Ein PKW fährt über eine Landstrasse , leicht Schlangenlinie mit einer Geschwindigkeit zwischen 25 - 35 km/h .
Überholen kaum oder nicht möglich , weil der Wagen leicht hin und her schlingert und oft über die Mittellinie fährt , so das nur unter Gefahr überholt werden könnte .
Der Wagen zieht eine Fahrzeugschlange von ungefähr 20 Fahrzeugen hinter sich her .
Nach der Durchfahrt eines Kreisels schrammt der Wagen rechts auf der Seite mit der Felge die Bordkante , der Wagen kommt stark ins schlingern und bleibt schräg mittig auf der Strasse stehen.
Die Autotür wird aufgemacht , ein älterer Herr , geschätzt ca 85 Jahre steigt aus , kraucht einmal rund ums Auto , steigt wieder ein und fährt genau so mit +/- 30 km/h weiter .
meines erachtens müsste unverzüglich der Führerschein abgenommen werden , aber ausser das er unsicher fährt und den Verkehr behindert , war in diesem Zusammenhang erst mal kein Delikt dabei , welches das Gerechtfertigen würde .
wahrscheinlich würde eine Ärztliche Untersuchung ergeben , das diese Person Ihr Umfeld gar nicht mehr wahrnimmt , aber da kann doch kein normaler anderer Autofahrer darüber richten.
Welche Option hat man um da einen potentiellen Unfall , den man ja schon erwarten kann , zu verhindern.
zumindest, damit die Personaldaten festgestellt werden können. Bei akuter Fahruntüchtigkeit können sie auch die Weiterfahrt untersagen, viel mehr aber auch nicht.
Die tun dann zwar auch erst etwas, wenn der alte Herr ein paar Schüler überfahren hat, aber sie sind eigentlich zuständig
sie sind „eigentlich“ nicht zuständig, bzw. nur im ersten Angriff. Um eine grundsätzliche Regelung herbeizuführen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Sie prüft, ob man die Fahrerlaubnis entziehen könnte.
In diesem speziellen Fall würde es eventuell toleriert werden, wenn vom Steuer aus per Handy die Polizei gerufen wird u sich der Anrufer an den Verkehrsteilneher ranhängt, bis die Kollegen der Rennleitung am Ort des Geschehens angekommen sind. Alles weitere übernimmt dann die Rennleitung (Fahrverbot, Weitergabe der Information an Strassenverkehrsbehörde zwecks Entzug der Fahrerlaubnis etc pp)
Genau dieses Szenario hab ich schonmal durchgemacht, allerdings war der „unsichere Fahrzeugführer“ nich alt u gebrechlich, sondern ziemlich jung u derb alkoholisiert…
In diesem speziellen Fall würde es eventuell toleriert werden,
wenn vom Steuer aus per Handy die Polizei gerufen wird u sich
der Anrufer an den Verkehrsteilneher ranhängt,
Nein, das Handy in der Hand am Steuer würde nicht toleriert werden. Wie kommst du darauf? Sollte einen die Polizei erwischen, muss man in so einem Fall zahlen, genauso wie sonst auch.
du schilderst hier eine absolute Gefahrenituation, denn nicht nur das Überholen wird verhindert - er fährt ja auch noch ständig in die Gegenfahrbahn - könnte ja auch mal passieren, wenn tatsächlich jemand entgegenkommt!
In diesem Falle ist es selbstverständlich erlaubt das Handy zu benutzen und die Polizei zu informieren - du bist osgar an sich dazu verpflichtet.
Es ist auch anzunehmen, daß dies Auswirkungen auf diesen Herrn hätte, denn wenn er ständig angehalten wird merkt er vielleicht irgendwann das Taxi nehmen besser wäre.
Wenn das so unsinnig und falsch ist, dann erkläre doch bitte, inwieweit es zur Abwendung einer Gefahr unbedingt erforderlich ist, während der Fahrt zu telefonieren und nicht vorher anzuhalten?
Wenn das so unsinnig und falsch ist, dann erkläre doch bitte,
inwieweit es zur Abwendung einer Gefahr unbedingt erforderlich
ist, während der Fahrt zu telefonieren und nicht vorher
anzuhalten?
Weil der Penner sonst auf u davon is Ausserdem gabs zu der Zeit, als mir das passiert is, noch kein Handyverbot am Steuer. Find ich heute auch totla unsinnig; Radio, Navi, Bordcomputer bedienen, Essen, Trinke u Rauchen darf ich, CB-Funk auch, aber kein Handy in der Hand halten…
Ich habs ausserdem nur VERMUTET, dass es toleriert wird
Ich habs ausserdem nur VERMUTET, dass es toleriert wird
Deswegen ging meine Frage ja auch nciht an Dich, Du hattest auch keinen Absolutheitsanspruch für Deine Meinung reklamiert und andere User für ihre gegenteilige Auffassung angepampt!
