Verfassungsschutz warnt vor gesellschaftlicher Unterwanderung
Der aktuelle Verfassungsschutzbericht, der am Freitag vorgestellt werden soll, warnt laut Innenministerium vor einer gezielten Unterwanderung der Gesellschaft durch die Muslimbruderschaft. „Sie befeuert einen gefährlichen Antisemitismus, drängt andersdenkende Muslime ins Abseits und indoktriniert Kinder in ihrer Entwicklung“, sagte Verfassungsschutzchef Wilfried Peters. Es dürften keine islamistischen Parallelstrukturen entstehen.
Stimmt. Dann musst du den Titel des Threads ändern lassen.Durch den Gerichtsbeschluss fällt die Bundes-AfD automatisch wieder auf den Status eines „rechtsextremistischen Verdachtsfalls“ zurück.
AfD und Islamisten nutzen legale, demokratische Strukturen, um ein System von innen heraus zu verändern. Deswegen blickt der Verfassungs-schutz auf beide. Blickt der Verfassungsschutz aus ähnlichen Gründen auf beide? Wenn nein, was sind die Unterschiede und was die Gemeinsamkeiten?
Dumm ist eher, wenn jemand so tut, als würde sie gerichtliche Instanzen nicht verstehen. Für dich zum Nachlesen:
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Unionsrecht und legte den Fall dem EuGH vor.
Das deutsche BSG hatte also Zweifel, ob das Gesetz rechtswidrig ist und hat zur Klärung den EuGH angerufen. Die Klärung ist jetzt da und deine Aufforderung, ein rechtmäßiges Urteil zu ignorieren, ist ehrlich gesagt bedenklich.
Welchen Bevölkerungsgruppen würdest du denn gerne den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit verwehren?
Auch die 3.600 Brandenburger AfD-Mitglieder werden nach Angaben des Verfassungsschutzchefs bei der Zahl berücksichtigt. Der starke Anstieg sei vor allem ein statistischer Effekt, so Redmann. Die AfD und ihre Jugendorganisation Generation Deutschland zählen laut Geheimdienst zu den zentralen Akteuren des Rechtsextremismus. Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Brandenburg seit vergangenem Jahr als erwiesen rechtsextremistisch ein.
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Besonders auch von kleinen, nicht in Parteien organisierten extremistischen Gruppen gehe eine erhöhte Gefahr aus, so Innenminister Redmann. Gemeint sind im Bereich Rechtsextremismus sogenannte Freie Kräfte, Bruderschaften oder Kampfsportgruppen.
Die Brandenburger AfD suche die Nähe gerade auch zu diesen Gruppen und betrachte sie als politisches Vorfeld, so Redmann.
Die Mitglieder das AfD in Brandenburg zählt man also ganz offiziell zu den Rechtsextremisten…
“Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern wird vom Landesverfassungsschutz weiterhin nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, anders als etwa in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Im Vergleich zu den Landesverbänden in anderen ostdeutschen Bundesländern gebe es „Unterschiede in Ton, Inhalt und Radikalität“, erklärte Pegel.”
Mecklenburg-Vorpommern ist der Einäugige unter den Blinden.
Nachdem er im November 2025 eine vorläufige Einstellungszusage bekommen hatte, ließ er sich im Vertrauen darauf aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Als dann jedoch seine Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender bekannt wurde, hob das Land Berlin im März 2026 die Zusage und damit die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf des gehobenen Dienstes auf. Als Grund nannte es laut Gericht „Zweifel an der charakterlichen Eignung“.
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Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück. Der Antragsteller sei Mitglied der AfD und organisatorisch in den Landesverband eingegliedert, so die Argumentation. Dass er bei der Kommunalwahl als Kandidat angetreten sei und AfD-Fraktionsvorsitzender wurde, zeige seine inhaltliche Identifikation mit den Zielen der Partei.
Die AfD darf weiterhin vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies einen Antrag der AfD auf Berufung zurück und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024. Damals waren die Richter nach der Auswertung von mehreren tausend Seiten Material zum Schluss gekommen, „dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen“.
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Laut den obersten bayerischen Verwaltungsrichtern ist die Einschätzung nicht zu beanstanden, dass bestimmte Äußerungen, die der AfD zuzurechnen sind, „das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“. Aufgezählt werden Aussagen zur „Remigration“, zur „Diffamierung“ von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu „Umsturzphantasien“ oder zu einer „fortgesetzten Agitation“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
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Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht tausende Belege und Aktenseiten vorgelegt, darunter Posts aus den sozialen Medien, Äußerungen von AfD-Politikern auf Veranstaltungen sowie in Chatgruppen. Die Richter kamen bei der Auswertung zu dem Ergebnis, „dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist“. Bei den jeweiligen Äußerungen von AfD-Vertretern handle es sich nicht nur um einzelne verbale Entgleisungen.
Die AfD beantragte gegen das Urteil Berufung, die vom BayVGH jetzt abgelehnt wurde. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Das 1.500-seitige Gutachten wurde von acht Expertinnen und Experten erstellt. Sie werteten dafür mehr als drei Millionen Texteinheiten zur AfD aus, darunter Social-Media-Posts und Pressemitteilungen. Finanziert wurde das Projekt durch private Spenden von über 20.000 Einzelpersonen in Höhe von über einer Million Euro. Die GFF verteidigt als Verein Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln.
Zu beachten ist, dass hier logischerweise nachrichtendienstliche Erkenntnisse, die bisher noch nicht öffentlich gemacht wurden, noch gar nicht einfließen.