Es geht hier um ein großes Paket mit einem Musikinstrument für 2000 Euro.
Da man nicht wollte, dass das Gerät unnötig lange leidet und ggf. mehrmals zugestellt werden muß, hat man eine Abstellgenehmigung auf der Terrasse erteilt. Dies klappt bei allen Zustelldiensten sehr gut und es ist auch noch nie etwas weggekommen. Wir wohnen in einer guten Gegend, man kennt sich untereinander, Streit gibt es hier nicht. Es ist auch noch nie etwas weggekommen, selbst wenn Pakete direkt hinter der Toreinfahrt liegen oder im Postkasten herausschauen.
Nun hat der DPD-Zusteller aber das Paket als “Am Wunschort zugestellt” abgesegnet, aber hat er halt nicht getan. Der Versender sagt, wenn ich eine Abstellgenehmigung erteilt habe, sei er nicht mehr in der Verantwortung. DPD sagt, dass die “Recherchen nichts ergeben haben”.
Allerdings sind in diesem Fall einige Umstände, die ihn etwas “verwegener” machen:
An dem Zustelltag/Zeitpunkt war die Einfahrt zum Haus (eine kleine Einbahnstraße) wegen Straßenarbeiten gesperrt. Bauarbeiter waren vor Ort, haben den Zusteller auch mehrmals vorbei fahren sehen und auch beim Nachbarn ein paar kleine Pakete zustellen. In unsere Straße ist er aber nie gefahren.
Es gab keine Zustellungsbestätigung im Postkasten (machen alle normalerweise)
Zum Zeitpunkt der Zustellung war eine Person im Haus, die mit Blick zur Toreinfahrt im Homeoffice arbeitet.
Zwei Kameras zur Einfahrt und auf der Terrasse (vor der Haustür) haben keine Aufzeichnungen zum Zustellzeitpunkt, bzw. den Tag über nur uns aufgezeichnet.
Diese Punkte werden aber von beiden Parteien ignoriert.
Im Netz habe ich jetzt schon gelesen, dass es angeblich keine rechtliche Grundlage mehr gibt, wenn man eine Abstellgenehmigung erteilt. In meinen Augen kann es aber nicht sein, dass ein solches Paket als “Vogelfrei” gilt und irgendwo abgelegt oder nach der Arbeit unter den Zustellern aufgeteilt werden darf.
ja, da ist die Legendenbildung voll im Gange. Tatsächlich ist es aber so, dass die Abstellgenehmigung nur relevant ist, wenn das Paket dort abgestellt worden ist. Hier steht ja der genau gegenteilige Vorwurf im Raume, nämlich dass das Paket dort nie abgestellt wurde.
Beweise sichern
Videomaterial sichern
Gedächtnisprotokoll erstellen
Zeugenaussagen sichern
Eidesstattliche Versicherung & „Anzeige“ beim Versender
„Ich widerspreche der Darstellung, das Paket sei zugestellt worden. Zwar liegt eine Abstellgenehmigung vor, diese greift jedoch nicht, da keine Zustellung erfolgte.“
„Zum angeblichen Zustellzeitpunkt war die Zufahrt zum Haus durch Bauarbeiten (Firma XY) für Fahrzeuge gesperrt. Eine Zufahrt zum Abstellort war daher unmöglich. Dies wird durch Videoaufzeichnungen und Zeugen belegt.“
zusätzlich: Verkäufer/Versender auffordern, Nachforschungen (ggfs. gleich mit dem Hinweis auf Betrug) einzuleiten
Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt; alle Beweise beilegen und dann das Aktenzeichen der Polizei an Versender und DPD übermitteln (unterstreicht Deinen Willen, die Sache auszufechten)
Datenschutzbeauftragten von DPD (Kontaktdaten stehen im Zweifel im Impressum) anschreiben und Auskunft über die gespeicherten Daten zu dieser Sendung gem. Art. 15 DSGVO anfordern ( GPS-Geodaten des Scanners zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung)
Straßensperrung, GEO-Daten und Zeugenaussagen sind übrigens die schlagkräftigsten Argumente. „Ich habe nichts gesehen“ fällt spätestens bei der Frage „und Sie sind sich sicher, dass Sie im gesamten Zeitraum nicht auf dem Klo waren oder etwas gelesen haben?“ in sich zusammen.
Vielen Dank für die Informationen. Bisher bin ich dann schon mal auf den richtigen Weg. Die Zeugenaussagen wollten wir schriftlich festhalten, aber die Arbeiter haben sich da geweigert ihre Daten weiterzugeben. Man verwies uns auf die Stadt, die die Firma beauftragt hat. Werde ich dann mal machen.
