Hallo,
mal angenommen man war jahrelang versicherungspflichtig beschäftigt und bekommt ein gutes Angebot von einer anderen Firma.
Man kündigt also selbst und würde dann ja einige Monate kein ALG 1 bekommen. Man fängt nahtlos bei der neuen Firma an, wird aber bereits in der Probezeit nach, sagen wir, einem knappen Monat gekündigt. Bekommt man jetzt sofort ALG 1 (natürlich sucht man das Arbeitsamt sofort auf etc.) oder wirkt die Sperrzeit von der eigenen Kündigung weiter?
Cu Rene
es zählt doch eigentlich immer das letzte arbeitsverhältnis meines wissens. also anspruch auf alg1 denk ich mal.
ALG I nach Kündigung in Probezeit - Nachfragen!
Hi!
Die Frage kann so nicht beantwortet werden; es fehlen dazu noch Angaben!
mal angenommen man war jahrelang versicherungspflichtig beschäftigt
Unbefristeter Vertrag?
Man kündigt also selbst und würde dann ja einige Monate kein ALG I bekommen.
Wenn man sich, statt nahtlos den neuen Job zu beginnen, arbeitslos melden und ALG I beantragen müsste, wären es genau genommen 12 Wochen. 
Man fängt nahtlos bei der neuen Firma an, wird aber bereits in der Probezeit nach, sagen wir, einem knappen Monat gekündigt. Bekommt man jetzt sofort ALG 1 (natürlich sucht man das Arbeitsamt sofort auf etc.) oder wirkt die Sperrzeit von der eigenen Kündigung weiter?
Das nicht (so wie Du meinst
. Aber ob ab Beginn der Arbeitslosigkeit nun eine Sperrzeit eintritt (und ggf. auch, wie lange diese dauert!), hängt von verschiedenen Faktoren ab, weswegen ich noch ein paar Fragen habe:
- War der neue Arbeitsvertrag (ggf. auch) unbefristet?
-
Weswegen wurde innerhalb der Probezeit gekündigt?
LG
Jadzia
Hi!
es zählt doch eigentlich immer das letzte arbeitsverhältnis meines wissens.
Nö, nicht zwingend. Manchmal ist u. a. die Zeitdifferenz zwischen dem vorletzten und dem letzten AV wichtig, um feststellen zu können, ob nicht auch das vorletzte relevant ist.
also anspruch auf alg1 denk ich mal.
Das müssen wir, glaube ich, nochmal üben…
Gruß
Jadzia
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Hallo,
mal angenommen man war jahrelang versicherungspflichtig beschäftigt
Unbefristeter Vertrag?
Das ist für mich immer noch das übliche, sei also anzunehmen.
Das nicht (so wie Du meinst
. Aber ob ab Beginn der
Arbeitslosigkeit nun eine Sperrzeit eintritt (und ggf. auch,
wie lange diese dauert!), hängt von verschiedenen Faktoren ab,
So genau hatte ich den Fall noch nicht überlegt.
weswegen ich noch ein paar Fragen habe:
- War der neue Arbeitsvertrag (ggf. auch) unbefristet?
Gehen wir mal davon aus, daß das so im Vertrag steht. Bei dem heutigen sogenannten Kündigungsschutz ist das imo aber recht egal.
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Weswegen wurde innerhalb der Probezeit gekündigt?
Seit wann braucht man dazu in der Probezeit einen Grund? Sie ist doch (auch) dazu da, um zu prüfen, ob man „zueinander paßt“. Der Arbeitgeber wäre „kooperationsbereit“ und würde wegen eines ausgebliebenen größeren Auftrags kündigen.
Einen Betriebsrat gebe es nicht, soziale härten etc. wären auch nicht zu berücksichtigen, selbst, wenn es einen geben würde.
Cu Rene
ALG I nach Kündigung in Probezeit - Antworten
Hi!
Unbefristeter Vertrag?
Das ist für mich immer noch das übliche, sei also anzunehmen.
Okay.
Das nicht (so wie Du meinst
. Aber ob ab Beginn der Arbeitslosigkeit nun eine Sperrzeit eintritt (und ggf. auch, wie lange diese dauert!), hängt von verschiedenen Faktoren ab,
- War der neue Arbeitsvertrag (ggf. auch) unbefristet?
Gehen wir mal davon aus, daß das so im Vertrag steht. Bei dem heutigen sogenannten Kündigungsschutz ist das imo aber recht egal.
Nein, aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist das eben nicht egal.
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Weswegen wurde innerhalb der Probezeit gekündigt?
Seit wann braucht man dazu in der Probezeit einen Grund?
Nun, wenn man in der Probezeit entlassen wird, weil man sich arbeitsvertragswidrig verhalten hat (und nicht, weil man nur nicht „zusammenpasste“), dann tritt eine Sperrzeit ein. Da ist es egal, ob Probezeit bestand oder nicht.
Sie ist doch (auch) dazu da, um zu prüfen, ob man „zueinander passt“. Der Arbeitgeber wäre „kooperationsbereit“ und würde wegen eines ausgebliebenen größeren Auftrags kündigen.
Das wäre Sperrzeit-technisch also kein Problem.
Und wenn das neue AV auch noch unbefristet gewesen ist, käme auch kein Sperrzeitgrund „Eigenkündigung“ infrage (weil ein unbefristetes AV für ein befristetes aufgegeben wurde).
Du siehst: Meine Nachfragen machen schon Sinn.
Sind damit Deine Fragen beantwortet oder hast Du noch was auf dem Herzen? 
LG
Jadzia
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