- FAQ 1129 nicht beachtet; 2. falsches Brett…
Hi!
Habe eine Frage: ich habe von Juli 2005 bis Juli 2007 eine
Umschulung gemacht, die von der Deutschen Rentenversicherung
Bund finanziert wurde. Da ich die Umschulung erfolgreich
beendet habe, musste ich mich bei der Arbeitsagentur melden.
Dort sagte man mir zunächst, ich habe Anspruch auf ALG 1, da
es sich um eine medizinische REHA handelte. Jetzt, wo es ums
Geld geht, wollen die nix mehr davon wissen. Angeblich wäre
die Zeit von 2 Jahren zu kurz. ALG 1 wäre natürlich besser als
ALG 2, aber wem erzähle ich das 
Kann jemand helfen ? Wie ist dies zu bewerten ?
Ja, ausnahmsweise
.
„Man“ hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Alg I, weil die Umschulung eben keine medizinische Reha war, sondern eine berufliche. Und eine solche ist leider nicht anwartschaftszeitbegründend, da hier vom Rententräger keine Beiträge zur Arbeitlosenversicherung abgeführt werden.
Aber nicht nur die erste Auskunft in der AA war leider falsch, sondern auch die zweite … zumindest die Ablehnungsbegründung.
Denn, ob „man“ nun einen Alg-I-Anspruch hat oder nicht, liegt in diesem Fall eben nicht daran, dass die Reha-Umschulung „nur“ zwei Jahre gedauert hat, sondern daran, dass sie nicht sozialversicherungspflichtig war.
Um einen Mindest-Alg-I-Anspruch zu haben, reicht es nämlich sogar aus, wenn man nur zwölf Monate (in den letzten zwei Jahren) vor Eintritt der Arbeitlosigkeit sozialversicherungspflichtig war!
Also bleibt wohl nichts anderes, als Alg II zu beantragen!
Gruß
Liza
P.S.: Nächstes Mal bitte FAQ:1129 beachten und im richtigen Brett posten (hier: „Arbeits- und Sozialamt“)!
@ MOD: Bin mit Löschung meines Artikels wg. Verstoßes des Ursprungspostings gegen FAQ:1129 selbstverständlich einverstanden
!