Hallo,
Fragen dieser Art sind hier schon oft gestellt worden, nur passt dies alles nicht so ganz zu dem konkreten Sachverhalt, den ich gerade im Sinn habe. Also:
Ein Kind ist unterwegs. Die Mutter ist Vollzeit berufstätig, möchte aber 2 Jahre Elternzeit nehmen und für 12 Monate Elterngeld beantragen. Der Vater ist arbeitssuchend im ALG-I-Bezug. Er war von den 12 Monaten vor Geburt die ersten 5 Vollzeit berufstätig bei recht gutem Einkommen, die restlichen 7 eben ALG-I-Bezug.
Wenn ich es richtig verstanden habe, was ich bislang gelesen habe dann kann
a) der Vater in den ersten 2 Monaten nach Geburt gleichzeitig zur Mutter Elterngeld beantragen (dass der Mutter evtl. Mutterschaftsleistungen angerechnet werden ist klar)
b) der Vater wählen, ob er nur Elterngeld nimmt (aus den 5 MonatenBberufstätigkeit berechnet) oder ALG-I plus 300 EUR.
Stimmt dies so bislang?
Wenn ja, dann stellen sich folgende weiterführende Fragen:
Wenn der Vater 2 Monate „reines“ Elterngeld bezieht und so seinen ALG-I-Bezug unterbricht, bekommt er dann 2 Monate länger ALG-I? Konkretes Beispiel: 01.01. - 31.07. ALG-I-Bezug, 01.08.-30.09. Elterngeld: Bekommt er dann vom 01.10. bis 28.02. noch ALG-I (um auf die 12 Monate ALG-I zu kommen), oder bleibt es beim ALG-I-Bezug bis 31.12., egal ob er nun Elterngeld nimmt oder nicht?
Und wenn er weiter arbeitssuchend bleibt und nur diese 300 EUR Zuschlag nimmt - kann er dann eine Vollzeit-Stelle suchen oder nur max. 30 Std./Woche?
Oder liegt da ein größeres Verständnisproblem vor???
Gruß,
Steamy24
