Die Bezeichnung „Freistaat“ ist Bestandteil des Namens des Landes. Es gibt einen historischen Hintergrund, aber sonst nichts.
Artikel 1 der Verfassung bestimmt:
„Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“
Im übrigen unterscheiden sich die Verfassungen aller Bundesländer nur in winzigen Details.
Bliebe immer noch die Frage: :wohin ausgliedern?
Genau deshalb erwähnte ich Artikel 1 der Landesverfassung. Die Frage einer Ausgliederung stellt sich nicht und entsprechende Bestrebungen wären verfassungswidrig. Das gilt für alle anderen Bundesländer in gleicher Weise.
Im übrigen unterscheiden sich die Verfassungen aller
Bundesländer nur in winzigen Details.
Stimmt, Todesstrafe ja oder nein, das sind nur Details. *SCNR*
Den link hatte ich mal irgendwo gefunden
aber es gilt nunmal, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Damit gibts auch in Hessen keine Todesstrafe, obwohl es für einige dort ggf. wünschenswert wäre
Eine solche Regelung gibt es nicht weil sie eben nicht wichtig ist. Sinn der Sache ist nämlich in keinem Fall den Bund wie er gegründet/vom Volk bestätigt wurde aufzulösen sondern auf Dauer zu festigen. Du unterstellst dagegen einen losen vertraglichen Bund, den man per Willensbildung aufgrund fest vorgeschriebener rechtlicher Wege einfach wieder lösen kann, das entspricht allerdings so nicht der Realität.
Wenn sich ein Bundesland wirklich einvernehmlich mit dem Bund von diesem loslösen wollen wäre eine Verfassungsänderung angezeigt, die dann Bundestag und Bundesrat mit 2/3 Mehrheit zu beschließen hätten.
Diese Änderung wäre allerdings so umfassend, daß es auch aufgrund der politischen Realität fußend auf dem Grundgesetz absolut unrealistisch ist so etwas in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich würden sich sowohl Landes- als auch Bundesvertreter hart an den Rand von Art. 20 GG, der eine solch erhebliche Änderung des GG eigentlich verbietet.
Nochmal für dich én detail:
-> Die Antwort auf deine Frage steht im Grundgesetz, man muss nur abstrahieren
-> Je konkreter eine Verfassung ist, desto eher kann sie ausgehebelt werden, was der Grund ist für abstrakte und allgemeine Regelungen
-> Nur sehr elementare Einzelfragen sind konkret in einer Verfassung benannt, Problemlösungen im Staats- und Verfassungsrecht ergeben sich aus dem Ineinandergreifen verschiedener Artikel
-> Die freiwillige Loslösung eines Landes aus einem Bundesstaat ist schon bei dessen Gründung keinesfalls erwünscht und damit eben kein solch konkreter Einzelfall, der auch einer einzelnen Regelung bedarf (auch wenn dir das offenbar nicht so recht in den Kram passt, so sieht nun mal die Realität aus)
Elementar ist doch hier jetzt zu unterscheiden was du persönlich für sinnvoll erachten würdest oder was wirklich sinnvoll ist. Nur weil du anderer Meinung als die Grundrechtseltern (hey, da waren auch Frauen dabei, also nix mit …-väter) heißt das nicht, dass die Frage nicht schon abschliessend beantwortet wäre. Jedenfalls sehe ich einfach keinen Klärungsbedarf mehr und erachte die Frage damit als wirklich abschließend beantwortet.
Insofern du der Meinung bist das System als solche ist anzuzweifeln kannst du ja gerne einen extra Thread dazu aufmachen, mit einer Diskussion fern der reinen Frage ob sich ein Bundesland vom Bund loslösen kann und wie würden wir hier nur komplett OT werden, was ja sicher nicht Sinn der Sache ist.
Selbstredend stelle ich mich dir auch zu einer weiter gefassten Diskussion, kann dich ja nicht *räusper* sterben lassen