Hi
mein stiefvater hat mich vor 12 jahren adoptiert. aber es gab eine grundvoraussetzung:
er durfte keine leiblichen kinder haben (wobei ich nicht mehr weiss, ob da nicht noch der zusatz „aus früheren beziehungen“ stand, das müsst ihr unbedingt abklären)
ich habe seinen namen freiwillig angenommen (er hat sich sehr darüber gefreut) da ich mit dem namen meines leiblichen vaters nichts verbinde (naja, dafür werde und wurde ich von alten bekannten gefragt,ob ich verheiratet bin). so ist der name wirklich familienname und es steht nicht noch ein fremder name im raum. ich werde meinen namen bei eine allfälligen hochzeit so oder so nicht ändern wollen, weshalb dies mein name bleiben wird
mit einer adoption erlischt die verwandtschaft zum leiblichen vater und dessen angehörigen, es gibt keinerlei rechte mehr. das ist ein grosser schritt, auch wenn man eigentlich mit ihm nichts mehr zu tun hatte. sogar die geburtsurkunde wird umgeschrieben (ich habe deshalb noch zusätzlich eine abstammungsurkunde)
du wirst mit allen gegenseitigen rechten und pflichten tochter deines jetzigen stiefvaters und bist deinem kleinen bruder absolut gleichgestellt.
sollten die beiden sich wieder trennen wirst du seine tochter bleiben, eine adoption ist nicht auflösbar. auch dies muss von dir und von ihm gut überlegt sein. deshalb bin ich ein bisschen skeptisch - ich will die freude ja eigentlich nicht trüben - aber die beiden kennen sich ja noch nicht sooo lange.
meine adoption ging nach schweizer recht (und mit erstaunlich wenig bürokratie), da in der schweiz wohnend, mithilfe der deutschen botschaft, da alle beteiligten damals noch deutsche waren. die gesetze beider länder dürften sich nicht allzu sehr unterscheiden.
wir haben den schritt bisher nicht bereut, da dieser mann seit meinem 9. lebensjahr die „männliche bezugsperson“ in meinem leben war und er mich und meine mutter nie spüren lies, das ich schon vorher da war.
viele grüsse und viel glück, sama