Ämter

Hallo,

wo steht das, dass es Quatsch ist? Du hast den § 1 aber schon
vollständig gelesen?

Nein, offensichtlich nicht. Und danach:

„Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“

ziehe ich diesen Einwand zurück und behaupte das Gegenteil.

das ist Haarspalterei :wink: Ob nun Pass oder Perso, es besteht
eine Ausweispflicht:

Ja, aber die beiden kosten ja nicht das gleiche. Darauf wollte ich hinaus.

Es ist allein Deine Entscheidung, einen Pass oder einen
Ausweis zu beantragen.

Bist du dir da sicher? Siehe oben, das von dir selbst
gepostete Gesetz :wink:

Bezog sich auf obige Wahlmöglichkeit, nicht auf ‚ob‘, sondern auf ‚was‘.

Bezahlt werden muss das Ding sowieso, worin bestünde denn der
Vorteil, wenn dafür extra eine neue Steuer erhoben würde,
statt die gebühren nach Bedarf einzuziehen? Warum sollte die
Sache mit der Extrastreuer denn billiger oder einfacher sein?

Wieso eine extra Steuer??

Weil sich nichts von selber bezahlt.

Ich bin eben der Meinung, dass Steuergelder für das Eigentum
der BRD (= Eigentum der Bürger) ausreichen/verwendet werden
sollten, um genau derlei Dinge zu bezahlen.

Wie kommst Du darauf, dass die Steuergelder sinnvoller verwendet würden, wenn sie zum Zwecke der Ausweisbezahlung erhöht würden?

Schließlich zahlt der Bürger ja dafür Steuern,

Nein, bislang ja eben nicht.

und da der Perso Eigentum der BRD
und somit der Bürger ist, wurde dieses Eigentum bereits durch
Steuergelder finanziert.

Das wurde er ja grade nicht, dafür zahlt man doch Gebühren beim beantragen.

Bei Verlust kann man drüber reden, schließlich habe ich
„Bürgereigentum“ verloren und habe dies zu ersetzen.

Ja. Und bei einer Eheschließung mit Namenswechsel? Wenn der Besitzer sein Aussehen geändert hat? Was, wenn das Ding gestohlen wurde? Jedesmal prüfen, welcher Fall nun vorliegt kostet ja mehr als einfach jedesmal zu zahlen.

Aber jede Erneuerung von Perso oder Pass, welcher ja
Staatseigentum ist und das Staatseigentum durch
Steuererhebungen vom Volke gezahlt wird, sollte, bzw. könnte
durchaus auch kostenlos sein.

„There are no such things like ‚food for free‘!“
ALLES muss bezahlt werden. Es geht hier doch ausschließlich um den Weg dazu.
Gruß
loderunner

Hallo,

Oder auch ein Auszug aus meinem Führungszeugnis ist ein
Grenzfall, denn immerhin sollten einem Bürger jederzeit
kostenfrei die über ihn gespeicherten Daten zugänglich gemacht
werden. Unverschämt genug, dass man ein Führungszeugnis
Belegart 0 nicht ohne weiteres bekommt. Da werden mir
Informationen über mich vorenthalten, die ich nur mit
anwaltlicher Hile = weitere Kosten bekommen kann. Das finde
ich persönlich eine Sauerei und entspricht nicht meiner
Auffassung über Recht auf Information über meine gespeicherten
Daten.

Das was im privaten und behördlichen Führungszeugnis drin steht, ist eh nur interessant, wenn man mal für eine Straftat verurteilt worden ist. Was noch im behördlichen FZ stehen kann, siehe Bundesamt für Justiz.

Das Belegart O - Führungszeugnis (behördlich) geht z.B. ans Ordnungsamt, wo man einen Antrag auf Lkw-Führerschein gestellt hat.
Zur Einsichtnahme dieses Führungszeugnisses braucht man keinen Rechtsanwalt, man geht zur Behörde und fordert selbt Akteneinsicht. Wenn´s nicht gewährt wird, Chef verlangen. Weitere Hinweise siehe auch Wikipedia Schlagwort - Akteneinsicht.

Gruss Sid

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Hallo,

Allerdings frage ich mich, warum ich einen Perso so teuer
bezahlen muss, obwohl er Eigentum der BRD ist und ich
verpflichtet bin, einen Perso zu besitzen.

Mensch…bei einem 10 Jahre gültigen Perso sind das 0,80 Euro pro Jahr… zuviel???

Macht doch mal was gegen das Gesetz über Personalausweise…da ist die Gebühr festgelegt; die Gebühr wird zwischen Meldeämtern und Bundesdruckerei aufgeteilt (aber denkt nun ja nicht Hälfte/Hälfte…) nee, die Druckerei kriegt den Löwenanteil davon.

Jeder, der bedürftig ist, kann sowieso Gebührenbefreiung für den Perso beantragen (AL II/Grundsicherung/Blindengeld/Pflegegeld) und zahlt nullkommanix.

Gruss Sid

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Hi
ich hab jetzt die Antworten nur mal stichprobenartig überflogen (konnt mich teilweise vor lachen kaum noch einkriegen) - also sorry, falls sich was wiederholen sollte.

Also:
Du zahlst nicht für „jeden Schrieb“ der Behörde, sondern nur für Schreiben, die eine „besondere Leistung für den Einzelnen“ darstellen. Die „normale Verwaltungstätigkeit“ ist kostenlos.

Falls du meinst:„Steuern sind hoch genug“ so empfehle ich einen Blick in die Abgabenordnung. Danach dürfen Steuern nur erhoben werden, wenn die Einnahmen durch Gebühren und besondere Entgelte nicht ausreichen
(sog. Subsidiarität der Steuer).

Zahlen musst du grds. nur für Verwaltungshandeln, für das du die Veranlassung gegeben hast (z.b. Ausweise, Bescheinigungen…), wobei die Gebühren oft vom Gesetzgeber festgesetzt sind und keineswegs Kostendeckend kalkuliert werden. (z.B. kostet der Personalausweis der Behörde mehr, als sie durch die Gebühr erheben darf - und Personalkosten und andere Gemeinkosten sind da noch nicht einmal mit eingerechnet.)

Gebühren stellen oft auch eine Pauschale dar - bei dem einen ist minimales Handlen erforderlich, so dass die Gebühr zu hoch erscheint, bei anderen ist eine Umfangreiche Ermittlungstätigkeit erforderlich, so dass die Gebühren auf keinen Fall ausreichen (Beispiel Bußgeldbescheid).

Wenn du wissen willst, was mit dem Geld so im Allgemeinen gemacht wird: Die Haushaltspläne sind öffentlich - die jeweilige Rechnung (Abschluss) auch.
Wenn die Kommune bei euch schon auf doppelte Buchführung umgestellt hat, schau doch mal die die Kostenberechnungen rein.

Gruß
HaWeThie