ALG-1 und Elterngeld

Hallo,
Fragen dieser Art sind hier schon oft gestellt worden, nur passt dies alles nicht so ganz zu dem konkreten Sachverhalt, den ich gerade im Sinn habe. Also:
Ein Kind ist unterwegs. Die Mutter ist Vollzeit berufstätig, möchte aber 2 Jahre Elternzeit nehmen und für 12 Monate Elterngeld beantragen. Der Vater ist arbeitssuchend im ALG-I-Bezug. Er war von den 12 Monaten vor Geburt die ersten 5 Vollzeit berufstätig bei recht gutem Einkommen, die restlichen 7 eben ALG-I-Bezug.
Wenn ich es richtig verstanden habe, was ich bislang gelesen habe dann kann
a) der Vater in den ersten 2 Monaten nach Geburt gleichzeitig zur Mutter Elterngeld beantragen (dass der Mutter evtl. Mutterschaftsleistungen angerechnet werden ist klar)
b) der Vater wählen, ob er nur Elterngeld nimmt (aus den 5 MonatenBberufstätigkeit berechnet) oder ALG-I plus 300 EUR.

Stimmt dies so bislang?

Wenn ja, dann stellen sich folgende weiterführende Fragen:
Wenn der Vater 2 Monate „reines“ Elterngeld bezieht und so seinen ALG-I-Bezug unterbricht, bekommt er dann 2 Monate länger ALG-I? Konkretes Beispiel: 01.01. - 31.07. ALG-I-Bezug, 01.08.-30.09. Elterngeld: Bekommt er dann vom 01.10. bis 28.02. noch ALG-I (um auf die 12 Monate ALG-I zu kommen), oder bleibt es beim ALG-I-Bezug bis 31.12., egal ob er nun Elterngeld nimmt oder nicht?

Und wenn er weiter arbeitssuchend bleibt und nur diese 300 EUR Zuschlag nimmt - kann er dann eine Vollzeit-Stelle suchen oder nur max. 30 Std./Woche?

Oder liegt da ein größeres Verständnisproblem vor???

Gruß,
Steamy24

Antwort bzgl. ALG I …
[als MOD: Rest = Elterngeldfragen, weswegen ich die Frage auch von A&S nach Ä&B verschoben habe.)

als User:
Hi!

Der Vater ist arbeitsuchend im ALG-I-Bezug.

Nein, es ist arbeits_los_ im ALG-I-Bezug. :smile:

Wenn der Vater 2 Monate „reines“ Elterngeld bezieht und so seinen ALG-I-Bezug unterbricht, bekommt er dann 2 Monate länger ALG-I?

Ja.

Konkretes Beispiel: 01.01. – 31.07. ALG-I-Bezug, 01.08.-30.09. Elterngeld: Bekommt er dann vom 01.10. bis 28.02. noch ALG-I (um auf die 12 Monate ALG I zu kommen),

Wenn er ursprünglich auch mal 12 Monate Anspruch hatte, dann ja.

LG
Jadzia

Hallo,

Der Vater ist arbeitsuchend im ALG-I-Bezug.

Nein, es ist arbeits_los_ im ALG-I-Bezug. :smile:

Nein, er ist arbeitssuchend - und hofft, dass diese ganze Frage hier wirklich nur hypothetisch bleibt :smile:)

Und Vielen Dank für die Antwort!
Gruß,
Steamy24

ot: arbeitslos vs. arbeitsuchend
Hi!

Der Vater ist arbeitsuchend im ALG-I-Bezug.

Nein, es ist arbeits_los_ im ALG-I-Bezug.

Nein, er ist arbeitssuchend

Dann bekäme er kein Alg I. Anspruch auf Alg I hat nun mal nur, wer arbeitsLOS ist. Guckst Du z. B. § 117 (1) Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 117.html) und § 118

Gruß
Jadzia

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