Hi!
– Wenn man selber kündigt: Wie lange ist man dann für das Arbeitslosengeld gesperrt?
In der Regel 12 Wochen (beginnend mit dem Tag nach dem letzten Beschäftigungstag, der in der Regel der 1. Tag der Alokeit ist).
Gibt es Möglichkeiten, diese Sperre zu umgehen?
Umgehen? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass damit gemeint ist, ob es bestimmte Kündigungsgründe gibt, die dazu geeignet sind, eine Sperrzeit abzuwenden…
Kommt drauf an: Was waren denn die Kündigungsgründe? Allein die Selbständigkeit? Oder gab’s vielleicht gesundheitliche Gründe oder so?
– Wenn man sich direkt nach dem Angestelltenverhältnis selbständig machen möchte: Hat man dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und auch auf diesen Gründerzuschuss?
Grundsätzlich ja – aber erst nach Ablauf der Sperrzeit. Siehe dazu § 57 (3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html): „Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144 vorliegen oder vorgelegen hätten.“
(Sperrzeiten sind in § 144 SGB III geregelt.)
– Muss man sich arbeitsuchend melden, auch wenn man sich selbständig machen möchte, oder reicht es, wenn man sich arbeitslos meldet? Das sind doch verschiedene Dinge, oder?
Ja. Man meldet sich in der Regel gleich arbeitslos, weil man ja auch Leistungen haben möchte (vorausgesetzt natürlich, es sind max. noch 3 Monate bis zum Beginn der Alokeit. In so einem Fall würden die AA-Mitarbeiter das aber schon automatisch machen.)
Asu würde man sich hier nur dann melden, wenn die Alokeit weiter als 3 Monate in der Zukunft liegt.
- Wie ist das mit der Krankenversicherung? Wird die vom Arbeitsamt übernommen – auch in den 3 Monaten Sperrfrist oder muss man sich direkt privat versichern?
Im ersten Monat nach Ende des Beschäftigungsverhältnis (BV) besteht gesetzliche KV-Nachversicherungspflicht über den alten AG.
Ab dem 2. Sperrzeitmonat (= i. d. R. 2. Alomonat/2. Monat nach Ende des BV) wird dann die KV von der AA übernommen.
Man ist also durchgängig krankenversichert (sofern man sich so rechtzeitig bei der AA alo gemeldet hat, dass BV und Alokeit nahtlos ineinander übergehen).
– Gibt es bestimmte Grenzen, in denen es erlaubt ist, sich trotz Arbeitslosengeld selbständig was dazu zu verdienen?
Ja. Siehe dazu FAQ:1769 und FAQ:2638.
LG
Liza