Hallo zusammen!
Nehmen wir folgenden Sachverhalt an:
Jemand macht sich zum 2.1.12 mit einer Versicherungsagentur selbstständig. Der 2.1. wurde gewählt, damit man am 1.1. arbeitslos ist und somit Chancen auf den Gründungszuschuss hat. Der Gründungszuschuss wurde aufgrund der neuen Gesetzlage nicht gewährt, für den 1.1. wurde aber ALG 1 gezahlt. Nun merkt derjenige nach zwei Monaten, dass er das alles nicht packt und will den Agenturvertrag kündigen. In der kurzen Zeit der Selbstständigkeit hat er keine Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gezahlt. Vor seiner Selbstständigkeit war er aber 6,5 Jahre durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäfftigt.
Hier nun meine Fragen:
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wie lange hat er noch Anspruch auf ALG 1 bzw. nach welchem Zeitraum verfallen die Ansprüche auf ALG 1?
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gibt es auch bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit eine Sperrfrist von drei Monaten?
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Wird ein vorhandenes Vermögen auf die ALG 1 Leistung angerechnet?
Danke für eure Antworten!
Gruß
Malte