Moin,
zu dieser Diskussion /t/klausel-zur-abtretung-von-schadensersatz/2970610
habe ich folgende Ergänzungsfrage:
Was passiert in einem Fall, in dem die Höhe des Schadensersatzes die Summe der geleisteten Lohnfortzahlung deutlich übersteigt? Guckt der AN dann in die Röhre, oder sollte man versuchen, die Klausel umzuformulieren und die Abtretung auf die Höhe der Lohnfortzahlung zu beschränken?
Danke und Gruß,
Florian
Hallo
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, worauf Du hinaus willst? Warum sollte ein AN hier in die Röhre schauen? Der von Dir angegebene link verweist auf eine Diskussion, wo der AG sich vorbehält, Schadensersatzansprüche für Schäden, die dem AG entstanden sind, bei Schädigung durch dritte für sich zu beanspruchen. Der Arbeitnehmer ist dabei bis zum Schadensausgleich doch nur „ein durchlaufender Posten“ (
). Dabei kann der AG ja nur höchstens soviel Schadensersatz für sich beanspruchen, wie er Schaden erlitten hat. Wenn der AN eine Millionen Schadensersatz vom Dritten erhält und der AG einen Schaden von 1000 Euro zu verbuchen hat, bekommt er vom AN ja nicht die ganze Millionen…
Gruß,
LeoLo