ALG 2 zahlte schon immer zu
die Zuzahlung an die Krankenkasse von 8 Euro
Moment mal, also wenns nur 8 wären
(Statt 8 Euro Pauschale nimmt die BKK Westfalen-Lippe 12 Euro, die BKK für Heilberufe und die GBK Köln fordern ein Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 37,50 Euro.)
steht ja nun demnächst recht vielen ALG 2- Empfängern ins Haus.
Die Agentur für Arbeit teilt wohl jedem auf Anfrage, ob diese
8 Euro / Monat von der Agentur für Arbeit übernommen werden
mit, dass die Agentur für Arbeit die Hartz IV - Empfänger
auffordern würde, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Ist
diese Aufforderung LEGAL?
Das wird unterschiedlich diskutiert und wird wohl auch hier nicht anders sein.
Eine Meinung:
Legal wird es sein, denn die ARGE darf zur Kostenreduzierung auffordern. Dies ist z.B. gegenwärtig bei den Mietkosten so; ist’s zu teuer darf sich der H4 was Billigeres suchen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wäre auch auf solche Kosten wie hier der GKV-Beitrag zu übertragen.
Aber, es hat Auswirkungen auf die Lebensumstände des H4 und ist daher auch unter sozialem Gesichtspunkt zu betrachten.
So müsste ja der H4 von einer Kasse zur anderen wandern, um jeweils bei der billigsten zu sein. Dies wurde aber auch schon zu Zeiten, als die Kassen noch (erheblich) unterschiedliche Beitragssätze hatten, nicht praktiziert.
Hinzu kommt, dass (noch?) lange Kündigungsfristen einzuhalten sind. D.h. der jeweilige Wechsel ist gar nicht so als Kassen-Hopping durchzuführen. Ferner verursacht ein solcher Wechsel nicht unerhebliche Kosten dei den Kassen, z.B. jedesmal neue Versichertenkarten, Formulare, Bearbeitungen usw., was ja wiederum zur nächsten Beitragserhöhung führen muss, wenn sich alle H4-Versicherten und andere Kostenbewuste ständig von Kasse zu Kasse rotieren würden.
Und welche Kasse ist gerade billig. Hat sich der H4 darüber selber zu informieren und was ist wenn er sich geirrt hat. Ist dann der Kassenwechsel vorher durch die ARGE zu prüfen oder bestimmen die gleich eine der Kassen? Letzteres wäre mit Sicherheit rechtlich mehr als bedenklich.
Übrigens auch die Ärzte hätten sich mitunter umzustellen, da gewisse Leistungen auf die jeweilige Kasse „abgestimmt“ sind. Oder anderes Beispiel, das Hausarztmodell usw.
Und damit sind wir im Gesundheits-/Sozialbereich. Nicht jeder Versicherte, will seine geliebte Vor-Ort-Kasse mit persönlichen Ansprechpartner verlassen. Gerade Ältere haben doch immer irgendwas mit der Kasse zu klären und schätzen den Ansprechpartner vor Ort. Will man denen verordnen jetzt zur Billig-Direkt-Kasse mit Hotline zu wechseln, wo die Oma jedesmal einen anderen Ansprechpartner hat, der aber immer erneut verspricht sich drum zu kümmern. Und wer bezahlt die Telefon-/Portkosten, die sind H4-Regelsatz nicht vorgesehen. Oder Älter dürfen bei der Kasse bleiben, Junge nicht?
Das alles gibt sozialen Zündstoff zum politisch verhassten Thema Hartz4. Besser ist es, die ARGE’n werden die 8 EUR (oder mehr) bezahlen und fertig.
Und mal ehrlich, nimm mal 2 Personenhaushalt im ALG2-Bezug, vielleicht die alleinerziehende Mutti mit Kind; das mind 16 EUR (oder mehr) die jeden Monat fehlen. Das ist nicht zumutbar.
Letztlich wird sowas durch die Sozialgerichte zu entscheiden sein.
Auch die „Praxisgebühr“ wurde seinerzeit dem H4 allein auferlegt. Und generell Zuzahlungsbefreit ist der H4 auch nicht. Es bleibt also spannend.