Hallo,
ich bin Student und schreibe derzeit an meiner Diplomarbeit, die ich in den nächsten Tagen abgebe.
Die Verteidigung kann aufgrund der Studienordnung erst im kommenden Semester stattfinden. Zu diesem Semester muss ich mich nicht erst neu immatrikulieren, was mir sehr gelegen kommt, weil ich so wegen ein paar Tagen bis zum Termin der Verteidigung, nicht extra den Semesterbeitrag zahlen muss.
Deshalb bin ich ab 1.10. quasi mittellos, da ich wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer auch keine Ausbildungsförderung mehr bekomme, wurde mir empfohlen einen Antrag auf ALG 2 zu stellen. Hierzu war ich gestern bei der zuständigen ARGE. Ich möchte im folgenden mal erläutern, wie das abgelaufen ist:
Also ich war bei der ARGE und wurde dort in das Computersystem aufgenommen. Dann wurde ich zu einer Beraterin geschickt, die weitere Daten aufgenommen hat. Dann fragte ich sie nach dem Antrag und sie sagte mir, dass ich diesen 4 bis 6 Wochen vorher stellen muss, weshalb ich den Antrag mitnehmen wollte. Diesen wollte sie mir aber nicht mitgeben, da ich erst eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen muss, was ich aber nicht kann, weil ich diese erst nach der Verteidigung erhalten werde. Außerdem meinte sie, dass ich als Student sowieso keinen Anspruch habe, worauf hin ich ihr nochmals erläuterte, dass ich keine Ausbildungsförderung bekomme. Meine Tante, die auch bei der ARGE arbeitet, allerdings nicht hier am Studienort, meinte bei einem Telefonat, dass sie diese Verhaltensweise nicht verstehe, weil ich aufgrund des Wegfalls mittellos bin. In Folge dessen sollte mir ihrer Meinung nach auch ALG 2 zustehen.
Wie seht ihr das? Habe ich die Möglichkeit den Antrag zu stellen und vor allem, wird der Antrag auch positiv bewertet?
Vielen lieben Dank für die Antwort,
André
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