Abtretung aller Rechte der Dipl.-Arb. an Untern

Abtretung aller Rechte der Diplom-Arbeit an ein Unternehmen?

Tach’chen,

gerade habe ich in einem Diplomanden-Vertrag mit einem Unternehmen gelesen, dass sich der Student verpflichten solle, alle Rechte an seiner Diplom-Arbeit abzutreten. Inwieweit sollte man als Student darauf eingehen und welche „Vergütung“ könnte man im Gegenzug als statthaft betrachten?

Im juristischen Brett habe ich außerdem gelesen, dass unter Umständen auch der Betreuer gewisse Rechte an der Diplomarbeit haben kann. Hat dies Auswirkungen auf die Abtretung an das Unternehmen seitens des Diplomanden, oder tritt er einfach nur das ab, was er selbst besitzt und alle anderen Rechte-Inhaber bleiben davon unberührt? Behält also der Betreuer seine Rechte an der Arbeit?

Vielen Dank
TTR

Hallo,

der Betreuer ist ja wohl hoffentlich nur Anreger und nicht Miturheber, sonst wäre es ja keine Eigenleistung. Also ist Urheber nur der Diplomand. Der kann seine Urheberrechte übrigens nicht übertragen (per Gesetz nicht möglich), er kann aber allerhand Nutzungsrechte einräumen (sozusagen Lizenzen). Honorar muss angemessen sein (sh. Gesetz) und kann bspw. in Unterstützung, Literaturbereitstellung oder Druckkostenübernahme bestehen.

Mfg vom

showbee

Auch Hallo,

der Betreuer ist ja wohl hoffentlich nur Anreger und nicht
Miturheber, sonst wäre es ja keine Eigenleistung. Also ist
Urheber nur der Diplomand. Der kann seine Urheberrechte
übrigens nicht übertragen (per Gesetz nicht möglich), er kann
aber allerhand Nutzungsrechte einräumen (sozusagen Lizenzen).
Honorar muss angemessen sein (sh. Gesetz) und kann bspw. in
Unterstützung, Literaturbereitstellung oder
Druckkostenübernahme bestehen.

Moment!
Wenn ein Unternehmen eine Diplomarbeit dahin gehend unterstützt, dass sie auf Entwicklungen, Patenten, Lizenzen dieses Unternehmens aufbaut, dann gilt in der Tat dass der Diplomand seine Arbeit nur schreiben kann, wenn er seine Rechte an dieser Arbeit an den Lizenz/Patentinhaber abtritt.

Sonst könnte ja umgekehrt der Diplomand Insider-Wissen weitergeben.

viele grüße
Geli

Hallo!

Wenn ein Unternehmen eine Diplomarbeit dahin gehend
unterstützt, dass sie auf Entwicklungen, Patenten, Lizenzen
dieses Unternehmens aufbaut, dann gilt in der Tat dass der
Diplomand seine Arbeit nur schreiben kann, wenn er seine
Rechte an dieser Arbeit an den Lizenz/Patentinhaber abtritt.
Sonst könnte ja umgekehrt der Diplomand Insider-Wissen
weitergeben.

nun ja, und dennoch wird jede Diplomarbeit ein eigenes Werk sein. Wenn eine Arbeit so enorm auf einer Vorarbeit aufbauen würde (Buch, Patent, Idee …), wäre es ja keine eigene Leistung mehr.

Im übrigen kann man mit einer ausschließlichen Lizenz nicht das erreichen, wie du willst. Nebenbei: Abtreten kann man wie gesagt das Urheberrecht nicht, man kann nur Lizenzen einräumen. Dafür bedarf es einer Verschwiegenheitserklärung mit Vertragsstrafe. Wird auch oft genommen, wenn im öffentlichen Sektor der öffentlichen Sicherheit (Polizei, Zoll, Finanzen) Diplomarbeiten geschrieben werden, dann hat man Verschwiegenheit und diese wirkt wie ein Verzicht auf eigene Nutzung.

