Hallo,
nur um sicher zu gehen das ich richtig liege, würde ich mich
freuen wenn Ihr mir eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt
geben könntet:
Herrn XY wird ALG 1 bewilligt. Herr XY läßt den kompletten Anspruch
knapp 4 Jahre lang ruhen (Er ist in dieser Zeit Privatmann, ohne
jegliche Einkünfte). Kurz vor Ablauf der 4-Jahres-Frist meldet
sich Herr XY erneut arbeitslos, und der damals festgestellte ALG 1
Anspruch wird ihm wiederbewilligt.
Ist es richtig, daß eine erneute Unterbrechung dieses Leistungsbezugs (die 4-Jahres-Frist ist inzwischen ja überschritten) nun nicht mehr möglich ist, bzw., daß ein etwaiger Restanspruch dann definitiv nicht mehr geltend gemacht werden kann?