eine Auszubildende A sei mit ihrer Ausbildung am Tag X fertig (letzter Prüfungstag) und ihr Arbeits- und Ausbildungsverhältnis endet zwar mit Bestnote aber ohne Übernahme. (eine Widereinstellung ist im Herbst vorgesehen)
Bekommt sie ALG 1, obwohl sie sich nicht 3 Monate vorher beim AAmt gemeldet hat?
Bekommt sie ALG 1, obwohl sie sich nicht 3 Monate vorher beim AAmt gemeldet hat?
Ja! Eine verspätete Meldung zieht allenfalls eine 1-wöchige Sperrzeit nach sich, aber der generelle Alg-Anspruch bleibt selbstverständlich erhalten (wird nur ein bisschen gekürzt .
Jedoch gehe ich davon aus, dass hier gar keine Pflicht zur frühzeitigen Meldung bestand, da sich die Geschichte nach betrieblichem Ausbildungsverhältnis anhört! Denn in § 38 (1) S. 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__38.html) steht: „Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.“
Also ich kenne jemanden, der auch seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Dieser ging nicht 3 Monate vorher zum Arbeitsamt, sondern unmittelbar nach Erhalt des Schreibens mit der Bestätigung der bestandenen Prüfung. Und bei dieser Person gab es auch keine Probleme. Die Problematik bei ihm war, dass sein Chef sich nicht geäußert hat, was nun mit der Übernahme sei.
Die Problematik bei ihm war, dass
sein Chef sich nicht geäußert hat, was nun mit der Übernahme sei.
Das dürfte es besonders in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation öfter gegeben.
War bei Kolleginnen von Person A auch bis in die letzten Tage eine Hängepartie. - und das in einer 1.000-Leute-Firma.