Änderung der Lebensversicherung von BU nach DU

Guten Tag.

Ich habe vor 10 Jahren bei XXX eine Lebensversicherung abgeschlossen in der auch der Baustein Berufsunfähigkeit drin ist.

Nun habe ich mich allerdings für eine weitere Ausbildung entschieden und werde in wenigen Monaten Feuerwehrmann sein.
Dadurch bin ich nun im Beamtenstatus und brauche nicht mehr die BU sondern eine Diensunfähigkeitsversicherung.

Bei einem Beratungsgespräch mit der XXX sagte man mir, daß eine Änderung von BU nach DU nicht möglich ist.
Ich müßte die Lebensversicherung stillegen oder kündigen und eine andere Versicherung abschließen mit DU.

Ist das richtig, oder versucht die nette Dame mir nur einen ungünstigeren Vertrag aufzuschwatzen um neue Provision zu bekommen ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

ob die Änderung BU in DU möglich ist kann ich nicht beurteilen.

Die LV sollte aber auf keinen Fall stillgelegt werden. Ggf. muss der BU Teil aus dem Vertrag herausgekündigt werden. Nur der DU Teil wäre dann neu.
Wenn du der Vermittlerin nicht glaubst, wende dich direkt an die Gesellschaft.

Gruß
tycoon

Hallo,

Da ich nicht weiß bei welchem Versicherungsunternehmen die Dame beschäftigt ist, kann ich leider nicht sagen ob dort überhaupt die Möglichkeit besteht für einen Feuerwehrmann eine DU abzuschließen.

Es gibt sehr wenige Versicherungsunternehemen die diesen Schutz überhaupt anbieten.
Eine DU für einen Verwaltungsbeamten reicht bei Ihnen nicht, denn Sie können als Feuerwehrmann dienstunfähig werden, wenn Sie die jeweilige Atemschutzprüfung nicht mehr bestehen. Und dies muss in der DU mitversichert sein.

Wenn ich weiterhelfen kann, auch per PN möglich!

Folgender Text muß in den Versicherungs-Bedingungen stehen:

Zusatzvereinbarung für den Einschluss des speziellen
Dienstunfähigkeitsrisikos, insbesondere bei Mitgliedern der
Feuerwehren

(1) Bei einem versicherten Beamten auf Widerruf oder
auf Probe leisten wir in Abänderung des § 1 Produktbedingungen
für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BV),
VG 250(1) oder VG 250(2) bzw. VG 250(7) / § 1 Produktbedingungen
für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(BUZ), VG 501(1) oder VG 501(2) bzw.
VG 501(7) auch, wenn der versicherte Beamte ausschließlich
wegen seines Gesundheitszustands wegen
medizinisch festgestellter spezieller Dienstunfähigkeit
vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze
entlassen worden ist. In diesem Fall leisten wir ab
dem Zeitpunkt der Entlassung für 36 Monate, die Rentenzahlungen
stellen wir in einem Betrag zur Verfügung.
Über diesen Zeitraum hinaus erhält die versicherte Person
Leistungen, sofern eine Berufsunfähigkeit im Sinne des
§ 1 BV / § 1 BUZ vorliegt, was vom Ansprucherhebenden
nachzuweisen ist.
(2) Ist ein versicherter Beamter auf Widerruf oder Probe
auf Grund eines Dienstunfalls ausschließlich wegen medizinisch
festgestellter spezieller Dienstunfähigkeit entlassen
worden oder das Beamtenverhältnis widerrufen
worden, leisten wir solange, wie ein Unterhaltsbeitrag im
Sinn des Beamtenversorgungsgesetzes bezogen wird, was
uns durch den fortlaufenden Erhalt von Bezügen nach
dem Beamtenversorgungsgesetz nachzuweisen ist.

Bei einem versicherten Beamten auf Lebenszeit leisten
wir in Abänderung des § 1 Produktbedingungen für die
Berufsunfähigkeitsversicherung (BV), VG 250(1) oder
VG 250(2) bzw. VG 250(7) / § 1 Produktbedingungen
für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ), VG
501(1) oder VG 501(2) bzw. VG 501(7) auch, wenn der
versicherte Beamte ausschließlich wegen seines Gesundheitszustands
wegen medizinisch festgestellter spezieller
Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen
Altersgrenze in den Ruhestand versetzt
worden ist und solange Ruhegehalt oder ein Unterhaltsbeitrag
im Sinn des Beamtenversorgungsgesetzes bezogen
wird, was uns durch den fortlaufenden Erhalt von
Bezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachzuweisen
ist.
Dies gilt nicht, wenn die versicherte Person bei Weiterbestehen
der allgemeinen Dienstfähigkeit in eine andere
Beamtenlaufbahn übernommen werden kann und eine
Übernahme angeboten wird. Ist bei einem solchen Laufbahnwechsel
für die Übertragung eines gleichwertigen
Dienstpostens eine Ausbildung erforderlich, leisten wir
während der Ausbildungszeit, jedoch längstens für einen
Zeitraum von 36 Monaten.
Liegen die o.g. Voraussetzungen für den Leistungsbezug
nicht mehr vor, stellen wir unsere Leistungen ein. Die Einstellung
teilen wir der anspruchsberechtigten Person
unter Hinweis auf ihre Rechte aus § 6 BV / § 6 BUZ mit;
sie wird mit dem Ablauf des 3. Monats nach Zugang
unserer Erklärung wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss
auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.

