Alg 1

Hallo Wissende,
vielleicht kann jemand weiterhelfen:

Herr X, verheiratet, 2 Kinder (über 25, aber noch Studenten ohne Bafög, derzeit auf der Zielgeraden des Studiums) erhält ALG 1. Bei Beginn der ALG1-Zahlung war ein Kind noch kindergeldberechtigt. Die zust. Agentur für Arbeit fragte dann höflich, ob X nicht Unterlagen einreichen möchte, die belegen, dass beide Kinder als Studenten ohne BAFÖG trotzdem noch bei der Berücksichtigung des erhöhten ALG-Satzes herangezogen werden. Unterlagen wurde daraufhin vollständig der netten SB zur Verfügung gestellt.

Jetzt meint eine andere SB, ohne Kindergeldanspruch gibt es eh nur den reduzierten ALG-Satz.

Leider hat X für diesen Fall keine Regelungen gefunden. Welche Rechtslage ist nun zutreffend?

Danke für die Unterstützung und ein schönes WE wünscht LM

ALG I: erhöhter oder allgemeiner Leistungssatz?
Hi!

Die zust. Agentur für Arbeit fragte dann höflich, ob X nicht Unterlagen einreichen möchte, die belegen, dass beide Kinder als Studenten ohne BAFÖG trotzdem noch bei der Berücksichtigung des erhöhten ALG-Satzes herangezogen werden.

Auf Deutsch bedeutet das nix anderes als: „Sind die beiden (oder mind. einer davon) noch Kindergeld-berechtigt?“, heißt: Gelten die beiden noch als Kinder im Sinne des Gesetzes?

Unterlagen wurde daraufhin vollständig der netten SB zur Verfügung gestellt.

Was immer für Unterlagen das waren: Es waren anscheinend keine „Nachweise“ darunter, dass mind. eines der Kinder noch Kindergeld bekommt?!

Jetzt meint eine andere SB, ohne Kindergeldanspruch gibt es eh nur den reduzierten ALG-Satz.

Das ist korrekt.

Leider hat X für diesen Fall keine Regelungen gefunden.

Steht in § 129 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 129.html) i. V. m. § 32 (1), (3), (4)* ( insb. S. 1 Nr. 2 ) + (5) EStG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__ 32.html).

*) Abs. 4 gibt genau die Definition wieder, nach der lt. Bundeskindergeldgesetz auch Anspruch auf Kindergeld besteht (s. § 2 (2) BKGG (http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__ 2.html), weswegen die Aussage des SB im Ergebnis korrekt ist.

LG
Jadzia

Hallo Jadzia,
danke für Deine schnelle, kompetente Antwort. Nein, beide Kinder haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, dieser endet ja i. a. mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Aber eine Tochter befindet sich noch in der Erstausbildung, sie hat nach dem Abitur keinen Beruf erlernt, sondern unmittelbar mit dem Studium begonnen.
Deshalb nahm X aufgrund der Anfrage der ersten SB an, dass es dazu vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt. Dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, bekam die SB der AfA schon vor deren Anfrage schriftlich mit Bescheid der Kindergeldzahlstelle zur Kenntnis.

Also hat X in dieser Hinsicht nichts mehr zu erwarten, außer dem abschließenden Bescheid, der noch aussteht.

Dir noch ein schönes WE wünscht LM

Hi!

Deshalb nahm X aufgrund der Anfrage der ersten SB an, dass es dazu vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt.

Nein. Der erhöhte Ls. ist ausschließlich an einen KG-Anspruch geknüpft. Da hat sich der SB mindestens blöd ausgedrückt.

Dir noch ein schönes WE

Dir auch! (Is ja leider fast schon wieder vorbei.)

LG
Jadzia