ALG 1 und zwischenztl. Arbeit

Hallo an alle,

folgendes Szenario:

Frau F ist ab dem 01.04.2009 arbeitslos und bekommt einen Bescheid vom AA, welches das Arbeitslosengeld von 1200,- Euro für 12 Monate bestätigt.

Ab dem 01.06.09 - 30.09.09 ist sie temporär über eine Zeitarbeitsagentur ABC eingestellt - also 4 Monate, der Vertrag ist ein Zeitvetrag, nicht permanent. Danach meldet sie sich wieder arbeitslos (bzw. sie hat natürlich das AA bereits vor Beginn des temp. Arbeistverhältnisses über den Zeitarbeitsvertrag bis zum 30.09. informiert)

Meine Info ist, dass das Arbeitslosengeld erst wieder neu berechnet wird, wenn Frau F mindestens oder mehr als 6 Monate (am Stück?) angestellt war.
Ich verstehe das so, dass Frau F nun ab dem 01.10. noch 10 Monate das ALG1 von 1200 erhält. Dies wurde so auch vom AA bestätigt.

Was nun, wenn Frau F ab dem 01.11.09 oder 01.12.09 wieder ein befristetes Verhältnis mit einer anderen Zeitarbeitsagentur XYZ eingehen würde. Auch wieder über 3-5 Monate. Mit Hoffnuing einer festen Übernahme des Kunden, aber das ist natürlich nicht sicher.

Würden Frau F dann ab dem 01.03.2010 oder was weiss ich (also nach wiederum 4 Monaten Arbeit über eine andere Agentur) weitere 8 Monate ALG von 1200 zustehen?

Oder würden die Arbeitsverhältnisse der ersten Zeitarbeitsfirma ABC mit der zweiten XYZ zusammen addiert werden, und dann somit eine Arbeitszeit von über 6 Monate angerechnet werden und daraus folgend ein neuer ALG1 Betrag vom AA errechnet werden?

Kann mir dies jemand beantworten?

Vielen Dank!

LG
Jasmin

Hallo,

soweit ich weiß, auch aus eigener Erfahrung, verschiebt sich ihr Anspruch nur nach hinten. Heisst das wenn sie nun vier Monate arbeiten geht, zb vom 01.12.09 - 31.03.10, bleibt ihr bisheriger Anspruch bestehen da sie ja in einer Beschäftigung war und somit das Amt nicht aufkommen muss. Erhöhen wird er sich nicht da sie dafür nicht lang genug, bzw ohne Unterbrechung, in einer Beschäftigung stand.

VG

Ja das stimmt, wurde auch so vom AA bestätigt.

Aber was ist wenn sie 2 Monate ALG 1 bezieht, dann wie in diesem Fall 4 Monate arbeitet, dann wieder 2 Monate ALG1 bezieht und dann wieder nur 4 Monate arbeitet?

Stehen ihr nach dem zweiten befristeten Arbeitsverhältnis immer noch die 8 Monate Rest-ALG1 zu oder werden die 2x 4 Monate zusammen addiert und aus den 8 Monaten neues ALG1 berechnet?

LG Jasmin

Ich glaube nicht das die BA 2 x 4 Monate zusammen zieht und in eine neue Berechnung des ALG I einfliessen lässt.

Jedoch kann es sein das diese Zeiten, separat gesehen, in eine neue Berechnung mit einfliessen und sich somit ihre Bezüge reduzieren. Denn ich gehe davon aus das sie über die Zeitfirma weniger verdient als in einem festen Angestelltenverhältnis.

Diese Frage beantwortet aber auch die Servicehotline der BA. Die Nummer ist z.B. auf dem Erstattungsbescheid zu finden.

Hallo,

Ich glaube nicht das die BA 2 x 4 Monate zusammen zieht und in

Jedoch kann es sein das diese Zeiten, separat gesehen, in eine
neue Berechnung mit einfliessen

Aber du weisst es nicht sicher?

