Ein AG hat bisher - wie allgemein üblich - ab dem 3. Krankheitstag ein ärztliches Attest eingefordert.
Nun legt er den AN eine Dienstanweisung vor, die ein ärztliches Attest bei jedem krankheitsbedingtem Fehlen ab dem 1. Krankheitstag verlangt. D.h. der Erkrankte wird gezwungen - auch bei wiederholten gleichen Fehlgründen (z. B. Migräne) oder auch i. d. R. nicht von einem Arzt zu behandelden Krankheiten (z. B. Durchfall, Rückenschmerzen, Erkältung o. Ä.) den Arzt zu konsultieren.
Nun legt er den AN eine Dienstanweisung vor, die ein
ärztliches Attest bei jedem krankheitsbedingtem Fehlen ab dem
Krankheitstag verlangt. D.h. der Erkrankte wird gezwungen -
auch bei wiederholten gleichen Fehlgründen (z. B. Migräne)
oder auch i. d. R. nicht von einem Arzt zu behandelden
Krankheiten (z. B. Durchfall, Rückenschmerzen, Erkältung o.
Ä.) den Arzt zu konsultieren.
Ist diese Anweisung rechtens?
Ja, das ist sie. Möglicherweise waren es dem Arbeitgeber einfach zuviele wiederholte gleiche Gründe für einen Kurzkrankenstand, sodaß er jetzt gleich ein Attest haben will.
das ist leider korrekt so - bei uns ist das jetzt auch. Es hängt damit zusammen, dass der AG (mittlerweile auch für Angestellte) einen monatlichen Betrag an die AOK (glaube ich) zahlen muss. Dafür darf er jeden Krankheitstag dann melden und erhält dafür einen bestimmten Betrag erstattet.
Das Schöne daran ist, dass das sogar für privatversicherte Angestellte gilt.
Ich glaube, das gilt seit Anfang diesen Jahres - zumindest hat unser Steuerbüro damals unseren Chef entsprechend informiert und wir müssen jetzt auch ab dem 1. Tag eine AU vorlegen.
Ich find’s auch einen Riesenquatsch - wenn ich zum Arzt fahren kann, kann ich normalerweise auch arbeiten. Und wenn ich Migräne habe, dass ich zuhause bleiben muss, dann schaff ich es auch nicht zum Arzt, weil ich dann einfach nicht autofahren kann.
Zur Rechtmäßigkeit wurde schon etwas gesagt, was auch so stimmt, wenn nicht irgendwo (AV, TV) etwas anderes vereinbart sit.
Aber zum Verständnis:
Seit dem 01.01. kann in kleineren Unternehmen der Arbeitgeber ALLE (früher nur die Arbeiter, nicht die Angetellten) seine Mitarbeiter bei den jeweiligen Krankenkasse „gegen Ausfall“ versichern (google mal nach U1). Dann bekommt er bis zu 80 % der krankheitsbedingten Fehlkosten (also nur das Brutto) wieder zurück erstattet. Dazu brauchen die Kassen aber eine AU!
Ich find’s auch einen Riesenquatsch - wenn ich zum Arzt fahren
kann, kann ich normalerweise auch arbeiten. Und wenn ich
Migräne habe, dass ich zuhause bleiben muss, dann schaff ich
es auch nicht zum Arzt, weil ich dann einfach nicht autofahren
kann.
DAS interessiert mich, weil ich auch manchmal davon betroffen bin. Wie kann man das regeln?
Noch hab ich die drei Tage Regelung, aber wenn ich gleich am ersten Tag ne AU-Bescheinigung bräuchte - ich wüßte nicht wie machen.
Ein AG hat bisher - wie allgemein üblich - ab dem 3.
Krankheitstag ein ärztliches Attest eingefordert.
Allgemein üblich ist tägliches Erscheinen am Arbeitsplatz und
beim Fernbleiben der Nachweis eines stichhaltigen Grundes.
