Klausel zur Abtretung von Schadensersatz

Moin,

was würdet Ihr zu einer Klausel im Arbeitsvertrag sagen, die beinhaltet, dass der Arbeitnehmer bei einer Schädigung durch Dritte den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch in der Höhe an den Arbeitgeber abzutreten hat, in welcher das Unternehmen verpflichtet ist, aus der Schädigung resultierende Sozialleistungen an den Mitarbeiter zu bezahlen?

thx
moe.

Ahoi.

was würdet Ihr zu einer Klausel im Arbeitsvertrag sagen, die
beinhaltet, dass der Arbeitnehmer bei einer Schädigung durch
Dritte den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch in der
Höhe an den Arbeitgeber abzutreten hat, in welcher das
Unternehmen verpflichtet ist, aus der Schädigung resultierende
Sozialleistungen an den Mitarbeiter zu bezahlen?

Ist für mein Lamenggefühl völlig in Ordnung. Platt gesagt : Doppelleistungen (also meinetwegen Betriebsunfallrente + Unfallrente aus der Versicherung des Schädigers) gibt es nicht. Oder andersherum : Der Anspruch auf Rente, Reha, Weizenkeim, was auch immer, entsteht einmal und wird dem Geschädigten auch nur einmal gezahlt.

Gruß kw
*IANAL*

Abend,

was würdet Ihr zu einer Klausel im Arbeitsvertrag sagen, die
beinhaltet, dass der Arbeitnehmer bei einer Schädigung durch
Dritte den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch in der
Höhe an den Arbeitgeber abzutreten hat, in welcher das
Unternehmen verpflichtet ist, aus der Schädigung resultierende
Sozialleistungen an den Mitarbeiter zu bezahlen?

Klingt für mich etwas verklausoliert aber ist nach meinem Verstandnis in Ordnung. Ich möchte als Arbeitgeber halt meine Kosten (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc. ) natürlich von dem Dritten zurückbekommen.

Gruß
Stefan

thx
moe.

Moin,

ja vom gesunden Menschenverstand vielleicht okay, aber wie ist die Gesetzeslage? Oftmals stimmt das ja nicht ganz überein, und wenn die Lage so offensichtlich ist, dann gibt es doch dafür garantiert schon einen Paragraphen, der derartige Klauseln überflüssig macht, oder nicht?

Moe.

Hallo

was würdet Ihr zu einer Klausel im Arbeitsvertrag sagen, die
beinhaltet, dass der Arbeitnehmer bei einer Schädigung durch
Dritte den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch in der
Höhe an den Arbeitgeber abzutreten hat, in welcher das
Unternehmen verpflichtet ist, aus der Schädigung resultierende
Sozialleistungen an den Mitarbeiter zu bezahlen?

Ich würde sagen, daß diese Klausel nicht ungewöhnlich und absolut rechtlich in Ordnung ist.

Gruß,
LeoLo