Ich habe die mehrseitige PDF Datei auf der Homepage der Agentur für Arbeit noch nicht studiert. Ich hoffte hier gibt es vielleicht einen Experten, der mir das sicher beantworten kann. Naja, vielleicht kommt später noch etwas an Antworten rein.

Vielen Dank trotzdem

LG Jasmin

Hi!

Hier mal eine fundierte Antwort:

Das Alg wird nur dann neu berechnet, wenn wieder ein NEU-Anspruch entsteht.
Ein Neu-Anspruch entsteht (zumindest normalerweise), wenn man innerhalb eines 2-Jahres-Zeitraums wieder mind. 12 (nicht 6; Ausnahme s. u.) Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. (Die Beschäftigung muss nicht zusammenhängend erfolgen.)

Und dann gilt: Wenn man innerhalb von 2 Jahren vor Entstehung eines erneuten Neu-Anspruchs schon mal Alg bezogen hat, dann bekommt das höhere von beiden! (Das nennt sich „Bestandsschutz“.)

Rechtsgrundlagen:
§ 130 (1) (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 130.html) i. V. m. § 118 (1) Nr. 3 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 118.html), § 123 (1) S. 1 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 123.html), § 124 (1) + (2) (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 124.html) und § 131 (1) + (4) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 131.html)

Die verkürzte Rahmenfrist von 6 Monaten in 2 Jahren (§ 123 (2) Ts. 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 123.html) gilt (zumindest in der Praxis) nur in absoluten Ausnahmefällen. Nach der Schilderung scheint mir ein solcher hier nicht gegeben zu sein.
Nichtsdestotrotz würde auch in einem solchen der oben beschriebene Bestandsschutz gelten.

LG
Jadzia

Hallo,

Ein Neu-Anspruch entsteht (zumindest normalerweise), wenn man
innerhalb eines 2-Jahres-Zeitraums wieder mind. 12 (nicht 6;
Ausnahme s. u.) Monate sozialversicherungspflichtig
beschäftigt war. (Die Beschäftigung muss nicht zusammenhängend
erfolgen.)

Vielen Dank!!

Und dann gilt: Wenn man innerhalb von 2 Jahren vor Entstehung
eines erneuten Neu-Anspruchs schon mal Alg bezogen hat,
dann bekommt das höhere von beiden! (Das nennt sich
„Bestandsschutz“.)

Das ist sehr gut! Denn die Zeitarbeit bezahlt natürlich nicht sehr gut allerdings bestehen Möglichkeiten auf Übernahme.
Eine neue Berechnung auf Basis der Zeiarbeit würden riesen große Einbusen bedeuten. Gut zu wissen, dass es nicht so ist :smile: Das erleichert natürlich Entscheidungen, da das Risiko geringer ist.

Danke!!

LG Jasmin

bißchen ot
Hallo Jasmin,

riesen große Einbusen

*gg* Das klingt aber ganz schön unanständig!
Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen…
@ Mod: kann gerne kommentarlos gelöscht werden. ;o)

Gruß
„Raven“

Ja sorry, hab kein deutsches Keyboard mit sz.

… Maenner … *pffff*

… Maenner … *pffff*

???
Meinst du miiiiich? Als ich heute morgen unter der Dusche nachgesehen habe, war ich noch weiblich… ;o)

[MOD] ‚Bisschen‘ ist gut…
Off-topic-Teil-Thread (geiles Wort :smile: mangels Relevanz (fast) abgeschlossen; da aber durchaus erheiternd, nicht gelöscht. :sunglasses:

LG
MOD Jadzia

P.S.: Korrekt wäre natürlich „riesengroße Einbußen“ gewesen… :wink:
duckundweg

Äh … Frage

Ja sorry, hab kein deutsches Keyboard mit sz.

Wo kam denn dann das hier:

riesen gro ß e Einbusen

her??

*verwundert* :smile:
Jadzia

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kopieren und einfuegen, aber leider verpass ich einige manchmal