Dass die Aussage “Nichts gesehen” nicht ausreicht ist mir schon klar. Selbst die Aufzeichnungen der Kamera könnte man manipulieren, da natürlich keine 24-Stunden-Aufnahme vorliegt, sondern nur bei Auslösung.
Aber dann habe ich jetzt auf jeden Fall noch ein paar Ansatzpunkte. Möchte auch ungern “etwas Zeit vergehen lassen, bis sich die Sache von alleine klärt”.
Da gibt es ganz klar eine Aussage es BGH, dass diese Zustellungsbestätigung erfolgen muss, damit der Empfänger darauf reagieren kann, dass das Paket da steht.
Im Übrigen ist selbstverständlich der Zusteller verpflichtet, zu belegen, dass er das Paket abgestellt hat! Manche Zusteller, insbesondere von Amazon, machen ein Foto vom abgelegten Paket. Minimum ist aber die Zustellungsbestätigung.
Wobei ich mich da auch frage, was das soll. Das Foto beweist erst einmal nur, dass sich das Paket oder der Umschlag zum Zeitpunkt des Fotos dort befand. Darüber, ob der Zusteller das Zeug anschließend wieder eingepackt hat, sagt das nichts aus. Und ob eine Sendung ordnungsgemäß zugestellt wurde, wenn sie einen Zentimeter tief im Briefkasten steckt und die restlichen 28 Zentimeter zwei Meter vorm Gehweg entfernt gut sichtbar aus dem Kasten rauskucken, sei auch mal dahingestellt.
Ich widerspreche nicht. Aber es ist wenigstens mehr als gar nichts.
Immerhin geht es um den Unterschied, ob sich jemand anderes des Paketes bemächtigt hat oder der Zusteller keinen Bock hatte und es irgendwo wegzugestellt hat (zuweggestellt?)
In meinem Fall wäre es schon “interessant”, denn es war ja nie auf dem Grundstück. Würde mich wundern, wenn das Foto dann irgendwas hier wäre. Zudem würde das wieder mitnehmen des Paketes auch von der Kamera erfasst werden. Wie gesagt, die hat ja gar keinen Zusteller aufgezeichnet - im Gegensatz zum DHL-Zusteller heute.
Letzten Endes würde aber auch keine Unterschrift irgendwas beweisen, oder habt ihr euch schon mal beim Unterschreiben mit dem Finger auf einem Plastikteil überlegt, ob das eine “erkennbare Unterschrift” ist? Das kann wirklich jeder Fälschen.
Im Prinzip ist das alles Murks. Die Unterschriften sind nicht lesbar und könnten von jedem stammen.
Selbst eine Abstellgenehmigung ist “wage”, denn man benötigt nur eine Paketnummer und die Postleitzahl. Beides steht auf jedem Paket. Die Genehmigung könnte also theoretisch auch der Zusteller selber erteilt haben.
Aber wie gesagt. Im Prinzip habe ich nichts dagegen, weil es eigentlich funktioniert und auch eine Erleichterung für den Zusteller sein sollte/kann. Nur ankommen sollte es schon
Das denke ich auch und habe gerade 2 mal in einer Woche erlebt, dass laut email das Paket “am Abstellort” abgestellt worden sei während es grundsätzlich keine Abstellerlaubnis hier gibt. (Aus genau solchen Gründen, wie Du sie oben schilderst.) Das wurde einfach nur vor die Tür geballert wo es jeder mitnehmen hätte können. Sowohl amazon als auch dhl konnten keine Abstellerlaubnis im System erkennen.
Dann müsstest Du dich aber bzgl. der Übergabe-Unterschrift das Gleiche fragen. Da wird ja auch nur bestätigt, dass ein Paket zugestellt wurde. Vom Inhalt ist höchstens das Gewicht bekannt, ggf. noch Gefahrgut-Daten. Bei Einschreiben besteht ebenso Unklarkeit über den Inhalt.
Ich möchte damit sagen, dass oft nur mit Anscheinsbeweisen gearbeitet wird. Und eine Aussage eines Empfängers, dass der Zusteller gar nicht da war, ist nahezu widerlegt.
Richtig. Die Frage ist halt, welche Qualität jeder einzelne für sich hat bzw. für was er als Nachweis dient. Natürlich kann man behaupten, dass im Paket von Amazon nur ein Ziegelstein statt eines Mobiltelefons war, aber das hat halt nur wenig Aussicht auf Erfolg. Andere Einzelfälle sind da anders gelagert.