Wolfgang, dieser Kommentar war absolut überflüssig! Natürlich will jeder (zumindest fast jeder…) AN normal und gesund seiner Beschäftigung nachgehen. *kopfschüttel*
das ist leider korrekt so - bei uns ist das jetzt auch. Es
hängt damit zusammen, dass der AG (mittlerweile auch für
Angestellte) einen monatlichen Betrag an die AOK (glaube ich)
zahlen muss. Dafür darf er jeden Krankheitstag dann melden und
erhält dafür einen bestimmten Betrag erstattet.
Das Schöne daran ist, dass das sogar für privatversicherte
Angestellte gilt.
Ah - das wußte ich nicht. Dann ist das Vorgehen verständlich.
Ich find’s auch einen Riesenquatsch - wenn ich zum Arzt fahren
kann, kann ich normalerweise auch arbeiten. Und wenn ich
Migräne habe, dass ich zuhause bleiben muss, dann schaff ich
es auch nicht zum Arzt, weil ich dann einfach nicht autofahren
kann.
Gleiches Problem haben hier in meinem Unternehmen zwei AN. Zwar gottseidank sehr selten, aber doch kommt es vor, daß der ein oder andere AN wegen einer schweren Migräneattacke entweder während der Arbeit nicht mehr in der Lage ist, weiterzuarbeiten oder nicht zur Arbeit kommen, geschweige denn einen Arzt in dieser Situation konsultieren kann. In diesem Zusammenhang macht eine solche Regelung (AU bei erstem Krankheitstag) keinen Sinn, da i. d. R. jeder chronische Kranke (in diesem Falle Migräne) Notfallmedikamente hat, die zumindest helfen, die Attacke nach einigen Stunden abzumildern.
Was tun? Sondervereinbarung mit dem AG treffen? Was passiert, wenn der AN glaubhaft machen kann, daß er nicht in der Lage war, einen Arzt aufzusuchen? Wäre dies im Streitfall relevant?
Gleiches Problem haben hier in meinem Unternehmen zwei AN.
Zwar gottseidank sehr selten, aber doch kommt es vor, daß der
ein oder andere AN wegen einer schweren Migräneattacke
entweder während der Arbeit nicht mehr in der Lage ist,
weiterzuarbeiten oder nicht zur Arbeit kommen, geschweige denn
einen Arzt in dieser Situation konsultieren kann. In diesem
Zusammenhang macht eine solche Regelung (AU bei erstem
Krankheitstag) keinen Sinn, da i. d. R. jeder chronische
Kranke (in diesem Falle Migräne) Notfallmedikamente hat, die
zumindest helfen, die Attacke nach einigen Stunden
abzumildern.
Was tun? Sondervereinbarung mit dem AG treffen? Was passiert,
wenn der AN glaubhaft machen kann, daß er nicht in der Lage
war, einen Arzt aufzusuchen? Wäre dies im Streitfall relevant?
Rein rechtlich kann ich dazu leider auch nichts sagen. Ich habe glücklicherweise eine Hausärztin, die auch noch Hausbesuche macht… In solchen Fällen ist das halt dann notwendig…
Hallo,
die Lohnfortzahlungversicherung seit dem 01.01.2006 wird zwar
immer wieder als Grund genommen, fällt aber dafür eigentlich aus.
Wir können den Arbeitgebern bis zu drei Tagen eine Erstattung zugestehen, ohne dass den Arbeitgebern oder uns eine schriftliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorliegt.
Gleichwohl ist es aber das Recht des Arbeitgebers eine Bescheinigung
ab dem 1. Tag zu fordern, nur wie gesagt, diese Begründung passt
nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich denke, da liegt auch ein Missverständnis vor - ab dem
ersten Tag heisst nicht am ersten Tag. Der Arzt ist durchaus in der
Lage den Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zu drei Tagen
rückwirkend zu bescheinigen.
