ALG 2, Immobillie, Bargeld, Auto, etc

Hallo,

mal angenommen eine Person ( 49 Jahre, Single, keine Kinder und nie verheiratet ) hat in seinen Arbeitsjahren eine ETW gekauft und abbezahlt ( 130qm, 200.000 Euro ), er besitz auf einem Sparkonto 20.000 Euro und fährt ein teures Auto ( 45.000 Euro Neupreis, 3 Jahre alt).

Nun wird diese Person arbeitslos und findet keinen Job. Wenn nun ALG 2 kommt ( in ca. 3 Monaten ) was passiert mit seinem Vermögen ? ETW ? Auto ? Bargeld ?

Darf die Person alles behalten ? ( da bezahlt und keine Schulden ) oder wird alles gegengerechnet ( was ja sehr unfair wäre ) ?

Wer weiss was ?

MfG

Hallo

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…

Gruß,
LeoLo

Was nun ?
was nun fragt sich die Person.

Sollte das alles so sein, hat sie ein Problem. Auto zu teuer, Bargeld zuviel und Wohnung 10qm zu groß.

Was passiert dann alles ?

Am besten wäre wohl Auto verkaufen und Bargeld abheben und alles ausgeben oder in die Wohnung stecken :wink:

MfG

Hallo

was nun fragt sich die Person.

Sollte das alles so sein, hat sie ein Problem. Auto zu teuer,
Bargeld zuviel und Wohnung 10qm zu groß.

Was passiert dann alles ?

Am besten wäre wohl Auto verkaufen und Bargeld abheben und
alles ausgeben oder in die Wohnung stecken :wink:

Ja. Das wäre wohl der richtige Weg. Vor allem, wenn man in Windeseile alle Clichés bedienen will, die ALG II - Empfängern gerne zugordnet werden. Ich teile natürlich die Entrüstung der Person, die sich vollkommen zurecht fragt, warum man einen Teil des Vermögens aufbrauchen muß, bevor der Staat die Hilfebedürftigkeit anerkennt.

Da scheint eine ganz große Karriere zu starten für die Person.

Gruß,
LeoLo

Hi!

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…

Ich werfe noch FAQ:3258 in den Ring.

Gruß
Jadzia

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Gegenfrage

Hallo,

mal angenommen eine Person ( 49 Jahre, Single, keine Kinder
und nie verheiratet ) hat in seinen Arbeitsjahren es sich nie leisten können, eine ETW zu kaufen, sie besitzt auf
einem Sparkonto 200 Euro und fährt ein altes Auto ( 2.000
Euro Gebrauchtpreis, 8 Jahre alt).

Diese Person geht täglich weiter arbeiten und führt natürlich auch Sozialabgaben ab.

Fände es diese Person nicht unfair, wenn es da eine andere Person mit Vermögen, dickem Auto und ETW gäbe, den sie durchfüttern muss, ohne dass es an das Ersparte des Vermögenden geht?

Gruss
Hummel

wenn sich jemand was erarbeitet hat, finde ich das ehrlich gesagt OK wenn es denn so wäre.

aber in den fällen indenen sowas durch schwarzarbeit passiert, wäre ich natürlich voll dagegen und gegen stärkere sanktionen.

das gleiche wäre auch wenn jemand während ALG 2 zu vermögen kommt ( erbe oder sontwas ), dann müsst dies auch gegengerechnet werden.

aber bei dingen die man VORHER erarbeitet hat, wäre das voll in ordnung.

mfg

wenn sich jemand was erarbeitet hat, finde ich das ehrlich
gesagt OK wenn es denn so wäre.

Nun, Gesetze beruhen offensichtlich nicht auf Deinem „finden“.

ALG II dient im Übrigen der Existenzsicherung und der sozialen Teilhabe. Von Vermögenssicherung ist da nicht die Rede.

Gruß

osmodius

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Zu Vermögen: http://hartz.info/index.php?topic=25.0

Fachliche Hinweise der Bundesagentur zu § 12 SGB II : http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

Am besten wäre wohl Auto verkaufen und Bargeld abheben und alles ausgeben oder in die Wohnung stecken :wink:

Wenn man vor ALG2-Antragstellung von seinem Vermögen notwendige Anschaffungen zu tätigen hat, sollte man darüber Nachweise aufbewahren. Mit vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit täte man sich keinen Gefallen.

LG