Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Person XYZ hat jetzt mind. ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet (und somit wohl Anspruch auf ALG 1). Sein befristeter Vertrag läuft Ende Mai aus und wird nicht verlängert. Person XYZ hat aber ab 01. Oktober eine neue Stelle.
Jetzt würde er für die 4 Monate zur Überbrückung gerne ALG in Aspruch nehmen, da er leider keine finanziellen Rücklagen hat.
natürlich will Person XYZ inoffiziell keine Jobangebote annehmen, er ist ja ab dem 01.10. wieder versorgt.
Meine Frage: Wie agressiv verhalten sich die Argen, wenn man „nur“ 4 Monate Leistungen beziehen will in Beug auf Bewerbungen und Jobangebote?
Hilft es, wenn Person XYZ bereits zur Arbeitslosmeldung den Nachweis beilegt, dass er ab 01.10. wieder in Lohn und Brot steht?
Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar!
Hallo,
bei mir waren es sechs Wochen zwischen zwei Stellen.
Auch ich habe dem Arbeitsamt einen Nachweis beigelegt, dass ich in sechs Wochen wieder in Arbeit sein werde. Trotzdem wurde ich versucht zu vermitteln. Habe dann halt brav meine Bewerbungen geschrieben und bei einem evlt. Bewerbungsgespräch immer erwähnt, dass ich in 6 Wochen bei meiner Wunschstelle anfangen werde. Natürlich wäre ich bereit mich für sechs Wochen vermitteln zu lassen, ich wollte nur den potenziellen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich spätestens in 6 Wochen wieder kündigen werde.
Versuche es einfach. Vielleicht ist die Sachbearbeiterin ja auch einsichtig und überbrückt die 4 Monate…
…Gruß Lulea
Hi!
Wie aggressiv verhalten sich die Argen Arbeitsagenturen, wenn man „nur“ 4 Monate Leistungen beziehen will in Bezug auf Bewerbungen und Jobangebote?
In der Regel weniger aggressiv bis harmlos – sofern nicht vergessen wird, in verBIS das Häkchen bei „Wiedereinstellungszusage“ zu setzen…
Das hängt von der Dauer bis zur Wiedereinstellung und vom jeweiligen Arbeitsvermittler ab.
Hilft es, wenn Person XYZ bereits zur Arbeitslosmeldung den Nachweis beilegt, dass er ab 01.10. wieder in Lohn und Brot steht?
Ja, denn nur unter dieser Voraussetzung darf das Häkchen auch wirklich gesetzt werden!
LG
Jadzia