ALG 1 Anspruch?

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Person X hat von 09/2004 - 07/2007 eine Ausbildung gemacht und wurde dann noch einen monat also 08/2007 übernommen, dann hat X im monat 09/2007 alg 1 bezogen. Von 10/2007 - 08/2008 hat diese person gearbeitet und dann von 09/2008 - 07/2009 aufgrund eines schulbesuchs bafög erhalten. Hat diese person nun anspruch auf alg 1 oder reichen die zeiten in denen gearbeitet wurde nicht aus?

Vielen dank für aufschlussreiche antworten

Hi!

Hat diese person nun anspruch auf alg 1 oder reichen die zeiten in denen gearbeitet wurde nicht aus?

Das zwar nicht. (Es fehlen noch 2 Monate für einen Neu-Anspruch.) Aber da die Entstehung des letzten Anspruchs noch nicht 4 Jahre her ist, kann die Restanspruchsdauer, die von 2007 noch übrig ist, wiederbewilligt werden (in Höhe desselben Bemessungsentgeltes wie damals; im Endeffekt werden netto ein paar Cent rauskommen, weil die Auszahlungstabelle jährlich etwas nach oben angepasst wird).

Sollten die noch fehlenden 2 Monate mit Sozialversicherungspflicht bis Ende 09/2009 „nachgeholt“ werden (innerhalb der 2-jährigen Rahmenfrist), würde auch ein Neu-Anspruch bestehen.

LG
Jadzia

Hallo Jadzia,
Der antrag wurde von der person x mittlerweile abgegeben und (leider)hattest du recht.
Da person x damals unmittelbar nach der ausbildung arbeitslos wurde fällt das alg 1 sehr gering aus.
Damals war das nicht weiter tragisch da betreffende person noch im elterlichen haushalt wohnte. Nun wohnt diese person mit ihrem freund zusammen und hat auch andere finanzielle verpflichtungen (autokredit usw).
Nun, lange rede kurzer sinn:besteht die möglichkeit ergänzend alg2 o.ä. zu beantragen da das alg 1 definitiv nicht zur bestreitung des lebensunterhaltes ausreicht??

LG
Koschel