Ältere Arbeitnehmer

Hallo, mit der Agenda 2010 sollen arbeitslose Arbeitnehmer gefördert und gefordert werden. In wieweit trifft dies auch ältere Arbeitnehmer beispielsweise mit 59? Müssen sie sich auch bewerben und damit aktivität nachweisen oder sind sie davon ausgenommen?

Wer kennt die aktuellen Regelungen bzw. wo finde ich diese?

Grüße

Thomas

die ehemlige ‚58er-Regelung‘ (§ 428 SGB III)
Hi!

In wie weit trifft dies auch ältere Arbeitnehmer beispielsweise mit 59? Müssen sie sich auch bewerben und damit Aktivität nachweisen oder sind sie davon ausgenommen?

Das waren sie jahrelang, genauer gesagt bis 31.12.07 (die sog. 58er-Regelung („Alg-Bezug unter erleichterten Voraussetzungen“)).

Aber für alle ab 01.01.08 Alg-Bezieher (der analog auch auf diejenigen angewandt wurde, die arbeitslos ohne Leistungen waren) gilt der entsprechenden Paragraph nicht mehr, nachzulesen hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__428.html, was bedeutet, dass sie nun genauso behandelt werden, wie alle anderen auch.

Kurz gesagt: Alle Alg-Empfänger wurde mit Vollendung des 58. Lebensjahres in Ruhe gelassen, sofern sie sich verpflichteten, zum frühest möglichen Zeitpunkt ohne(!) Abzüge in Rente zu gehen.
(Das hatte bis dato aus wirtschaftlicher Sicht (der BA) auch Sinn ergeben, da diese älteren Arbeitslosen oftmals einen sehr langen Alg-Anspruch erworben hatten. Dann aber wurde dieser auch für diese Personengruppe auf max. 18 Monate begrenzt.)

LG
Liza