Älterer Herr möchte ins Seniorenheim-Kinder verbieten es ihm. Wo gibts Hilfe?

Hallo,

ein 88jähriger Herr ist noch klar bei Verstand und hat keine Pflegestufe. Er kann sich noch selbst versorgen. Trotzdem möchte er gern in ein Seniorenheim, betreutes Wohnen o.ä.

Er möchte sich an die Diakonie zwecks Vermittlung wenden.
Allerdings verbieten dies ihm seine 3 Kinder und drohen noch dazu damit ihn für unzurechnungsfähig zu erklären, sollte er das Erbe nicht schon jetzt auszahlen.

Könnten ein Anwalt oder ein Notar (als gesetzliche Vertreter) bei der Vermittlung helfen?
Welche Möglichkeiten hat er, trotzdem in ein Heim zu ziehen?

Danke!

Die Kinder haben ihm da gar nichts zu sagen. Er ist volljährig und kann tun und lassen was er will. Und eine Entmündigung gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr…

Hallo

Trotzdem möchte er gern in ein Seniorenheim, betreutes Wohnen o.ä.

Das finde ich sehr vernünftig, wenn er das macht, solange er es sich noch aussuchen und er sich darauf einstellen kann. Ich habe bisher nur Leute miterlebt, die irgendwann zwangsweise in ein Heim kamen. Das war nicht gerade schön.

Er möchte sich an die Diakonie zwecks Vermittlung wenden.
Allerdings verbieten dies ihm seine 3 Kinder und drohen noch dazu damit ihn für unzurechnungsfähig zu erklären, sollte er das Erbe nicht schon jetzt auszahlen.

Dann sollte er es so schnell wie möglich tun (sich an die Diakonie wenden). Die Kinder sind ja offensichtlich nur auf sein Erbe aus und wollen nicht, dass er sein Geld für sich selber ausgibt. -

Und ich denke, dass die Leute von der Diakonie, die sich mit Seniorenheimen auskennen, sich auch ein bisschen auskennen damit, dass die Kinder nichts zu bestimmen haben, und auch damit, wie man einen alten Herrn darüber beruhigt und vielleicht auch mit den Kindern vermittelt.

Könnten ein Anwalt oder ein Notar (als gesetzliche Vertreter) bei der Vermittlung helfen?

Ich denke, dass hier eher ein Familientherapeut vermitteln könnte. Der ältere Herr möchte sich ja vermutlich nicht mit den Kindern überwerfen? - Es gibt da bestimmt Möglichkeiten, auch oder gerade wenn er sich nicht von ihnen einschüchtern lässt.

Welche Möglichkeiten hat er, trotzdem in ein Heim zu ziehen?

Einfach machen.
Vielleicht am besten nicht mit den Kindern drüber reden, sondern sie irgendwann vor vollendete Tatsachen stellen.

Viele Grüße

Hallo!

ein 88jähriger Herr … möchte er gern in ein Seniorenheim, betreutes Wohnen o.ä.
Allerdings verbieten dies ihm seine 3 Kinder …

Die Gören wurden wohl zu heiß gebadet.

und drohen noch dazu damit ihn für unzurechnungsfähig zu erklären…

Dummes Zeug.

… sollte er das Erbe nicht schon jetzt auszahlen.

Welches Erbe? Ein Erbe gibt es überhaupt erst nach Eintreten des Erbfalls. Bis dahin hat die bucklige Verwandtschaft einschließlich des offensichtlich mißratenen Nachwuchses nicht darüber zu befinden, was jemand mit seinem Geld macht.

Könnten ein Anwalt oder ein Notar (als gesetzliche Vertreter)
bei der Vermittlung helfen?

Niemand braucht in solchem Fall einen Vermittler. Gebraucht wird allenfalls jemand, der die unverschämte Brut mit passenden Worten auf den Topf setzt. Ach, gar nicht der Mühe wert. Einfach 'rausschmeißen und auf das Loch zeigen, das der Maurer in der Wand ließ.

Welche Möglichkeiten hat er, trotzdem in ein Heim zu ziehen?

Er zieht da einfach hin, ohne jemanden um Genehmigung zu bitten. Das hat er nämlich
ganz alleine zu entscheiden. Sonst niemand.

Gruß
Wolfgang

Nette Geschichte.