Bordcomputer bedienen, Essen, Trinke u Rauchen darf ich,
CB-Funk auch, aber kein Handy in der Hand halten…
Wie schonmal in einem anderen Rechtsbrett an dich geantwortet. Es spielt keine Rolle was DU persönlich für unsinnig hälst. Es gibt rechtliche Grundlagen, die das regeln, egal ob du es unsinnig findest oder nicht.
Wärst du so freundlich und würdest deine Aussage belegen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so stimmt. Wie war das mit völlig falsch und unsinnig…
In diesem Falle ist es selbstverständlich erlaubt das Handy zu benutzen und die Polizei zu informieren - du bist osgar an sich dazu verpflichtet.
Kann man so nicht stehen lassen.
Die einzig rechtliche Grundlage die ich in diesem Zusammenhang sehe, wäre eine Notstandshaltung. Allerdings sollte diese Handlung so erfolgen, dass sie nicht selbst eine Gefahr (Handy am Steuer ist eine Gefahr) darstellt und sie im Verhältnis zur abzuwehrenden Gefahr steht. Das wird aber nicht erfüllt, von daher scheidet die einzig mögliche Rechtsgrundlage aus. Fazit: Der Handyamsteuertelefonierer handelt nicht nur ordnungswidrig, er begeht auch eine Ordnungswidrigkeit.
Es ist aber auch nicht einzusehen, warum denn unbedingt aus dem fahrenden Auto heraus mit dem Handy in der Hand telefoniert werden muss, denn um die Polizei zu informieren
kann angehalten werden und
gibt es sowas wie Freisprecheinrichtungen
Es wäre nett, würdest du - da hier das Rechtsforum ist - eine einigermaßen haltbare RECHTLICHE Antwort geben.
Überholen kaum oder nicht möglich , weil der Wagen leicht hin
und her schlingert und oft über die Mittellinie fährt , so das
nur unter Gefahr überholt werden könnte .
Hallo,
das ist ein Fall fuer die Hupe. Die nur in zwei Faellen benutzt werden darf, bei
-Gefaehrdung und
-zum Ankuendigen des Ueberholens ausserorts.
Hier beide Gruende gleichzeitig, aber immer noch mit Vorsicht vorbei, bitte, wenn ueberhaupt.
Gruss Helmut
…und weiö´s grad so schön ist und auch auf EU-Ebene opportun:
Find ich heute auch totla unsinnig; Radio, Navi,
Bordcomputer bedienen, Essen, Trinke u Rauchen darf ich,
CB-Funk auch, aber kein Handy in der Hand halten…
Wie schonmal in einem anderen Rechtsbrett an dich geantwortet.
Es spielt keine Rolle was DU persönlich für unsinnig hälst. Es
gibt rechtliche Grundlagen, die das regeln, egal ob du es
unsinnig findest oder nicht.
…und wenn wir dann wieder in Reih und Glied gen Osten marschieren weil keiner mitdenken wollte, läufst Du vorneweg…?
Der Bürger ist der Souverän. Er darf Regelungen der von ihm angestellten Verwaltungsbeamten durchaus auch hinterfragen.
Wie schonmal in einem anderen Rechtsbrett an dich geantwortet.
Es spielt keine Rolle was DU persönlich für unsinnig hälst. Es
gibt rechtliche Grundlagen, die das regeln, egal ob du es
unsinnig findest oder nicht.
…und wenn wir dann wieder in Reih und Glied gen Osten
marschieren weil keiner mitdenken wollte, läufst Du
vorneweg…?
Geil, echt! Dir ist wirklich nichts zu primitiv (und ich dachte, selbst Du hättest Niveauuntergrenze).
Wenn man in einem Rechtsbrett auf bestehende Regelungen hinweist, kommst Du gleich mit einem Nazi-Vergleich, ala: Wer auf bestehende Gesetze achtet, ist ein regimetreuer Mitläufer und würde auch Polen überfallen (fehlt noch der Holocaust-Vergleich, aber der ist irgendwie mit drin).
Der Bürger ist der Souverän.
Und auch als solcher an geltendes Recht gebunden.
Er darf Regelungen der von ihm
angestellten Verwaltungsbeamten durchaus auch hinterfragen.
Das Brett hier heißt aber „wer-weiss-was“ (also wer kennt die Rechtslage) und nicht „wer-findet-eine-andere-Rechtslage
-besser“. Denn das interessiert hier kein Schwein.
Aber irgendwie wärs doch auch langweilig ohne Dich (und wenn mal wieder jemand ein Argumentent gegen Volksabstimmungen sucht…)