Alg 1 + Teilzeit

Hallo,

jemand ist zum 30.09 gekündigt und hat jetzt bereits ein Angebot zu einer Teilzeitstelle bekommen. Jetzt ist die Frage, denn das Geld aus der Teilzeitstelle wird wahrscheinlich nicht genügen, steht demjenigen also alg 1 dennoch zu? Würde mich über ein paar Antworten freuen. Danke in voraus.

Hallo,

Wenn die Teilzeitstelle mehr als 15 Arbeitsstunden in der Woche erfordert, dann würde der Anspruch auf ALG I zum ruhen kommen.

Oberhalb von 15 Stunden wöchentlich würde die Person nicht mehr als Beschäftigungslos gelten und damit entfiele auch der Anspruch auf ALG I während des Teilzeit - Beschäftigungsverhältnisses.

Bei einem Minijob mit weniger als 15 Stunden / Woche wären 165 € des Einkommens anrechnungsfrei.

mfg

nutzlos

Ergänzung: Alg II (+KdU) oder Wohngeld
Hi!

Wenn das Nettogehalt aber unterhalb des Existenzminimums liegt, kann man sog. ergänzendes Alg II (plus KdU * ) beantragen!

Liegt das Nettogehalt oberhalb des Existenzminimums, käme stattdessen wenigstens die Beantragung von Wohngeld zumindest infrage.

LG
Jadzia

*) KdU = Kosten der Unterkunft (z. B. Miete + Neben-/Betriebskosten)

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Hallo,

Bezüglich ALG II bliebe zu berüchsichtigen, welche vorrangigen Leistungsansprüche zu berücksichtigen wären. ( Z.B. Wohngeld )

Im Sinne von ALG II + KDU wäre auch die sogenannte Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen - Sprich: Menschen die mit der fragenden Person in einer Gemeinschaft zusammenleben.

Die Anerkennung der KDU kann nur in angemessener Form bezogen auf die Größe der zustehenden WHG erfolgen.

Es wäre also anzuraten, besser gleich eine kostendeckende Beschäftigung zu finden, bzw. vorab genau nachzurechnen, wie der " Haushaltsplan " realisierbar bliebe.

mfg

nutzlos