Dem Herrn möchte man raten, all seine Besitztümer zu verkaufen und möglichst umgehend eine Weltreise anzutreten.

Davor könnte ein Termin beim RA / Notar sinnvoll sein, in welchem man die Nachkommenschaft „enterbt“. Das dürfte übrigens sogar vollends möglich sein, wenn die Drohungen gegen ihn beweisbar wären.

(Sonst ist Enterben ja lediglich die Reduzierung auf den Pflichtteil).

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, sich prophylaktisch untersuchen zu lassen, um gerichtsfest den „Vollbesitz der geistigen Kräfte“ feststellen zu lassen?

Hallo X-Strom,

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, sich prophylaktisch
untersuchen zu lassen, um gerichtsfest den „Vollbesitz der
geistigen Kräfte“ feststellen zu lassen?

Ja, man kann sich die persönliche Testierfähigkeit attestieren lassen. Ein Neurologe wäre der passende Ansprechpartner dafür

Zum Thema Testierfähigkeit gibt es auch dies:
http://www.testierfähigkeit.info/

Grüße
Mau

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Hi,

es gibt aber die Geschäftsunfähigkeit. Und ein hieraus resultierendes Betreuungsverfahren, welches auch jeder Dritte anregen kann.

Gruß
vdmaster

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Dumm nur, dass der Herr vor einigen Jahren sein Haus an ein Enkel gegeben hat und nun im Haus eines Sohnes wohnt. Für das Zimmer zahlt er monatlich 500,-€ Miete.
Jeder Besuch wird genau geäugt…Vor vollendete Tatsachen stellen ist da fast nicht machbar.
LG

…an einen Enkel gegeben hat…:wink:

Moin,

mir wurde vor einiger Zeit in einem Pflegeheim erklärt, dass man heutzutage niemanden mehr entmündigen kann. Was ist denn da dran? Ist es nicht das gleiche wie „entmündigen“, wenn man jemandem die Geschäftsfähigkeit entzieht?

Grüße
A.A.

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Anordnung der Betreuung
Servus,

auch ein „Entziehen der Geschäftsfähigkeit“ ist im Zivilrecht nicht vorgesehen.

Das Kind hat abgesehen von einzelnen Änderungen im Detail, u.a. Wegfall der „Verschwendungssucht“ als möglichem Grund für eine Entmündigung, die dort schon lange keine Rolle mehr spielte, vor allem einen neuen Namen erhalten, es heißt jetzt (übrigens schon viele Jahre lang, es hat sich bloß nicht so herumgesprochen) „Anordnung der Betreuung“.

Zur Unterscheidung von einer Betreuung im Sinn von Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen etc. ist es sinnvoll, wenn man in diesem Zusammenhang den Begriff „rechtliche Betreuung“ verwendet.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

natürlich haben die Kinder noch keinerlei Erbanspruch, und kann der Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen was er will. Und sollte am Ende dann nichts mehr zu vererben sein, mögen die Erben sauer sein, aber so läuft das Spiel nun mal.

Was vorliegend dringend empfehlenswert wäre, wäre eine Vorsorgevollmacht zugunsten eines Dritten, der volles Vertrauen genießt, damit im Falle des Falles die gierigen Kinder keine Chance haben, selbst Betreuer zu werden. Sicherheitshalber sollte daher in die Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung aufgenommen werden, die ausdrücklich die Kinder als potentielle Betreuer ausschließt, da diese - Sachverhalt kurz schildern - nicht im Sinne des dann zu Betreuenden agieren würden.

Wer mag, kann sich natürlich zur weiteren Absicherung vorher seinen Geisteszustand bestätigen lassen.

Dann ab zur Diakonie, und mit der den gewünschte Heimvertrag schließen, umziehen und gut ist.

Gruß vom Wiz

Bei einem Betreuungsverfahren ist allerdings der Betroffene zu hören, und wenn der soweit noch fit ist wird er dem Gericht schon sagen was Sache ist…

Dumm nur, dass der Herr vor einigen Jahren sein Haus an ein
Enkel gegeben hat und nun im Haus eines Sohnes wohnt. Für das
Zimmer zahlt er monatlich 500,-€ Miete.

Für ein Zimmer 500 € Miete? Sind wir in Berlin Mitte?

Kann der Abschluss der Vorsorgevollmacht nicht ebenfalls durch die Kinder angezweifelt werden, aufgrund von Geschäftsunfähigkeit bei Vertragsabschluss?
Das ist ja ein Schwanz ohne Ende…Ist heutzutage überhaupt noch etwas sicher?

