Ein Mitarbeiter ist Arbeiter bei einer Leihbude *hüstel, prust* ähm … „Personaldienstleister“ oder auch „Zeitarbeitsfirma“.
Er ist dort als Facharbeiter im Lebensmittelhandwerk, sprich Metzger beschäftigt, wie es wörtlich im AV steht.
Nun hat die Entleihfirma keinen Bedarf mehr an dem Mitarbeiter und die ZAF (Leiharbeitsfirma) möchte den Mitarbeiter nun auf Montage schicken.
Frage 1:
Zwar steht es ja im AV, aber in wie weit darf dabei gegangen werden, in was für Bereiche der MA eingesetzt werden darf und kann?
Info:
Mit handwerklichem Arbeiten, abgesehen von seinem Beruf hat der MA nicht sonderlich viel am Hut, bzw 2 linke Hände
Die ZAF kürzt gemäß Entgeldrahmentarifvertrag für die Dauer der Probezeit, den Lohn auf 95.5%, wofür aber keine Veranlassung besteht, da er als Facharbeiter (oder doch Fachwerker?) ja auf einer solchen Stelle eingesetzt wird. Weiter ist es gemäß ERTV eine KANN - Bestimmung und wird wie folgt beschrieben:
„Bei einem Arbeitnehmer, der erheblich und nicht nur vorübergehend minderleistungsfähig ist, kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat - auf verlangen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers - eine vom Tarifvertrag abweichende Entgeldegelung getroffen werden. Diese ist schriftlich nieder zu legen.“
Frage 2:
Wann ist man minderarbeitsfähig?
Info:
Im AV ist keinerlei Hinweis auf eine Kürzung des Entgeldes im Bezug auf diese Regelung. Es wird eher vermutet, dass es sich hier um Kosteneinsparung zu Gunsten der ZAF handelt.
Der Mitarbeiter ist in die Lohngruppe E3 eingruppiert. Als Grundlage wird auch hier der Tarifvertrag zur Bemessung herangezogen.
Es heißt dort:
„Arbeitsaufgaben mit einfacher aber wechselnder Problemstellung. Ausführen von Aufgaben, für die eine Berufsausbildung oder entsprechende Arbeitskenntnisse oder Fähigkeiten mit Erfahrung Voraussetzung sind, die duch mehrjährige Berufserfahrung erlangt worden sind. Beispiel: Fachwerker/innen, Logistigfachkräfte, Büro- Verwaltungskräfte, Medizinisches Personal“
Der Mitarbeiter begehrt aber die Gruppe E4, wo es heißt:
„Arbeitsaufgaben mit wechselnder Problemstellung. Ausführen von schwierigen Arbeitsaufgaben, für die eine vergleichbare nachweisliche erworbene fachliche oder praktische Qualifikation erforderlich ist. Beispiel: Facharbeiter/innen Büro- Verwaltungskräfte, Medizinisches Personal“
Frage 3:
Ab Wann ist man Fachwerker und wann Facharbeiter?
Info:
Der Mitarbeiter hat einen Gesellenbrief mit Abschluß
Ich weiß es ist viel Text und auch eine komplexe Frage, aber für Gedankengänge oder auch Tipps ist der Mitarbeiter doch mehr als sehr verbunden …
