Dazu möchte ich keine weiteren Auskünfte geben.
Dann wirst Du auch keine genaueren Auskünfte im Forum bekommen können.
Seeeehr gute Antwort ! Kannst Du mir eine Frage nennen, auf
die man nicht antworten kann „Das kommt auf den Einzelfall
an!“?
Was hast Du erwartet? Du hast genau genommen um einen juristisch und ökonomisch fundierten Rat gefragt. Wie immer in solchen Fällen, ist eine Antwort ohne Kenntnis des Sachverhaltes nicht möglich. Diesen willst Du nicht mitteilen. Man erfährt ja noch nicht einmal, ob ein Gegenstand, ein Verfahren, ein Design, eine Statistik oder was auch immer entstehen soll.
Leider habe ich nicht Sprachwissenschaften studiert, aber ich
versuche es mit anderen Worten: Angenommen, jemand tritt die
Rechte an seiner Diplom-Arbeit ab,
Du kannst die Rechte an Deiner Prüfungsleistung nicht abtreten. Eine Diplomarbeit ist ein Stapel gebundenes Papier, das von Dir eigenständig erstellt wurde und für das Du eine Note erhältst, die im Prüfungszeugnis steht. Daran gibt es nichts abzutreten. Du kannst lediglich Nutzungsrechte an im Rahmen der Diplomarbeit erarbeitetem IP abtreten.
dann kann er logischerweise
keine eigenen Veröffentlichungen mehr daraus machen.
Nein, das stimmt nicht. Du kannst dann keine Veröffentlichung daraus machen, wenn Du ein entsprechendes Non-Disclosure-Agreement (Geheimhaltungsvereinbarung oder wie immer das im konkreten Fall auf Deutsch bezeichnet wird) unterschrieben hast. Das kann mit einer Abtretung der Nutzungsrechte an evtl. erworbenen IP verbunden sein, muss aber nicht.
Speziell
geht es ja meist um Informationen aus dem Unternehmen, die in
dieser Diplom-Arbeit vorkommen.
Wenn diese Informationen vertraulich sind, dann bleiben die natürlich im Unternehmen, sofern ein entsprechender Vertrag unterschrieben wurde.
Wie ist es mit Informationen,
die man nicht aus dem Unternehmens-Pool gewonnen hat, sondern
sich andwereitig aneignen konnte: Darf man diese Informationen
für sonstige (nicht wort-identische) Publikationen nutzen ?
Das kommt auf den Einzelfall an (Verträge, mögliche Angestelltenverhältnis -> Stichwort „Vergütung“ etc.)
Diese sind ja nicht Information, die aus dem
betreuenden Unternehmen kommen. Muss man sich darüber dann
auch ausschweigen?
Das ist für die Note sicher gut …
Was hat das mit der Note zu tun?
Es gibt zwei Parteien, gegenüber Du sinnvollerweise mit offenen Karten spielst: Dein Unibetreuer und die Firma. Geheimniskrämerei in eine von beiden Richtungen ist erfahrungsgemäss kontraproduktiv (entweder verliert die Firma oder der Betreuer das Interesse…).
Dein Betreuer kann Dir die Frage beantworten. Er kennt nämlich
Dein Thema, die Gepflogenheiten an der Uni/FH sowie die
Branche.
Mein Betreuer kann mir die Frage nicht beantworten, weil das
eine Sache ist, die im Vertrag zwischen Unternehmen und
Diplomand zu regeln ist.
Bist Du der erste Diplomand, den der Mensch betreut ??? Etwas mehr Sachverstand kannst Du ihm schon zutrauen. Zur Betreuung gehört durchaus auch die Beratung in solchen Vertragsangelegenheiten. Bist Du Dir sicher, dass Dein Betreuer mit Geheimhaltungsvereinbarungen bzw. einer Abtretung von Nutzungsrechten überhaupt einverstanden ist (= Dich dann überhaupt betreut) ?
Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Frage, ob Du eine Vergütung erhältst oder nicht, kann den Unterschied ausmachen, ob das IP im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses entstanden ist oder nicht.
Dann wäre Deine Frage evtl. bereits aus dem Arbeitsvertrag heraus zu beantworten.
R.