Hallo,

nur mal so angemerkt (da Dein Alter auch nicht bekannt ist), es sind mE keine Änderungen des Berufes in einer BU anzugeben (abhängig vom Tarif und Gesellschaft allerding!!)
Ebenso müsste bekannt sein, welche Beamtenversorgung, was bei DU zahlt.
Diese ist mE bei ca. 1000 Euro, die aber erstmal ins „verdienen“ gebracht werden muß (Dienstjahre!).
ME können Feuerwehrer auch nur bie Endalter 55 abgesichert werden!

VG René

Hallo,

nur mal so angemerkt (da Dein Alter auch nicht bekannt ist),
es sind mE keine Änderungen des Berufes in einer BU anzugeben
(abhängig vom Tarif und Gesellschaft allerding!!)

eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt wenn der Versicherte zu 50 % Berufsunfähig ist.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt wenn der Versicherte von seinem Dienstherr aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird.
Hier erfolgt keine Prüfung auf BU!

Ebenso müsste bekannt sein, welche Beamtenversorgung, was bei
DU zahlt.

Die Beamtenversorgung hat mit einer DU überhaupt nichts zu tun.
Wenn der Beamte in den Ruhestand versetzt wird erhält er Versorgungsbezüge bis zum Lebensende.

Diese ist mE bei ca. 1000 Euro, die aber erstmal ins
„verdienen“ gebracht werden muß (Dienstjahre!).

Diese Aussage ist völlig falsch!
Wir unterscheiden zwischen Beamte auf Widerruf / Beamte auf Probe / Beamte auf Lebenszeit.
Die Mindestversorgung bei einem Lebenszeit-Beamten beträgt Brutto 1.435 €

ME können Feuerwehrer auch nur bie Endalter 55 abgesichert
werden!

hier muß ich zustimmen, eine DU bei Feuerwehrbeamten bis zum 55. Lebensjahr

Hallo Merger,

bitte etwas Vorsicht mit Deinen Äusserungen! Deine Vermögensschadenhaftpflicht könnte diesen Schaden dann ggf. ablehnen!
Daher zerplücke ich jetzt nicht Deinen Beitrag im Einzelnen!

Ruhegehalt von Beamten bei Dienstunfähigkeit Link
Grundsätzlich haben nur Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, sondern werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ausnahme: Dienstunfall bei Beamten auf Probe.
Durch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen bestenfalls (da auch dort Wartezeiten existieren) Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die Wartezeit von 5 Dienstjahren entfällt nur, wenn der Beamte ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes dienstunfähig geworden ist.

Was will der Künstler damit sagen. UP geht zur FW. Löscht dort 4 Jahre lang Brände und wird dann heim geschickt!
Da er seine Versorgung ja „erst ins verdienen bringen muss“…
…was nun?

Empfehlung: dass eine BU und eine DU parallel laufen müssen/können in den ersten 5 Jahren!!!

VG René

1 Like

Wahrscheinlicn stimmt das Nicht alle Versicherungen bieten ü berhaupt eine DU-Klausel an. Dann hilft nur eine neue Versicherung.

Aus der alten würde ich die BU rausnehmen und den Rest weiterlaufen lassen, so dürfte der Verlust am geringsten sein.

Hallo Merger,

bitte etwas Vorsicht mit Deinen Äusserungen! Deine
Vermögensschadenhaftpflicht könnte diesen Schaden dann ggf.
ablehnen!
Daher zerplücke ich jetzt nicht Deinen Beitrag im Einzelnen!

Hallo Silex,
wenn Du meine beiden Einträge hier gelesen hättest,
dann würdest Du dieses nicht schreiben, denn die Versicherungsbedingungen die ich aufgeführt habe beziehen sich auf den Beamten auf Widerruf/ Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit.

In jeder Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.

Also bitte nicht solchen Unsinn schreiben.

Empfehlung: dass eine BU und eine DU parallel laufen
müssen/können in den ersten 5 Jahren!!!

ist Unsinn, denn er müsste beim Abschluss der DU diese Bu-Versicherung angeben und dann könnte die erforderliche DU-Absicherung nicht angeboten werden, da max. 80 % der Versorgungslücke möglich ist.

Beste Grüße!

Merger

Daher zerplücke ich jetzt nicht Deinen Beitrag im Einzelnen!

Grundsätzlich haben nur Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung
der 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt bei
Dienstunfähigkeit.

Diesen Abschnitt habe ich fast übersehen!
Die Wartefrist von 5 Jahren ist veraltet. Ein Beamter hat grundsätzlich Anspruch auf Ruhegehalt wenn er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde - bei vielen Behörden bereits nach 3 Jahren.

Auch beginnen bei vielen Berufsfeuerwehren in Deutschland die Beamten bereits mit dem Status Beamter auf Probe.