Wenn niemand das Paket gesehen hat, die Kameras nichts aufzeichnen und der Fahrer nicht mal in die Straße gefahren ist, dann wurde es schlicht nicht zugestellt, Abstellgenehmigung hin oder her. Eine Abstellgenehmigung bedeutet ja nur, wo etwas abgelegt werden darf, nicht, dass der Zusteller einfach „Zugestellt“ anklicken kann, ohne überhaupt da gewesen zu sein.
Ich würde an deiner Stelle Folgendes machen:
Auf jeden Fall beim Versender hartnäckig bleiben. Die müssen den Verlust eigentlich gegenüber DPD reklamieren, das ist deren Vertragspartner, nicht du. Dass sie sich zurücklehnen, nur weil du eine Abstellgenehmigung erteilt hast, ist bequem, aber rechtlich nicht so eindeutig, wie sie tun. Wenn der Zusteller nachweislich gar nicht zugestellt hat, ist das kein „auf eigenes Risiko abgestellt“, sondern schlicht eine Falschzustellung beziehungsweise gar keine.
Es macht aus anderen Gründen Sinn, sich an den Verkäufer statt dem Transport-Dienstleister zu wenden. Das hat rein gar nichts damit zu tun, wer der Auftraggeber bzw. Vertragspartner ist. Transport-Dienstleister sind verpflichtet, Reklamationen von Empfängern genauso zu bearbeiten.
BTW: Verkäufer sind oft auch nicht der Vertragspartner des Transport-Dienstleisters.
Logistik-Dienstleister. Sprich: Der Wareninhaber hat seine Logistik outgesourced. Optional bieten solche Dienstleister an, mit deren Haus-Transporteuren auszuliefern. Und selbst die bedienen sich teilweise auch eines Dienstleisters, der einen „Transport-Pool“ bietet, der dann dier Vertragspartner des Transport-Unternehmens ist. Zudem gibt es noch das s. g. DropShipping. So kann sich eine Kette von bis zu vier Akteuren zwischen Käufer und Vertragspartner des Transport-Dienstleisters bilden.
Daher sollte der laufende Verbraucher eher drauf schauen, wer der Vertragspartner bzgl. des Kaufguts ist.
Die Reklamation ging jetzt in beide Richtungen. In der Regel sollte es EIGENTLICH ausreichen, wenn man als geprellter Empfänger schon beim Paketdienst nachhakt. Aber vermutlich ist hier auch der Preis zu hoch (2000 Euro). Der Versender hat wohl auch schon eine Eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt bekommen und weitergeleitet. Macht aber insgesamt nicht den Eindruck, dass er da wirklich hinter sitzt, beteuert immer nur, dass er keinen Ersatz leisten kann.
Interessant dabei: In seinen eigenen AGB steht:
”Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.”
Wenn ich das so richtig lese, müssen sie mir das Paket ersetzen, da es ja nicht zugestellt wurde. Da steht auch nichts von Ausnahmen, wenn das Paket z.B. woanders hingeleitet wird, oder eben eine Abstellgenehmigung bekommen hat.
Wenn man sich an den Verkäufer wendet, hat das mehrere Vorteile:
es ist dann zusätzlich eine Reklamation nach dem Kaufrecht. Dem Verbraucher kann es dann egal sein, wie lange der der Transport-Dienstleister zur Recherche benötigt (was auch gerne mal 3-4 Wochen dauern kann). Der Verkäufer hat unabhängig davon seinen Teil des Kaufvertrags notfalls durch zeitnahe Neulieferung zu erfüllen.
in der Regel reagieren die Transport-Dienstleister bei Großkunden anders. Er möchte den Kunden ja halten
teilweise haben Großkunden auch noch Zusatzverträge bzgl. der Anliegerqualität mit Bonus-/Malus-Regelung, was den Transport-Dienstleister bei Reklamationen auch nochmal auf Trab bringt.
Der von dir zitierte Satz gibt die gesetzliche Regelung korrekt wieder.
Gewerbliche Verkäufer stehen aber oft vor dem Problem, dass Transport-Dienstleister das halt bei Gewerbekunden leichter ablegen können und wenn nicht, sich auf die Regelung zurückziehen können, nur die Gewichtspauschale (rund 11 EUR pro Kilo) zu erstatten. Das ist oft weit unter dem Warenwert. Dem Verbraucher muss aber der komplette Warenwert ersetzt werden. (Das nur zum Verständnis)