ALG 1 Anspruch nach Selbstständigkeit

Hallo zusammen!
Nehmen wir folgenden Sachverhalt an:

Jemand macht sich zum 2.1.12 mit einer Versicherungsagentur selbstständig. Der 2.1. wurde gewählt, damit man am 1.1. arbeitslos ist und somit Chancen auf den Gründungszuschuss hat. Der Gründungszuschuss wurde aufgrund der neuen Gesetzlage nicht gewährt, für den 1.1. wurde aber ALG 1 gezahlt. Nun merkt derjenige nach zwei Monaten, dass er das alles nicht packt und will den Agenturvertrag kündigen. In der kurzen Zeit der Selbstständigkeit hat er keine Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gezahlt. Vor seiner Selbstständigkeit war er aber 6,5 Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäfftigt.
Hier nun meine Fragen:

  • wie lange hat er noch Anspruch auf ALG 1 bzw. nach welchem Zeitraum verfallen die Ansprüche auf ALG 1?

  • gibt es auch bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit eine Sperrfrist von drei Monaten?

  • Wird ein vorhandenes Vermögen auf die ALG 1 Leistung angerechnet?

Danke für eure Antworten!

Gruß
Malte

Er bekommt keine Sperrfrist wegen Aufgabe der Selbständigkeit. Das Alg1, welches er am 01.01. erhalten hat wird nach erneuter Antragstellung nun weitergezahlt und zwar in derselben Höhe wie damals, da keine erneuten Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Wie lange er darauf noch Anspruch hat steht im damaligen Bescheid- von den dort bewilligten Tagen muss er nur den einen Tag für den Bezug am 01.01 abziehen und hat so die verbliebene Anspruchsdauer.

Danke, das ist schon mal eine super Antwort. Wie lange besteht denn überhaupt ein Anspruch? Damit meine ich nicht, wie lange er ALG 1 bekommt, sondern nach welcher Zeit der Anspruch auf die restlichen Anspruchstage verfällt. Ich hoffe ihr versteht was ich meine…

Erlöschensfrist Alg I
Hi!

Damit meine ich nicht, wie lange er Alg I bekommt, sondern nach welcher Zeit der Anspruch auf die restlichen Anspruchstage verfällt.

Vier Jahre nach seinem Entstehen (§ 147 (2) SGB III), unter Berücksichtigung von § 26 (3) SGB X hier also mit Ablauf des 03.01.2016.

Ich hoffe ihr versteht, was ich meine…

Ich auch. :smile:

Gruß
Jadzia

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