Viele Grüße!
Merger

Hallo anrinma,

man kann wohl davon ausgehen, dass die Dame von der XXX entweder nicht qualifiziert oder nicht ehrlich zu dir war. Wenn die BU-Bedingungen der XXX keine DU-Klausel enthalten, dann wird sich das durch Kündigung und Neuabschluss beim gleichen Versicherer kaum ändern. Und eine DU-Klausel neu eingeführt hat in den letzten Jahren kein einziger Versicherer, ganz im Gegenteil … reihenweise Streichungen und Einschränkungen.

Leider hat auch wieder ein „Ratgeber“ hier den Bedingungstext seines mutmaßlichen Arbeitgebers als „Muss“ verkauft. Auch verdeckte Werbung ist Werbung. Da könnte MOD mal aktiv werden …

In der Praxis dürfte es schwer werden, einen neuen Vertrag für einen günstigen Beitrag zu bekommen. Als Feuerwehrmann ist man nicht gerade in der günstigsten Risikogruppe, das treibt den Beitrag. Auch - wie schon richtig angemerkt - die max. Vertragsdauer ist ein zusätzliches Problem.

Helfen könnte dir ein qualifizierter und unabhängiger Berater, von dem du dir den bestehenden Vertrag mit möglichen Alternativen detailliert (!) Klausel für Klausel vergleichen und dir die Konsequenzen daraus erklären läßt. Dafür wirst du Geld ausgeben müssen, dieses Geld ist gut investiert.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

In jeder Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.

(war mir nicht bewußt, daher ist es noch schlimmer!)

Warum belässt man dann die BU nicht die nächsten 3 oder 5 Jahre und unterhält sich dann, wenn es klar ist eine DU wirklich zu benötigen!!!???!!!

VG René

Hallo Rene,

da die BU grundsätzlich nur zahlt wenn eine BU-Einschränkung von 50 % vorliegt. Die DU kennt solches nicht, da obliegt die Entscheidung zur Versetzung bzw. Entlassung dem Dienstherr (aus gesundheitlichen Gründen).

Hier stellt sich mir auch noch die Frage, wurde der Fragende als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Probe eingestellt.

Wenn z.B. die Einstellung auf BaP erfolgte, dann würde er ja bei einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt werden.
Dafür benötigt er aber eine DU-Absicherung, denn ansonsten stellt sich die Frage - hat er eine 50 % Berufsunfähigkeit erreicht.

Außerdem ist der Beruf eines Feuerwehrmannes schon ein wenig gefährlich und daher sollte man schnellstens auf eine DU ändern,
denn wer weis ob dies in 3 - 5 Jahren noch möglich ist, bzw. es dann evt. Ausschlüsse gibt?

Beste Grüße!

Hallo Merker,

danke, dass Du verstanden hast, wo die wirkliche Krux liegt (in den ersten 5 Jahren!) und warum ich so intervinierte!:wink:

da die BU grundsätzlich nur zahlt wenn eine BU-Einschränkung
von 50 % vorliegt. Die DU kennt solches nicht, da obliegt die
Entscheidung zur Versetzung bzw. Entlassung dem Dienstherr
(aus gesundheitlichen Gründen).

Hier stellt sich mir auch noch die Frage, wurde der Fragende
als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Probe
eingestellt.

Eben, denn somit würde er wieder (in den ersten 5 Jahren) zurück in die GRV fallen und hätte nur EMR UND Seine BU, die er ja eh schon hat!

Wenn z.B. die Einstellung auf BaP erfolgte, dann würde er ja
bei einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt werden.

Bei einem Dienstunfall wäre alles egal, denn somit hätte er ja die Wartezeit „vorzeitig“ erfüllt!

Dafür benötigt er aber eine DU-Absicherung, denn ansonsten
stellt sich die Frage - hat er eine 50 % Berufsunfähigkeit
erreicht.

Genau dies ist der Knackpunkt! Was hat er beruflich vorher gemacht!
War er z.B. Metallarbeiter (Giesserei), wird er nach ner abgebrochenen FW Karriere nicht als solcher wieder arbeiten können und somit greift die BU.
War er „Kaffeekocher vom Dienst“, dann greift die BU wahrscheinlich nicht mehr, aber die DU würde wieder greifen.

Außerdem ist der Beruf eines Feuerwehrmannes schon ein wenig
gefährlich und daher sollte man schnellstens auf eine DU
ändern,

Würd hier den Kunden/Mandanten/VN/wie auch immer alle Vor- und Nachteile erläutern, sowie Eventualitäten aufzeigen und dann den jenigen selber entscheiden lassen. Und natürlich dokumentieren, denn bei dieser Konstellation und nach dem VVG ist der Vermittler meist immer der A…!

denn wer weis ob dies in 3 - 5 Jahren noch möglich ist, bzw.
es dann evt. Ausschlüsse gibt?

Ja, als FW weiss man dies nie!

VG René

ich kann hier nur empfehlen, dass der Feuerwehrmann eine spezielle Feuerwehr-Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt,denn damit hat er alle Möglichkeiten einer BU oder DU abgesichert.