Mfg vom

showbee

Hallo,
sag’ uns doch erstmal, um was für eine Diplomarbeit es geht. Eine künstlerische Arbeit ist anders zu bewerten als eine Entwicklertätigkeit oder eine Internetrecherche.
Gruß
Axel

BITTE nicht raten…
Nachtrag:

Es handelt sich um eine Diplomarbeit im Bereich Wirtschaft, Behörden, Marktforschung, …

BITTE tut mir den Gefallen und ratet keine Antworten. Was ich schon wieder lesen musste, stellt mir die Haare im Nacken auf. Mir ist schon klar, wie das mit den Abtretungen von Rechten läuft und wie nicht. (Zumindest nicht so, wie hier dargestellt wurde :wink: ) Auch das mit dem Betreuer als mit Urheber ist schon korrekt so. Schließlich wird man sinnvollerweise auch Wissen des Fachgebiets (also des Profs und Betreuers) mit einfließen lassen.

Meine Frage ist nur, inwieweit davon abgeraten werden kann bzw. welche Vergütungen vernünftig sind. Wie ist es beispielsweise nach der Abtretung mit dem erworbenen Wissen aus Marktstudien? Diese sind ja nicht Information, die aus dem betreuenden Unternehmen kommen. Muss man sich darüber dann auch ausschweigen?

Vielen Dank
TTR

Lieber TTL,

Nachtrag:

zum Nachtrag

BITTE tut mir den Gefallen und ratet keine Antworten.

Dann leiber TTL, tue uns den Gefallen und sag was Du schon weist, denn unsere Glaskiugeln sind dummerweise allemale Zur Kalibrierung!
So wie Du die Ursprungsfrage gestellt hast, war nicht ersichtlich, daß Du die Dinge, die Du jetzt als selbstverständlich darstellt wußtest.
Ohne konkrete Frage keine konkrete Antwort.
Und wenn Du details bereits kennst, sag es bitte.

Was ich
schon wieder lesen musste, stellt mir die Haare im Nacken
auf.

Des weiteren solltest Du einen etwas weniger rüden Ton an den Tag legen.
Die Antworter haben nach besten Wissen richtige Informationen geliefert und konnten erst mal nichts besseres leifern.

Gandalf

3 „Gefällt mir“

Nachtrag:

Es handelt sich um eine Diplomarbeit im Bereich Wirtschaft,
Behörden, Marktforschung, …

ahh sooo dann ist ja fast alles klar. Bleibt nur noch eine Kleinigkeit zu klären: Schreibst Du Software (Urheberrecht), machst Du Umfragen (Urheberrecht), entwickelst Du Hardware (Patentrecht), entwirfst Du ein Werbeplakat (Urheberrecht) oder ein Produktdesign (Geschmacksmusterrecht) oder schreibst Du nur eine simple Diplomarbeit?

dargestellt wurde :wink: ) Auch das mit dem Betreuer als mit
Urheber ist schon korrekt so. Schließlich wird man
sinnvollerweise auch Wissen des Fachgebiets (also des Profs
und Betreuers) mit einfließen lassen.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass Du Dich an Deiner Uni noch nicht informiert hast und Du Deinen Verhandlungsspielraum überschätzt. Dein erster Ansprechpartner bei Deiner Frage ist Dein Betreuer. Eine Diplomarbeit ist in erster Linie eine Prüfungsleistung.

Meine Frage ist nur, inwieweit davon abgeraten werden kann

Das kommt auf den Einzelfall an.

bzw. welche Vergütungen vernünftig sind.

Das kommt auf den Einzelfall an.

Wie ist es
beispielsweise nach der Abtretung mit dem erworbenen Wissen
aus Marktstudien?

Wissen kann nicht abgetreten werden. Eigentlich solltest Du das bereits wissen. Wissen/Information kann zugänglich gemacht werden oder nicht, aber nicht abgetreten.

Diese sind ja nicht Information, die aus dem

betreuenden Unternehmen kommen. Muss man sich darüber dann
auch ausschweigen?

