ALG 1 nach Elternzeit und Teilzeitjob

Hallo,

mal angenommen Frau nimmt 2 Jahre Elternzeit. Nach dem ersten Jahr geht sie wieder arbeiten auf 400 Euro Basis und kurz darauf dann auch auf Telizeit für ca 5 Monate. Danach arbeitet sie wieder auf 400 Euro Basis, weil sie merkt dass Teilzeit noch zuviel ist. Diese Dame hat also in der Elternzeit ca 5 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Nach der Elternzeit geht sie noch 3 Monate auf 400 Euro Basis arbeiten und wird dann gekündigt. Wie berechnet sich nun das ALG? Nur nach dem Teilzeitjob?Sprich 67 % vom Teilzeitjob? Gibt es überhaupt irgendwas an Geld?

Vielen Dank für Informationen.

Daten, Daten, Daten…
Hi!

Bitte gib für die von Dir genannten Zeiten exakte Zeiträume, möglichst im Format Tag.Monat.Jahr – Tag.Monat.Jahr, an, da Deine Fragen sonst schwierig bis gar nicht zu beantworten sind! Vielen Dank.

Gruß
Jadzia

Guten Tag,

das ist gar nicht soooo einfach. Also von 07/2005-12/2008 bestand ein Vollzeitarbeitsverhältnis bei gleicher Firma. Dann begann Mutterschutz und danach ab 2/2009 Elternzeit für 2 Jahre. Vom 2/2009-1/2010 gab es Elterngeld. Ab 2/2010 begann die Dame dann einen 400 Euro Job bei gleicher Firma. Sie arbeitete dort dann ab 07/2010- 12/2010 auf Teilzeit mit 20 h die Woche. Dann ab 1/2011 bis 04/2011 wieder auf 400 Euro Basis. Nun gar nicht mehr und die Frage ist halt ob es überhaupt geben wird…und wenn ja, wonach das berechnet wird…:smile:

Fast…
Hi!

das ist gar nicht soooo einfach.

Warum nicht? Man sollte doch über alles Nachweise zu Hause haben!?

Naja, ich versuche mal, das auseinanderzuklamüsern. (Besonders einfach machst Du es mir ja leider nicht gerade… Wo sind z. B. die Tage, wo ein bisschen Struktur??)

07/2005-12/2008 … Vollzeitarbeitsverhältnis
Dann … Mutterschutz
danach ab 02/2009 Elternzeit für 2 Jahre.

Hier wichtig: Wann genau ist das Geburtsdatum des Kindes??

Vom 02/2009-01/2010 gab es Elterngeld. Ab 02/2010 begann die Dame dann einen 400-Euro-Job bei selber Firma.

Hier irrelevant, weil nicht (gesondert) sozialversicherungspflichtig.

07/2010-12/2010 … Teilzeit … 20 Std./Wo.

Also sv-pflichtig!?

Dann ab 1/2011 bis 04/2011 wieder auf 400-Euro-Basis.

Wieder irrelevant.

Nun gar nicht mehr, und die Frage ist halt, ob es überhaupt geben wird…

Was? Immer noch Alg I? :wink:

und wenn ja, wonach das berechnet wird…:smile:

Beides versuche ich immer noch herauszufinden… Wenigstens lichtet sich der Nebel langsam.

Gruß
Jadzia

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Guten Tag,

Also: Geb Datum des Kindes: 8.2.2009

Wenn die anderen Daten der 400 Euro Tätigkeit irrelevant sind dann nur die :

Arbeitsbeginn Teilzeit( Ja, steuerpflichtig) 14.7.-31.12.2010

Zur Zeit hat die Frau unbezahlten Urlaub!

Also, ich fasse dann mal zusammen: (+ 1 Nachfrage)
  07.2005 –   12.2008: VZ    ⇒ sv-pflichtig
  01.2009 – 07.02.2009: MSchG* ⇒ sv-pflichtig ((nur) weil vorher nahtlos sv-pflichtig)
08.02.2009 – 13.07.2010: EZ**  ⇒ sv-pflichtig ((nur) weil vorher nahtlos sv-pflichtig)
14.07.2010 – 31.12.2010: TZ    ⇒ sv-pflichtig
01.01.2011 – lfd.:     EZ    ⇒ sv-pflichtig ((nur) weil vorher nahtlos sv-pflichtig)

Arbeitsbeginn Teilzeit (Ja, steuerpflichtig)

Ob steuerpflichtig oder nicht, ist irrelevant! Ich fragte nach _Sozialversicherungs_pflicht!
Aber obwohl die Frage nicht beantwortet wurde, gehe ich bei 20 Wo.std. einfach mal von SV-Pflicht aus. (Wenn dies wider Erwarten nicht so gewesen sein sollte, springt an dieser Stelle ohnehin die (hier) sv-pflichtige EZ ein, sodass so oder so von weiterhin nahtloser SV-Pflicht ausgegangen werden kann.)

Zurzeit hat die Frau unbezahlten Urlaub!

Zählt (spätestens ab 01.01.2011) noch bis max. 07.02.2012 (ein Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes) als EZ (siehe auch oben).

However: Die ursprüngliche Frage war,

  1. ob hier ein Alg-Anspruch besteht, und
  2. wenn ja: wie sich dann hier das Alg berechnet.

Zu 1.: Ja, es besteht ein Anspruch auf Alg I.
Zu 2.: Bei vorliegender Datenlage kommt es sehr darauf an, wann (Datum) man sich nun arbeitslos meldet; denn von diesem Tag aus wird der sog. Bemessungszeitraum (BZ) berechnet.
Der BZ – und damit die Alg-Bemessungsgrundlage – verläuft also je nach Tag der Arbeitslosmeldung (Alome) anders, was im konkreten Fall bedeutet: Der Tag der Alome kann hier zwischen „normaler“ und „fiktiver“ Bemessung entscheiden.
Daher meine (hoffentlich letzte :smile: Nachfrage :

Wann (ich brauche hier wirklich ein möglichst genaues Datum, wenn Du eine möglichst genaue Antwort haben willst!!) gedenkt die Dame, sich alo zu melden?

Erst dann kann 2. beantwortet werden.
(Du hast Dir hier aber auch einen wirklich komplizierten Fall ausgesucht. :smile:

Gruß
Jadzia

*) MSchG = Mutterschaftsgeld
**) EZ = Erziehungszeit eines Kindes unter 3 Jahren

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Guten Tag,

Ja, ich meinte sozialversicherungspflichtig:smile: Aber wieso ist EZ auch SV Pflichtig?? Da muss man doch nichts abdrücken? Und keiner zahlt irgendwo was ein!

Also: Die Dame hat sich am 23.5. arbeitslos gemeldet. Das AA sagte, es wäre sowieso egal, weil ab dem 1.1.11 keine SV-pflichtige Arbeit da war und die Dame theoretisch also auch schon ab dem 1.1.11 hätte ALG beziehen können neben der 400 Euro Tätigkeit!
VOn EZ hat da eh keiner was gesagt! Und wie das berechnet wird konnte Frau mir auch null sagen! Das machen die „Kollegen“…

Danke für deine Mühen :smile: