ALG 1 Änderung Vollzeit / Teilzeit

Hallo,

mal angenommen Frau X kehrt nach 2,5 Jahren Erziehungszeit wieder zurück in den Beruf - hatte allerdings vor der Erziehungszeit nur einen befristeten Vertrag - so dass Frau X sich erstmal arbeitslos meldet.
Da Sie sowohl Voll- als auch Teilzeit arbeiten könnte meldet sie sich „Vollzeit-Arbeitslos“ und erhält Arbeitslosengeld.

Jetzt wird ihr von Ihrer Betreuerin doch nahegelegt sich Jobs zu suchen die relativ weit entfernt wären - allerdings noch in diesen 50 km (oder so) die sie in Kauf nehmen muss. Da Frau X diese Entfernung jedoch innerhalb der KITA - Zeiten nicht wirklich zurücklegen kann und zwischendurch noch Vollzeit arbeiten kann möchte Frau X dies nicht.

Was geschieht nun wenn Frau X sich ab sofort nur noch Teilzeit (sagen wir mal für 6 Stunden / Tag) Arbeitslos meldet? Muss dann ALG1 anteilsmäßig zurückgezahlt werden? Frau X hat bisher zweimal Zahlungen vom AA erhalten, hat sich aber auch auf Vollzeitstellen in der näheren Umgebung (bis ca. 30km) beworben.

Hauptfrage ist eigentlich ob bei einer Änderung das bisher erhaltene Geld anteilsmäßig zurückgezahlt werden muss so als ob sie von Anfang an nur in Teilzeit zur Verfügung gestanden hätte?

Es sei auch noch angemerkt dass Frau X eine Vollzeitstelle innerhalb einer Entfernung 30km angenommen hätte / annehmen würde…

Danke & Gruß,
Anke

Hi!

Was geschieht nun, wenn Frau X sich ab sofort nur noch Teilzeit (sagen wir mal für 6 Stunden/Tag) arbeitslos meldet? Muss dann ALG1 anteilsmäßig zurückgezahlt werden?

Hauptfrage ist eigentlich, ob bei einer Änderung das bisher erhaltene Geld anteilsmäßig zurückgezahlt werden muss, so, als ob sie von Anfang an nur in Teilzeit zur Verfügung gestanden hätte?

Nein! Die Verringerung des Alg tritt erst mit dem Tag der Ankündigung „ab heute verringere ich meine Verfügbarkeit“ in Kraft!

LG
Jadzia

Hallo,

danke für die Antwort - auf eine von dir hatte ich gehofft :wink:

Gruß,
Anke