Das ist für die Note sicher gut …

Dein Betreuer kann Dir die Frage beantworten. Er kennt nämlich Dein Thema, die Gepflogenheiten an der Uni/FH sowie die Branche.

Ciao R.

Lieber TTL,

Nachtrag:

zum Nachtrag

BITTE tut mir den Gefallen und ratet keine Antworten.

Dann leiber TTL, tue uns den Gefallen und sag was Du schon
weist, denn unsere Glaskiugeln sind dummerweise allemale Zur
Kalibrierung!

Warum soll ich was erklären, wonach keiner gefragt hat?

So wie Du die Ursprungsfrage gestellt hast, war nicht
ersichtlich, daß Du die Dinge, die Du jetzt als
selbstverständlich darstellt wußtest.
Ohne konkrete Frage keine konkrete Antwort.
Und wenn Du details bereits kennst, sag es bitte.

Wenn die Antworten (auf meine nicht gestellte Frage) richtig gewesen wären, hätte ich natürlich kein Problem damit, jedoch tritt hier wiedermal das Phänomen zu Tage, dass zwar schnell antworten kommen, die aber teil völlig wertlos, weil falsch sind. Ich wollte hiermit appelieren an die Intention dieses Forums: wer _weiss_ was, nicht wer hat sich was tolles ausgedacht, weiß zwar nicht ob’s stimmt, aber schreibt halt mal…

Was ich
schon wieder lesen musste, stellt mir die Haare im Nacken
auf.

Des weiteren solltest Du einen etwas weniger rüden Ton an den
Tag legen.

Rüde sollte meine Antwort nicht sein, nur nachdrücklich. Falls ich nicht den richtigen Ton getroffen haben sollte, ziehe ich meine Aussage zurück.

Die Antworter haben nach besten Wissen richtige Informationen
geliefert und konnten erst mal nichts besseres leifern.

genau deshalb mein Nachtrag: ich bin etwas erstaunt, wie (bzw. ob) man sich einer falschen Information anscheinend so sicher sein kann. Experte („Experten-Forum“) scheint man dann wohl doch nicht gewesen zu sein.

TTR

Nachtrag:

Es handelt sich um eine Diplomarbeit im Bereich Wirtschaft,
Behörden, Marktforschung, …

ahh sooo dann ist ja fast alles klar. Bleibt nur noch eine
Kleinigkeit zu klären: Schreibst Du Software (Urheberrecht),
machst Du Umfragen (Urheberrecht), entwickelst Du Hardware
(Patentrecht), entwirfst Du ein Werbeplakat (Urheberrecht)
oder ein Produktdesign (Geschmacksmusterrecht) oder schreibst
Du nur eine simple Diplomarbeit?

Dazu möchte ich keine weiteren Auskünfte geben.

dargestellt wurde :wink: ) Auch das mit dem Betreuer als mit
Urheber ist schon korrekt so. Schließlich wird man
sinnvollerweise auch Wissen des Fachgebiets (also des Profs
und Betreuers) mit einfließen lassen.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass Du Dich an Deiner Uni
noch nicht informiert hast und Du Deinen Verhandlungsspielraum
überschätzt. Dein erster Ansprechpartner bei Deiner Frage ist
Dein Betreuer. Eine Diplomarbeit ist in erster Linie eine
Prüfungsleistung.

Meine Frage ist nur, inwieweit davon abgeraten werden kann

Das kommt auf den Einzelfall an.

Seeeehr gute Antwort ! Kannst Du mir eine Frage nennen, auf die man nicht antworten kann „Das kommt auf den Einzelfall an!“?

bzw. welche Vergütungen vernünftig sind.

Das kommt auf den Einzelfall an.

s.o.

Wie ist es
beispielsweise nach der Abtretung mit dem erworbenen Wissen
aus Marktstudien?

Wissen kann nicht abgetreten werden. Eigentlich solltest Du
das bereits wissen. Wissen/Information kann zugänglich gemacht
werden oder nicht, aber nicht abgetreten.

