Arbeitslosengeld + Selbständigkeit - geht das?

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zum Thema Arbeitslosengeld – auch in Verbindung mit Selbständigkeit. Vielleicht kennt sich da ja jemand aus – das wäre toll.

Ich habe folgende Fragen:

  • Wenn man selber kündigt – wie lange ist man dann für das Arbeitslosengeld gesperrt?
    Gibt es Möglichkeiten diese Sperre zu umgehen?

  • Wenn man sich direkt nach dem Angestelltenverhältnis selbständig machen möchte – hat man dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und auch auf diesen Gründerzuschuss? (Natürlich nur solange man nicht von den Einkünften der Selbständigkeit leben kann)

  • Muss man sich arbeitssuchend melden auch wenn man sich selbständig machen möchte oder reicht es wenn man sich arbeitslos meldet? Das sind doch verschiedene Dinge oder?

  • Wie ist das mit der Krankenversicherung? Wird die vom Arbeitsamt übernommen – auch in den 3 Monaten Sperrfrist oder muss man sich direkt privat versichern?

  • Gibt es bestimmte Grenzen in denen es erlaubt ist sich trotz Arbeitslosengeld selbständig was dazu zu verdienen?

Im voraus vielen Dank für jede Antwort!!

Hi!

– Wenn man selber kündigt: Wie lange ist man dann für das Arbeitslosengeld gesperrt?

In der Regel 12 Wochen (beginnend mit dem Tag nach dem letzten Beschäftigungstag, der in der Regel der 1. Tag der Alokeit ist).

Gibt es Möglichkeiten, diese Sperre zu umgehen?

Umgehen? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass damit gemeint ist, ob es bestimmte Kündigungsgründe gibt, die dazu geeignet sind, eine Sperrzeit abzuwenden…

Kommt drauf an: Was waren denn die Kündigungsgründe? Allein die Selbständigkeit? Oder gab’s vielleicht gesundheitliche Gründe oder so?

– Wenn man sich direkt nach dem Angestelltenverhältnis selbständig machen möchte: Hat man dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und auch auf diesen Gründerzuschuss?

Grundsätzlich ja – aber erst nach Ablauf der Sperrzeit. Siehe dazu § 57 (3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html): „Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144 vorliegen oder vorgelegen hätten.
(Sperrzeiten sind in § 144 SGB III geregelt.)

– Muss man sich arbeitsuchend melden, auch wenn man sich selbständig machen möchte, oder reicht es, wenn man sich arbeitslos meldet? Das sind doch verschiedene Dinge, oder?

Ja. Man meldet sich in der Regel gleich arbeitslos, weil man ja auch Leistungen haben möchte (vorausgesetzt natürlich, es sind max. noch 3 Monate bis zum Beginn der Alokeit. In so einem Fall würden die AA-Mitarbeiter das aber schon automatisch machen.)
Asu würde man sich hier nur dann melden, wenn die Alokeit weiter als 3 Monate in der Zukunft liegt.

  • Wie ist das mit der Krankenversicherung? Wird die vom Arbeitsamt übernommen – auch in den 3 Monaten Sperrfrist oder muss man sich direkt privat versichern?

Im ersten Monat nach Ende des Beschäftigungsverhältnis (BV) besteht gesetzliche KV-Nachversicherungspflicht über den alten AG.
Ab dem 2. Sperrzeitmonat (= i. d. R. 2. Alomonat/2. Monat nach Ende des BV) wird dann die KV von der AA übernommen.
Man ist also durchgängig krankenversichert (sofern man sich so rechtzeitig bei der AA alo gemeldet hat, dass BV und Alokeit nahtlos ineinander übergehen).

– Gibt es bestimmte Grenzen, in denen es erlaubt ist, sich trotz Arbeitslosengeld selbständig was dazu zu verdienen?

Ja. Siehe dazu FAQ:1769 und FAQ:2638.

LG
Liza

Hallo Liza,

wow - erstmal vielen vielen Dank für Deine Antworten! Das hat mir schon wirklich richtig weitergeholfen! :smile:)

Zu meiner Frage:

Gibt es Möglichkeiten, diese Sperre zu umgehen?

Umgehen? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass damit
gemeint ist, ob es bestimmte Kündigungsgründe gibt, die dazu
geeignet sind, eine Sperrzeit abzuwenden…

Ja das meine ich… wenn man z.B. viele Fehltage durch Migräneattacken hatte von denen man denkt dass die durch den Job ausgelöst werden oder Sonntags schon Depressionen bekommt weil man Montags wieder arbeiten muss…
Habe gehört das solche Gründe dazu führen können dass man von der Sperre „befreit“ wird wenn einem das ein Arzt bescheinigt.
Stimmt das? Und wenn ja muss man schon vorher beim Arzt gewesen sein bevor man zum AA geht oder gibt es beim AA spezielle Formulare die der
Arzt ausfüllen muss? Weißt du das zufällig auch?

LG Silke

Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen
Hi!

wenn man z.B. viele Fehltage durch Migräneattacken hatte,

Oh, was ich das der fiktiven Dame nachfühlen kann…!!

von denen man denkt, dass die durch den Job ausgelöst werden oder Sonntags schon Depressionen bekommt, weil man Montags wieder arbeiten muss…
Habe gehört, dass solche Gründe dazu führen können, dass man von der Sperre „befreit“ wird, wenn einem das ein Arzt bescheinigt.

Richtig gehört.

Und wenn ja muss man schon vorher beim Arzt gewesen sein, bevor man zum AA geht, oder gibt es beim AA spezielle Formulare, die der Arzt ausfüllen muss? Weißt du das zufällig auch?

Zufällig ja. :smile:

Aber man muss schon beim Arzt gewesen sein, bevor man kündigt! Bzw. dieser muss einem vor der Kündigung aus gesundheitlichen Gründen zur Arbeitsaufgabe geraten haben.

Ob er das dann schon an diesem (oder einem anderen) Tag selber bescheinigt (und man diese Bescheinigung dann später mit zur AA nimmt) oder er das erst auf dem Formular tut, dass man später für diesen Fall von der AA bekommen würde, wenn man noch keine solche Bescheinigung hat, ist egal.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Formulierung des Arztes den Anforderungen der AA genügt.
Mit folgender Formulierung ist man auf der sicheren Seite:

Hiermit bestätige ich, dass ich Frau X am tt.mm.jj [Datum muss vor dem Datum auf dem Kündigungsschreiben liegen!] geraten habe, Ihre Arbeitsstelle aus dringenden gesundheitlichen Gründen schnellstmöglich zu kündigen.

Eine Erläuterung der gesundheitlichen Gründe ist nicht erforderlich! (Also, es geht die AA erstmal nix an, ob man nun Migräne oder Depressionen oder sonst was bekommen hat.)

LG
Liza

Hallo Liza,

oh… da hätte die fiktive Dame sich wohl besser eher schlau gemacht, um zu wissen dass die Bescheinigung des Arztes vor der Kündigung kommen muss… :confused:

Weiß jetzt auf jeden Fall wie das beim AA läuft. Bin echt ein gutes Stück schlauer geworden :smile:

Hab nochmal tausend Dank für Deine Auskunft!

LG Silke

Hi!

Bescheinigung des Arztes vor der Kündigung

Die Beratung!!
Wann die Bescheinigung über diese Beratung ausgestellt wird, ist egal (solange sie der AA bei Alg-Antragsabgabe bzw. innerhalb einer geforderten Frist vorliegt :smile:!

Hab nochmal tausend Dank für Deine Auskunft!

Gern geschehen!

LG
Liza