ALG I schwerbehindert 58er Regelung oder Rente

Hallo,
ich habe mir mal über einen fiktiven Fall Gedanken gemacht

Also nehmen wir Frau Maier, sie ist 61 Jahre alt und hat vor 5 Monaten eine Niere entfernt bekommen. Infolgedessen ist sie schwerbehindert. Bis heute ist sie noch krankgeschrieben (der Arzt hat „bis auf weiteres“ testiert, und sie ist dann einfach nicht mehr hingegangen.) Der Arzt wird sie nicht weiter krankscheiben, hat er schon am Telefon gesagt.

Da Frau Maier in ihrem Job schwer heben muss und der Arbeitgeber auch keinen anderen Job für sie zur Verfügung stellen kann, sowieso keine Arbeit hat (Kurzarbeit) und sie sich außerdem der Häckeldeckenzucht widmen möchte, hat sie nach über 40 Jahren arbeiten einfach keine Lust und Kraft mehr.

Ihr Arbeitsgeber darf sie nicht kündigen, weil schwerbehindert.

1.) Was würde passieren wenn sie selbst fristlos kündigt (sie will an Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht teilnehmen, sprich die Firma nicht mehr zum arbeiten betreten)
Ich würde ja sagen sie bekommt 3 Monate Sperre und dann 21 Monate ALG1?

2.) Was ist für Sie besser (die letzten 5 Monate hatte sie ja kein Einkommen in dem Sinne weil krankgeschrieben) ALG1 in Anspruch zu nehmen oder sofort in Rente mit den entsprechenden Abzügen ?

3.) Wie berechnet sich eigentlich das ALG, wenn jemand 5 Monate Lohnfortzahlung oä. bekommen hat ?

4.) Stimmt es, dass sie mit ALG1 noch etwas ihre mickrige Rente aufbessern würde ?

Mal gespannt, was Ihr meint

Da Frau Maier in ihrem Job schwer heben muss und der
Arbeitgeber auch keinen anderen Job für sie zur Verfügung
stellen kann, sowieso keine Arbeit hat (Kurzarbeit) und sie
Ihr Arbeitsgeber darf sie nicht kündigen, weil
schwerbehindert.

1.) Was würde passieren wenn sie selbst fristlos kündigt (sie
will an Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht teilnehmen, sprich
die Firma nicht mehr zum arbeiten betreten)
Ich würde ja sagen sie bekommt 3 Monate Sperre und dann 21
Monate ALG1?

BEVOR sie fristlos kündigt, sollt sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat. Möglicherweise kann auch ein Beratungszentrum für Arbeitslose, die es in allen Städten gibt, helfen.

Bei einer eigenen Kündigung verliert sie nicht nur alle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, sondern das gibt auch Probleme mit allen anderen Behörden danach.

3.) Wie berechnet sich eigentlich das ALG, wenn jemand 5
Monate Lohnfortzahlung oä. bekommen hat ?

Lohnfortzahlung oder ist hier Krankengeld gemeint?

Bei Lohnfortzahlung müsste diese Zeit als Arbeitszeit gerechnet werden, wie es bei Krankengeld ist, weiß ich nicht.

4.) Stimmt es, dass sie mit ALG1 noch etwas ihre mickrige
Rente aufbessern würde ?

Schwer zu sagen, möglich wäre ein Ausgleich bis zur Höhe der Sozialhilfe, falls die Rente niedriger ist. Das sind Fragen für die ehrenamtlichen Ratgeber der LVA/BfA, Adressen bei der Rentenversicherung erhältlich.

Gruß,
Cantate

Hi!

Der Arzt wird sie nicht weiter krankschreiben, hat er schon am Telefon gesagt.

Da Frau Maier in ihrem Job schwer heben muss und der Arbeitgeber auch keinen anderen Job für sie zur Verfügung stellen kann, sowieso keine Arbeit hat (Kurzarbeit) und sie sich außerdem der Häckeldeckenzucht widmen möchte, hat sie nach über 40 Jahren arbeiten einfach keine Lust und Kraft mehr.

Ihr Arbeitgeber darf sie nicht kündigen, weil schwerbehindert.

Es sei denn, dass Integrationsamt stimmt zu.

1.) Was würde passieren wenn sie selbst fristlos kündigt (sie will an Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht teiln)ehmen, sprich die Firma nicht mehr zum arbeiten betreten)
Ich würde ja sagen sie bekommt 3 Monate Sperre und dann 21 Monate ALG1?

