Immer 6 Monate -sollen- es ein
Hallo,
Hallo.
Alg 2 wird in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten
gewährt. Danach muß die Arbeitsagentur ein Formular für einen
sogenannten Weiterbewilligungsantrag zusenden.
Den Passus „muss“ zeig mal bitte. Ist aber durchaus möglich, dass sie es muss. Wobei ich es für zumutbar halte, dass der der einen Antrag stellt, sich einen solchen besorgt.
Es würde mir sehr weiterhelfen, wenn mir jemand sagen könnte,
wo genau in den Ausführungsbestimmungen der Arbeitsagentur zum
SGB 2 diese Regelung zu finden ist.
Vielen Dank für Euere Hilfe!
Hier reicht schon das Gesetzt, wenn es dir weiterhilft. § 41 SGB II
Übrigens, die „6 Monate“ tauchen öfters im Gesetzt auf. Es ist auf diesen Zeitraum abgestimmt und damals so vom Gesetzgeber festgelegt worden.