Leider habe ich nicht Sprachwissenschaften studiert, aber ich versuche es mit anderen Worten: Angenommen, jemand tritt die Rechte an seiner Diplom-Arbeit ab, dann kann er logischerweise keine eigenen Veröffentlichungen mehr daraus machen. Speziell geht es ja meist um Informationen aus dem Unternehmen, die in dieser Diplom-Arbeit vorkommen. Wie ist es mit Informationen, die man nicht aus dem Unternehmens-Pool gewonnen hat, sondern sich andwereitig aneignen konnte: Darf man diese Informationen für sonstige (nicht wort-identische) Publikationen nutzen ?

Diese sind ja nicht Information, die aus dem

betreuenden Unternehmen kommen. Muss man sich darüber dann
auch ausschweigen?

Das ist für die Note sicher gut …

Was hat das mit der Note zu tun?

Dein Betreuer kann Dir die Frage beantworten. Er kennt nämlich
Dein Thema, die Gepflogenheiten an der Uni/FH sowie die
Branche.

Mein Betreuer kann mir die Frage nicht beantworten, weil das eine Sache ist, die im Vertrag zwischen Unternehmen und Diplomand zu regeln ist.

TTR

Hallo!

Wenn ein Unternehmen eine Diplomarbeit dahin gehend
unterstützt, dass sie auf Entwicklungen, Patenten, Lizenzen
dieses Unternehmens aufbaut, dann gilt in der Tat dass der
Diplomand seine Arbeit nur schreiben kann, wenn er seine
Rechte an dieser Arbeit an den Lizenz/Patentinhaber abtritt.
Sonst könnte ja umgekehrt der Diplomand Insider-Wissen
weitergeben.

nun ja, und dennoch wird jede Diplomarbeit ein eigenes Werk
sein. Wenn eine Arbeit so enorm auf einer Vorarbeit aufbauen
würde (Buch, Patent, Idee …), wäre es ja keine eigene
Leistung mehr.

Im übrigen kann man mit einer ausschließlichen Lizenz nicht
das erreichen, wie du willst. Nebenbei: Abtreten kann man wie
gesagt das Urheberrecht nicht, man kann nur Lizenzen
einräumen. Dafür bedarf es einer Verschwiegenheitserklärung
mit Vertragsstrafe. Wird auch oft genommen, wenn im
öffentlichen Sektor der öffentlichen Sicherheit (Polizei,
Zoll, Finanzen) Diplomarbeiten geschrieben werden, dann hat
man Verschwiegenheit und diese wirkt wie ein Verzicht auf
eigene Nutzung.

Originaltext: … erwirbt Fa xy die Rechte an der Diplomarbeit von yz …

von Urheber hab ich nix gesagt :wink:

TTR

Dazu möchte ich keine weiteren Auskünfte geben.

Dann wirst Du auch keine genaueren Auskünfte im Forum bekommen können.

Seeeehr gute Antwort ! Kannst Du mir eine Frage nennen, auf
die man nicht antworten kann „Das kommt auf den Einzelfall
an!“?

Was hast Du erwartet? Du hast genau genommen um einen juristisch und ökonomisch fundierten Rat gefragt. Wie immer in solchen Fällen, ist eine Antwort ohne Kenntnis des Sachverhaltes nicht möglich. Diesen willst Du nicht mitteilen. Man erfährt ja noch nicht einmal, ob ein Gegenstand, ein Verfahren, ein Design, eine Statistik oder was auch immer entstehen soll.

Leider habe ich nicht Sprachwissenschaften studiert, aber ich
versuche es mit anderen Worten: Angenommen, jemand tritt die
Rechte an seiner Diplom-Arbeit ab,

Du kannst die Rechte an Deiner Prüfungsleistung nicht abtreten. Eine Diplomarbeit ist ein Stapel gebundenes Papier, das von Dir eigenständig erstellt wurde und für das Du eine Note erhältst, die im Prüfungszeugnis steht. Daran gibt es nichts abzutreten. Du kannst lediglich Nutzungsrechte an im Rahmen der Diplomarbeit erarbeitetem IP abtreten.

dann kann er logischerweise

keine eigenen Veröffentlichungen mehr daraus machen.

Nein, das stimmt nicht. Du kannst dann keine Veröffentlichung daraus machen, wenn Du ein entsprechendes Non-Disclosure-Agreement (Geheimhaltungsvereinbarung oder wie immer das im konkreten Fall auf Deutsch bezeichnet wird) unterschrieben hast. Das kann mit einer Abtretung der Nutzungsrechte an evtl. erworbenen IP verbunden sein, muss aber nicht.

Speziell
geht es ja meist um Informationen aus dem Unternehmen, die in
dieser Diplom-Arbeit vorkommen.

Wenn diese Informationen vertraulich sind, dann bleiben die natürlich im Unternehmen, sofern ein entsprechender Vertrag unterschrieben wurde.

Wie ist es mit Informationen,

die man nicht aus dem Unternehmens-Pool gewonnen hat, sondern
sich andwereitig aneignen konnte: Darf man diese Informationen
für sonstige (nicht wort-identische) Publikationen nutzen ?

Das kommt auf den Einzelfall an (Verträge, mögliche Angestelltenverhältnis -> Stichwort „Vergütung“ etc.)

Diese sind ja nicht Information, die aus dem

betreuenden Unternehmen kommen. Muss man sich darüber dann
auch ausschweigen?

Das ist für die Note sicher gut …

Was hat das mit der Note zu tun?

Es gibt zwei Parteien, gegenüber Du sinnvollerweise mit offenen Karten spielst: Dein Unibetreuer und die Firma. Geheimniskrämerei in eine von beiden Richtungen ist erfahrungsgemäss kontraproduktiv (entweder verliert die Firma oder der Betreuer das Interesse…).

Dein Betreuer kann Dir die Frage beantworten. Er kennt nämlich
Dein Thema, die Gepflogenheiten an der Uni/FH sowie die
Branche.

Mein Betreuer kann mir die Frage nicht beantworten, weil das
eine Sache ist, die im Vertrag zwischen Unternehmen und
Diplomand zu regeln ist.

Bist Du der erste Diplomand, den der Mensch betreut ??? Etwas mehr Sachverstand kannst Du ihm schon zutrauen. Zur Betreuung gehört durchaus auch die Beratung in solchen Vertragsangelegenheiten. Bist Du Dir sicher, dass Dein Betreuer mit Geheimhaltungsvereinbarungen bzw. einer Abtretung von Nutzungsrechten überhaupt einverstanden ist (= Dich dann überhaupt betreut) ?

Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Frage, ob Du eine Vergütung erhältst oder nicht, kann den Unterschied ausmachen, ob das IP im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses entstanden ist oder nicht.
Dann wäre Deine Frage evtl. bereits aus dem Arbeitsvertrag heraus zu beantworten.

R.

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Originaltext: … erwirbt Fa xy die Rechte an der
Diplomarbeit von yz …

oh je, wer hat das verfasst?
Da steht also nicht welche Rechte, welche Dauer, Ausschliesslichkeit?
R.

Ergänzung

Du kannst lediglich Nutzungsrechte an im
Rahmen der Diplomarbeit erarbeitetem IP abtreten.

Das kann im einfachsten Fall das Nutzungsrecht am Bericht sein, der als Diplomarbeit (im engeren Sinne) abgegeben wird.
Mehr findest Du hier:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/070301.html

Es kann aber auch sein, dass mit der Diplomarbeit (im weiteren Sinne) das ganze Forschungsvorhaben gemeint ist. Dann hast Du es mit einem „ausgewachsenen“ Forschungsvertrag zu tun

OT:Mann, habt ihr ein dickes Fell!
… und das meine ich als Kompliment für alle Antwortenden in diesem Drätt.

Gruß Eillicht zu Vensre

Originaltext: … erwirbt Fa xy die Rechte an der
Diplomarbeit von yz …

von Urheber hab ich nix gesagt :wink:

Hallo!

Da frage ich mich doch, was denn der Schreiberling der Diplomarbeit dann ist? Plagiator? Wenn auf eine Diplomarbeit das Urheberrechtsgesetz nicht anwendbar ist, dann fress ich gern den sprichwörtlichen Besen!

Insoweit sollte sich der Urheber dieser Fragen (bei den Fragen ist er aber wohl nicht Urheber im Sinne des UrhG, denn so kleine Münze schützen wir nun doch nicht) mal das UrhG in den §§ 15-17, 29, 31-35 schmökern.

Viel Erfolg.

Gruß dennoch vom

showbee

p.s. warum führen sich User im w-w-w immer „sooo“ auf, wenn sie merken, dass eine Frage nicht so verstanden wird, wie man es gerne hätte, resp. dann, wenn alle diese „anders“ verstehen und es wohl an der Fragestellung mangelt?!??!?!?!?!?!

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Moin,

tut mir Leid, dass ich mich hier einmische, aber was Du da von Dir gibst ist nun wirklich abseits jeglicher Realität. Hast Du Dich mal mit Diplomarbeiten und Abtretungen von Rechten beschäftigt oder versuchst Du Dir nur was schlüssiges abzuleiten?

Nichts für Ungut
moe.

http://w3cs.uni-paderborn.de/verwaltung/formulare/Re…

http://www.dbis.informatik.hu-berlin.de/fileadmin/le…

dort siehe Urheberrecht ff.

Moin

tut mir Leid, dass ich mich hier einmische, aber was Du da von
Dir gibst ist nun wirklich abseits jeglicher Realität.

So? Weshalb dauern dann solche Vertragsverhandlungen oft Monate?
Ausserdem: Wo ist der Unterschied zum von Dir verlinkten Dokument der Uni Paderborn. (Abgesehen davon, dass meiner Ansicht nach die „Diplomarbeit“ genau der Bericht ist, der beim Prüfungsamt abgegeben und mit Eingangsstempel versehen wird. Die Rechte, die dafür sich aus der Prüfungsordnung ergeben können in der Regel nicht abgetreten werden.)

Hast Du
Dich mal mit Diplomarbeiten

Mehr als einmal. Daher meine Hinweise auf die Fallstricke, die in der Praxis zum Pronblem werden.

und Abtretungen von Rechten
beschäftigt

ja. Ausserdem geht es hier anscheinend gar nicht um die Abtretung sondern nur um eine Einräumung von Nutzungsrechten.

oder versuchst Du Dir nur was schlüssiges
abzuleiten?

Nein. Ich versuche ihm nur klarzumachen, dass er ohne selbst richtige Informationen herzugeben, keine sinnvolle Antwort bekommen wird. So wie er es formuliert hat ist ja noch nicht einmal klar, ob hier nur (undefinierte) Rechte am Bericht (Punkt 1 des Paderborner Dokuments) oder zudem sonstige Rechte (Punkt 2 aaO) übertragen werden sollen. Für die Abschätzung einer „vernünftigen“ Vergütung ist das ja offensichtlich nicht unerheblich. Ausserdem kann ich hier nur noch einmal auf die Problematik Vergütung / Dienstverhältnis hinweisen. Genau aus diesem Grunde erhalten Diplomanden in meiner Abteilung übrigens eine Vergütung. Das ist nicht nur Menschenfreundlichkeit sondern schafft in erster Linie rechtliche Klarheit.

Ausserdem: Vermutlich verwendet der Fragesteller fälschlicherweise den Begriff „abtreten“ obwohl im Vertrag lediglich " … erwirbt Fa xy die Rechte an der Diplomarbeit von yz …" steht. Da steht noch nicht einmal „alleinig“ oder „zeitlich unbeschränkt“. Ohne Kenntnis des Vertragstextes (der vom Fragesteller zunächst falsch wiedergegeben wurde) ist eine Diskussion ziemlich sinnlos.

R

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