ALG 2 und Zuzahlung Krankenkasse

Hallo Wissende,

die Zuzahlung an die Krankenkasse von 8 Euro steht ja nun demnächst recht vielen ALG 2- Empfängern ins Haus.
Die Agentur für Arbeit teilt wohl jedem auf Anfrage, ob diese 8 Euro / Monat von der Agentur für Arbeit übernommen werden mit, dass die Agentur für Arbeit die Hartz IV - Empfänger auffordern würde, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Ist diese Aufforderung LEGAL?

Es grüßt

Hermann

ALG 2 zahlte schon immer zu

die Zuzahlung an die Krankenkasse von 8 Euro

Moment mal, also wenns nur 8 wären
(Statt 8 Euro Pauschale nimmt die BKK Westfalen-Lippe 12 Euro, die BKK für Heilberufe und die GBK Köln fordern ein Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 37,50 Euro.)

steht ja nun demnächst recht vielen ALG 2- Empfängern ins Haus.
Die Agentur für Arbeit teilt wohl jedem auf Anfrage, ob diese
8 Euro / Monat von der Agentur für Arbeit übernommen werden
mit, dass die Agentur für Arbeit die Hartz IV - Empfänger
auffordern würde, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Ist
diese Aufforderung LEGAL?

Das wird unterschiedlich diskutiert und wird wohl auch hier nicht anders sein.
Eine Meinung:
Legal wird es sein, denn die ARGE darf zur Kostenreduzierung auffordern. Dies ist z.B. gegenwärtig bei den Mietkosten so; ist’s zu teuer darf sich der H4 was Billigeres suchen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wäre auch auf solche Kosten wie hier der GKV-Beitrag zu übertragen.

Aber, es hat Auswirkungen auf die Lebensumstände des H4 und ist daher auch unter sozialem Gesichtspunkt zu betrachten.
So müsste ja der H4 von einer Kasse zur anderen wandern, um jeweils bei der billigsten zu sein. Dies wurde aber auch schon zu Zeiten, als die Kassen noch (erheblich) unterschiedliche Beitragssätze hatten, nicht praktiziert.
Hinzu kommt, dass (noch?) lange Kündigungsfristen einzuhalten sind. D.h. der jeweilige Wechsel ist gar nicht so als Kassen-Hopping durchzuführen. Ferner verursacht ein solcher Wechsel nicht unerhebliche Kosten dei den Kassen, z.B. jedesmal neue Versichertenkarten, Formulare, Bearbeitungen usw., was ja wiederum zur nächsten Beitragserhöhung führen muss, wenn sich alle H4-Versicherten und andere Kostenbewuste ständig von Kasse zu Kasse rotieren würden.
Und welche Kasse ist gerade billig. Hat sich der H4 darüber selber zu informieren und was ist wenn er sich geirrt hat. Ist dann der Kassenwechsel vorher durch die ARGE zu prüfen oder bestimmen die gleich eine der Kassen? Letzteres wäre mit Sicherheit rechtlich mehr als bedenklich.

Übrigens auch die Ärzte hätten sich mitunter umzustellen, da gewisse Leistungen auf die jeweilige Kasse „abgestimmt“ sind. Oder anderes Beispiel, das Hausarztmodell usw.
Und damit sind wir im Gesundheits-/Sozialbereich. Nicht jeder Versicherte, will seine geliebte Vor-Ort-Kasse mit persönlichen Ansprechpartner verlassen. Gerade Ältere haben doch immer irgendwas mit der Kasse zu klären und schätzen den Ansprechpartner vor Ort. Will man denen verordnen jetzt zur Billig-Direkt-Kasse mit Hotline zu wechseln, wo die Oma jedesmal einen anderen Ansprechpartner hat, der aber immer erneut verspricht sich drum zu kümmern. