Aktiendepot anonym oder über Strohmann?

Hallo,

Kann man ein Aktiendepot anonym oder über Strohmann d. h. nur mit einem Konto kaufen?

Für Schwarzgeld?
Willst einen auf Höneß machen?

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Nur rechtmäßiges Geld aber trotzdem soll niemand mitbekommen, dass ich es habe

Üblicherweise sieht das das Finanzamt nicht so…

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Mach ein reguläres Depot bei irgendeiner Direktbank, damit wäre zumindest ausgeschlossen, dass bei der Weihnachtsfeier deiner „Sparbank Önkelstieg e.G,“ der volltrunkene Kundenbetreuer Volker Rötzmann ausposaunt, dass er einen Lottomillionär als Kunden hat.

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Für Schwarzgeld?
Willst einen auf Höneß machen?

Es ist normal gespartes Geld, nur soll das Gericht nichts merken, weil ich z. Zt. behindert bin und deshalb mehre Betreuer aus der Familie habe, die mein Geld verwalten. Desh. kommt regelm. mein Geld in ein Bankschließfach

Mach ein reguläres Depot bei irgendeiner Direktbank, damit wäre zumindest ausgeschlossen, dass bei der Weihnachtsfeier deiner „Sparbank Önkelstieg e.G,“ der volltrunkene Kundenbetreuer Volker Rötzmann ausposaunt, dass er einen Lottomillionär als Kunden hat.

Geht auch unter einem Falschnamen, sodass das Gericht nichts merkt, oder muss ich ein Konto eröffnen d. h. mich ausweisen

Mach ein reguläres Depot bei irgendeiner Direktbank, damit wäre zumindest ausgeschlossen, dass bei der Weihnachtsfeier deiner „Sparbank Önkelstieg e.G,“ der volltrunkene Kundenbetreuer Volker Rötzmann ausposaunt, dass er einen Lottomillionär als Kunden hat.

:joy:

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§ 154 Abgabenordnung: Kontenwahrheit. Die Eröffnung eines Kontos/Depots unter falschem Namen/falscher Adresse ist nicht erlaubt. Natürlich muss man sich (auch deshalb) bei Eröffnung ausweisen.

Ebenfalls ist übrigens auch nicht erlaubt, Geld oder Wertpapiere „inoffiziell“ von einem Strohmann verwalten zu lassen. Natürlich kann man jemanden als Treuhänder beauftragen, aber das muss eben gegenüber dem Kreditinstitut und damit auch den Finanzbehörden offengelegt werden. Daher wird einem bei Kontoeröffnung auch die Frage gestellt, wer denn der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos/Depots ist. Die Vorschrift kommt allerdings (im Gegensatz zu § 154 Abgabenordnung) nicht aus dem Steuerrecht, sondern aus dem Themenkomplex Geldwäsche.

Gruß
C.

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Ich würde Euch empfehlen, eine Stiftung zu gründen, die das Geld zu Deinen Gunsten verwaltet.

Dann brauch ich einen Strohmann,

Danke

Ich würde Euch empfehlen, eine Stiftung zu gründen, die das Geld zu Deinen Gunsten verwaltet.

Oder wir gründen eine Stiftung

Dass das nicht legal ist und staatliche Sanktionen nach sich ziehen kann, hast Du verstanden?

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Dass das keine Lösung für Dein Problem ist, sondern das Startsignal für Schwierigkeiten ohne Ende, ist Dir aber schon klar, hoffe ich? Die Kennzeichnung als „Lösung“ ist vollkommen daneben.

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Aldi oder Lidl machen es doch nicht anders: die entsprechende Stiftung dient einzig dem Wohlergeben der Begünstigten (und des Aufsichtsrats).

Das Wesen einer Stiftung ist, dass allenfalls die Erträge aus diesem Vermögen den Begünstigten zu Gute kommt. Das ganze läuft transparent ab, d.h. all das wird schon in der Satzung der Stiftung festgelegt, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde genauso geprüft wird wie die spätere Einhaltung derselben. Also nichts mit Strohmann und Verschleierung.

Ganz gewiss fließen die Erträge übrigens nicht einem Aufsichtsrat zu; vielmehr ist dieser dafür da, die Aktivitäten des Vorstands und damit auch die Einhaltung der Satzung zu überwachen.

Aber Vorstand und Aufsichtsrat wirken doch bestimmt nicht umsonst? (Und in Mannheim hat man vor Jahren auch ganz erstaunt zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Familie Engelhorn, Gründer der BASF, ihr Vermögen still und heimlich auf die Bermudas transferiert hat).

Kommt darauf an. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich nur die Erstattung tatsächlicher Aufwendungen analog dem Vereinsrecht vor, aber natürlich kann in der Satzung eine Vergütung vorgesehen sein. Ich verstehe aber nicht, inwiefern das von Bedeutung sein sollte. Die Arbeit als Vorstand einer großen Stiftung ist eine Tätigkeit wie jede andere auch, die auch vergütet werden darf. Hier geht es doch um die Frage der Transparenz und in dem Kontext Stiftungen als irgendwie anrüchig ins Spiel zu bringen, halte ich nicht für zielführend. Das Gegenteil ist der Fall: Stiftungen sind grundsätzlich sehr transparente Veranstaltungen - wenn auch nicht unbedingt für die Öffentlichkeit.

Das hat jetzt aber nichts mit Transparenz oder Stiftungen zu tun, oder? Davon abgesehen: die Verlagerung von Vermögen ins Ausland ist doch per se nichts anrüchiges. Problematisch ist das doch immer nur, wenn dabei steuerliche Missgeschicke passieren.

Sagen wir es mal so: ich bezweifle auch, dass Kares Problem mit der Gründung einer Stiftung gelöst wäre.

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Kann mir dann das Gericht Geldleistungen sperren? Ich kannte vorher keine Stiftungen. Ich würde ca. 25.000 für eine spätere Renovierung einzahlen und sie dann nach einem Jahr wieder liquidieren und eine zweite Stiftung mit 4 - 5.000€ für die private altersvorsorge