Es dürfte somit kein Problem sein innerhalb von drei Tagen einen
Kontakt zwischen Arzt und Patient herzustellen.
Gruss
Czauderna
Ich bin auch Migräniker - und muss meine AUBs ab dem 1. AU-Tag vorlegen. Ich lasse sie mir von meinem Arzt entweder schicken oder rufe dort an, lasse sie mir ausstellen und hole sie mir ab, wenn ich ein oder zwei Tage später wieder fit bin.
Ein AG hat bisher - wie allgemein üblich - ab dem 3.
Krankheitstag ein ärztliches Attest eingefordert.
Allgemein üblich ist tägliches Erscheinen am Arbeitsplatz und
beim Fernbleiben der Nachweis eines stichhaltigen Grundes.
Wolfgang, dieser Kommentar war absolut überflüssig! Natürlich
will jeder (zumindest fast jeder…) AN normal und gesund
seiner Beschäftigung nachgehen. *kopfschüttel*
Hallo Kris, was ist denn bitte an dem Kommentar überflüssig? Bist du der Meinung, dass ein AG nicht das Recht hat zu erfahren warum der AN fehlt?
Überflüssig ist an dem Kommentar, daß er impliziert, das ein AN grundsätzlich krank „feiert“, d.h. prinzipiell davon auszugehen ist, daß ein AN - sollte er einen Tag krankheitsbedingt fehlen - nicht an der regulären, vertraglich vereinbarten Arbeitsaufnahme interessiert ist. Und genau DAS finde ich einfach völlig daneben. Ich gehe davon aus, daß jeder AN prinzipiell daran interessiert ist, seiner Arbeit nachzugehen und nicht krank zu werden. Wenn dem aber so ist, dann finde ich das übertriebene Mißtrauen dem AN gegenüber unpassend und überflüssig.
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wir können den Arbeitgebern bis zu drei Tagen eine Erstattung
zugestehen, ohne dass den Arbeitgebern oder uns eine
schriftliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorliegt.
Toll, da bekommt man diese Info nur deshalb, weil man sich während der Arbeitszeit in einem Forum tummelt…
Steht das auch irgendwo?
Nur, weil ich unserem Stuerberater das dann mal zukommen lassen kann!
Hallo,
ja, das steht in unseren Dienstanweisungen, die ich natürlich
hier nicht veröffentlichen kann. Dein Steuerberater sollte ganz einfach
mal mit der entsprechenden Krankenkasse Kontakt aufnehmen und das mit
denen abklären. Wie gesagt, bei uns kein Problem bis zu drei Tagen
ohne ärztl. Attest - ich hatte sogar schon einen Fall, wo ich
in Absprache mit dem Arbeitgeber auch 5 Tage anerkannt habe.
Gruss
Czauderna
die Lohnfortzahlungversicherung seit dem 01.01.2006 wird zwar
immer wieder als Grund genommen, fällt aber dafür eigentlich
aus.
Wir können den Arbeitgebern bis zu drei Tagen eine Erstattung
zugestehen, ohne dass den Arbeitgebern oder uns eine
schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorliegt.
mal angenommen jemand bekommt regelmässig befristete Arbeitsverträge in denen u.a. die Klausel enthalten ist, dass 4 der Urlaubstage auf jeden Fall für Kranktage (egal ob AU oder nicht) verbraten werden müssen und danach keine Lohnfortzahlung stattfindet, sondern der Mitarbeiter direkt Krankengeld erhält …
dann könnte der AN doch auch den nächsten AV entsprechend anpassen (wenn der AG mitspielt) dann muss ja nicht unbedingt Urlaub gekürzt werden, wenn der AG für die Tage Geld erhält …
oder hab ich das jetzt falsch verstanden ? Mit AV und KVs kenn ich mich nun garnicht aus weil ich im ÖD bin :-\ deswegen ist meine Frage jetzt sicher ungeschickt gestellt :-\