Falsch. 12 Wochen Sperrzeit, und die Dauer des Alg-Anspruchs richtet sich danach, wie alt man ist und wie lange man vor Beginn der Alokeit gearbeitet hat.
Siehe dazu die Tabelle in § 127 (2) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html

Zur Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen (womit eine Sperrzeit evtl. vermieden werden kann) siehe /t/arbeitslosengeld-selbstaendigkeit-geht-das/5027333/4

2.) Was ist für Sie besser (die letzten 5 Monate hatte sie ja kein Einkommen in dem Sinne, weil krankgeschrieben)

Kein Krankengeld (KRG) bekommen?? Warum nicht?

ALG1 in Anspruch zu nehmen oder sofort in Rente mit den entsprechenden Abzügen?

Das ist eine höchst individuelle Entscheidung (sofern man tatsächlich nicht mehr krankgeschrieben ist; denn arbeitslos kann man sich nur melden, wenn man nicht krankgeschrieben ist).

Da es die sog. „58er-Regelung“ (§ 428 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__428.html) für alle Personen, deren Alg-Anspruch NACH dem 01.01.2008 entstanden ist bzw. entsteht nicht mehr gibt, wird sich die Dame, sofern sie sich alo meldet und Alg beziehen möchte, den Vermittlungsbemühungen der AA zur Verfügung stellen müssen. Soll heißen: Es muss Einladungen, Jobangeboten, Trainingsmaßnahme etc. pp. Folge geleistet werden! Inwieweit solche „Belästigungen“ in der Praxis dann auch wirklich erfolgen werden, kann vorab nicht gesagt werden, da das im Einzelnen wohl auch auch die zuständige AA oder den zuständigen Vermittler ankommt. (Ich persönlich halte aufgrund der Schwerbehinderung allzu ausschweifende Bemühungen der AA um Wiedereingliederung der Dame in den Arbeitsmarkt für unwahrscheinlich…)

Man könnte jedoch „die Gefahr“ in Kauf nehmen und mal 3 Monate abwarten (also Alg beziehen; und natürlich in der Zeit auch zu evtl. Terminen hingehen), um zu gucken, ob der Vermittler großartig tätig wird oder nicht. (Einen ersten Eindruck davon wird man wohl schon im Erstgespräch mit dem Vermittler (30-60 Min.) bekommen.)
Wenn man dann an einen sehr engagierten geraten ist, dem die Statistik weniger wert ist als sein Idealismus (davon gibt’s wegen des großen „Statistikdrucks“ vor allem in der Arbeitsvermittlung nur noch sehr wenige…), dann kann man ja immer noch sagen: „Sorry, ich stehe dann ab morgen [oder wann auch immer] doch nicht mehr zur Verfügung“ und dann erst Rente beantragen.

Ich zumindest würde den Rentenbeginn (da mit Abschlägen behaftet) so lange wie möglich hinauszögern.

3.) Wie berechnet sich eigentlich das ALG, wenn jemand 5 Monate Lohnfortzahlung o. Ä. bekommen hat?

Meinst Du mit „Lohnfortzahlung“ KRG?
Was ist mit „oder Ähnliches“ gemeint? Übergangsgeld wg. med. Reha von der Rentenversicherung (UBG-M)?

Bei Entgeltersatzleistung (welcher Art auch immer): Von wann bis wann (genaue Daten!) hat man diese bekommen?

Von wann bis wann war man vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

4.) Stimmt es, dass sie mit ALG1 noch etwas ihre mickrige Rente aufbessern würde?

Nein. Ein Parallelbezug von Alg und Rente ist NICHT möglich!

Wobei mir gerade etwas dämmert: Bekommt die Dame denn schon eine Rente (z. B. Teil-EM-Rente oder so)???
Dann wären alle Aussagen bzgl. Alg-Bezug und Alomeldung hinfällig, da wg. fehlender (Mindest-)Arbeitsfähigkeit kein Anspruch bestünde (auch nicht auf Alg II)!
Evtl. käme dann die Bezug von Grundsicherung nach SGB XII in Frage, aufstockend zur Rente.
(In diesem Falle: Bitte neuen Thread mit neuem Titel aufmachen, da dann ein ganz anderes Feld behandelt werden müsste!)

Gruß
Liza

So nachdem ich auch noch einige Zeit mit recherchieren beschäftigt war.
Danke erst mal für Eure Antworten

Die Dame bekäme undefähr soviel ALGI wie auch Rente, sie würde nun versuchen mit Ihrem Chef zu sprechen, um einer Sperre zu entgehen. Der hat hoffentlich nen cleveren Anwalt.

Das das AA ja weiterhin in die Rentenkasse einzahlt, hätte sie noch ein paar Einzahlungen mehr auf Ihrem Rentenkonto und das würde leicht die Rente erhöhen.

Sollte sie wirklich getriezt werden, kann sie ja immer noch rente machen

Gruß
Lisa