Hallo!
Was ist, wenn ein ALG 2-Berechtigter seine Eigentumswohnung verkauft und der Betrag (nach Restschuldentilgung) über dem Vermögensfreibetrag liegt? Die Wohnung vor dem Alg 2-Antrag angeschafft. Muss die Person das Vermögen wirtschaftlich verzehren bis der Vermögensfreibetrag erreicht ist?
Wie könnte die Person das Vermögen verschieben, so daß es kein zu verzehrendes Vermögen gibt? Kann die Person mit dem Vermögen Privatschulden getilgt haben oder wäre das unwirtschaftliches herbeiführen einer Notsituation?