Bestätigung der Testierfähigkeit
Servus,

Das ist ja ein Schwanz ohne Ende…Ist heutzutage überhaupt
noch etwas sicher?

hasch Du nid gelese, was dä Wiz geschriwwe hod?

Wer mag, kann sich natürlich zur weiteren Absicherung vorher seinen Geisteszustand bestätigen lassen.

Schöne Grüße

MM

Selbstverständlich ist auch ein 88-jähriger in der Verfügung seines Vermögens ebenso völlig frei wie in der Wahl seiner Wohnung. Lebzeitig schuldet er weder Rechenschaft noch vorzeitige Auszahlung seines Vermögens als vorweggenommene Erbfolgeregelung, so er denn überhaupt bei dem Verhalten seiner Kinder deren Erbenstellung eintreten lassen möchte. Bis auf einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch des im Erbfall dann verbleibenden Reinnachlasses haben die nämlich nichts zu fordern :open_mouth:

Eine Vorsorge- und Handlungsvollmacht wäre da zieleführend und sichert ihm auch bei einem später eintretenden geistigen Verfall zu, dass in seinem Sinne und nicht im Kosteninteresse potentieller Erben gehandelt würde. Sie ginge auch einer amtlichen Betreuung vor.

Notariell beglaubigt oder gar beurkundet, wäre sie über jeden Zweifel erhaben, dass es einer entsprechenden Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung mangelte.

G imager

Hallo X-Strom,

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, sich prophylaktisch
untersuchen zu lassen, um gerichtsfest den „Vollbesitz der
geistigen Kräfte“ feststellen zu lassen?

Ja, man kann sich die persönliche Testierfähigkeit attestieren
lassen. Ein Neurologe wäre der passende Ansprechpartner dafür

Soweit wird man sicher nicht gleich gehen müssen. Jeder Notar prüft ja auch, ob derjenige noch fit ist. Wenn die Erben mal etwas anderes behaupten, müssen sie es auch beweisen.
Ansonsten kann die Geschichte mit dem „Entmündigen wollen“ kann auch mächtig nach hinten losgehen. Es werden ja nicht automatisch irgendwelche Verandte als Betreuer eingesetzt. Und wenn dann noch rauskommt, dass Opa tatsächlich nicht mehr ganz fit im Oberstübchen ist, dann gilt das vielleicht auch für Vorgänge in der näheren Vergangenheit. Der Betreuer kommt dann vielleicht auf die Idee, dass der Mietvertrag wohl in dieser Form nur eingegangen wurde, weil Opa nicht mehr so fit ist und auch die Übertragung an den Enkel nur noch im Zustand geistiger Verneblung erfolgt war…

Ansonsten gilt natürlich auch für Opis, dass sie machen können, was sie wollen. Das müssen nicht mal nur wirtschaftliche sinnvolle Vorgänge sein. Meiner raucht z. B. und schmälert damit jeden Tag das mögliche Erbe ;o)
Grüße

Dumm nur, dass der Herr vor einigen Jahren sein Haus an ein Enkel gegeben hat und nun im Haus eines Sohnes wohnt. Für das Zimmer zahlt er monatlich 500,-€ Miete.
Jeder Besuch wird genau geäugt…

Der Herr sollte die wirklich alle enterben. Das ist ja schrecklich!

Oder war er auch so ein schrecklicher Vater, dass sie sich jetzt nur rächen?

Hallo,

lass mal besser den Notar bzgl. der Beurteilung des Geisteszustandes da raus. Der Notar ist medizinischer Laie, und kann im Falle des Falles nur bezeugen, dass ihm „nichts besonderes aufgefallen ist“. Mehr gibt auch der klassische Urkundspassus „Der Notar hat sich durch ein Gespräch davon überzeugt, …“ Das kann alles auch jeder beliebige sonstige glaubwürdige Zeuge genauso beantworten.

Wenn es, so wie hier, ganz akut droht, dass jemand im Nachhinein die Geschäftsfähigkeit in Zweifel ziehen wird, ist der fachkompetente Mediziner die bessere Wahl. Und wenn der den Daumen hebt, ist es vollkommen egal, ob die Vollmacht dann notariell erteilt wird.

Gruß vom Wiz

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