Ärztliches Attest und Sperre ALG I

Liebe Fachleute,

Ein Arzt erklärt in einem Attest, er habe (einem fiktiven) „Herrn Mustermann“ wegen gesundheitlicher Probleme „geraten, den Arbeitsplatz zu wechseln“ (genau dieser Wortlaut, keine weiteren Erläuterungen), und „Herr M.“ würde daraufhin kündigen. Wenn er nach Ablauf der Kündigungsfrist noch keine neue Stelle hat- würde er eine Sperre beim ALGI kriegen oder wäre ein solches Attest wie oben beschrieben ausreichend, um eine Sperrzeit zu vermeiden? (Ich weiß, daß es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, aber wäre es grundsätzlich mit dieser etwas vagen Formulierung überhaupt möglich, eine Sperre zu umgehen?)
Wie könnte sonst formuliert werden? Der Arzt ist bisher mit solchen Attesten wenig konfrontiert.

Danke und viele Grüße

Die Sperre würde erstaml greifen, sie könnte ausgehebelt werden durch ein Amtsärztliches Attest.
Gruß Tom

Hallo,

ich denke so ein pauschales Attest, ganz ohne genaue Gründe ist beim Arbeitsamt nicht gerne gesehen und wird wohl Nachuntersuchungen beim Amtarzt und/Oder für das Arbeitsamt tätigen Psychologen haben.

Ich selber hatte beim Stellenwechsel ein Attest, allerdings wegen toxischem Asthma mit Erstickungsanfällen, verschiedene weitere Allergien durch Tests nachweisbar, und ich wäre weiterhin Dämpfen ausgesetzt worden (mit dem Effekt, dass ein Anfall mich hätte ins Krankenhaus oder gar ins Grab bringen können). Unter diesen Umständen wäre ich nicht gesperrt worden, ich hatte jedoch das Glück gleich eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Grüße Ute

Hallo

Mit solch einem Attest geht man am besten vor Ausspruch der Kündigung zum Arbeitsamt, lässt sich dort ggf schriftlich bestätigen, daß von einer Sperre abgesehen wird, und kündigt nur dann sein Arbeitsverhältnis.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich danke Euch für Eure Beiträge!

LG
katzeolivia

Hi!

Mit solch einem Attest geht man am besten vor Ausspruch der Kündigung zum Arbeitsamt, lässt sich dort ggf schriftlich bestätigen, daß von einer Sperre abgesehen wird,

Nein! Ein solches Vorgehen ist rechtlich nicht möglich, da zur Alg-Bewilligung immer nur der _Gesamt_sachverhalt gewürdigt werden kann und darf, was bedeutet, dass dazu ALLE Unterlagen benötigt werden – was naturgemäß erst nach einer Arbeitslosmeldung/Alg-Antragstellung möglich ist!
Kein AA-MA darf und wird so etwas vorab schriftlich bestätigen.

Gruß
Jadzia

Hi!

Wie könnte sonst formuliert werden?

Dazu habe ich schon mehrfach was geschrieben, siehe z. B. hier: /t/arbeitslosengeld-selbstaendigkeit-geht-das/5027333/4

Im Übrigen (steht auch dort) geht die Diagnose die AA – entgegen anderer Meinungen – erstmal nichts an!

Gruß
Jadzia

Hallo Jadzia,

ganz herzlichen Dank für den link! War offenbar unfähig, das selbst zu finden.

Viele Grüße