ALG 2 und Wohnungsverkauf

Hallo!

Was ist, wenn ein ALG 2-Berechtigter seine Eigentumswohnung verkauft und der Betrag (nach Restschuldentilgung) über dem Vermögensfreibetrag liegt? Die Wohnung vor dem Alg 2-Antrag angeschafft. Muss die Person das Vermögen wirtschaftlich verzehren bis der Vermögensfreibetrag erreicht ist?

Wie könnte die Person das Vermögen verschieben, so daß es kein zu verzehrendes Vermögen gibt? Kann die Person mit dem Vermögen Privatschulden getilgt haben oder wäre das unwirtschaftliches herbeiführen einer Notsituation?

Hallo!

schreck

Wie könnte die Person das Vermögen verschieben, so daß es kein
zu verzehrendes Vermögen gibt?
Kann die Person mit dem
Vermögen Privatschulden getilgt haben oder wäre das
unwirtschaftliches herbeiführen einer Notsituation?

Tipps für Sozialbetrug wird es hier wohl kaum geben.

ot: ‚Leistungserschleichung‘ oder nicht? (MOD)
Hi!

Wie könnte die Person das Vermögen verschieben, so dass es kein zu verzehrendes Vermögen gibt? Kann die Person mit dem Vermögen Privatschulden getilgt haben oder wäre das unwirtschaftliches herbeiführen einer Notsituation?

Tipps für Sozialbetrug wird es hier wohl kaum geben.

Ich gebe zu, dass ich das spontan auch erstmal gedacht und überlegt habe, es zu löschen.
Aber ich bin nun mal kein Alg-II-Experte und mir kam dann der Gedanke, dass es ja vielleicht sogar legal möglich sein könnte, das „überschüssige“ Vermögen in eine geschützte Altersvorsorge zu stecken.

Könnte sich diesbezüglich mal ein Kundiger äußern?

Darüber hinaus sind hier Tipps zu Leistungserschleichung selbstverständlich unerwünscht, verstoßen gegen die AGBs und werden gelöscht (s. a. /t/arbeitslosigkeit-ohne-studienabschluss/4574261/4

LG
Jadzia Dax

Hallo

dass es ja vielleicht sogar legal
möglich sein könnte, das „überschüssige“ Vermögen in eine
geschützte Altersvorsorge zu stecken.

Jein. :smile:
Der Erlös - also der Restkaufgeldbetrag nach Ablösung der nicht übenommenen Belastungen - gilt (die Freibeträge berücksichtigend) als anzurechnendes Vermögen. Die Privatschuldentilgung ist nicht möglich. Die spontane Idee mit der Altersvorsorge ist tatsächlich nicht falsch - sie gehört zum Schonvermögen - aber da wird man wohl nicht direkt abertausende von Euro reinpulvern können. Und das „Verschieben, daß nichts angerechnet wird“ dürfte tendenziell imho auch genau so gemeint sein, wie es wohl jeder verstanden hat.

Schonvermögen / Freibeträge:

Hausverkauf
Alter x 150,- €
Höchstbetrag bei Geburt

  • nach dem 31.12.1963: 10.050 €
  • vor dem 01.01.1964 aber nach dem 31.12.1957: 9.900 €
  • vor dem 01.01.1958: 9.750 €

Für jedes Kind zusätzlich:
3.100 € pauschal

Gruß,
LeoLo

[MOD] Danke für die Aufklärung! Dann verweise …
Hi!

Und das „Verschieben, daß nichts angerechnet wird“ dürfte tendenziell imho auch genau so gemeint sein, wie es wohl jeder verstanden hat.

… ich vorsorglich nochmal auf /t/arbeitslosigkeit-ohne-studienabschluss/4574261/4

LG
Jadzia Dax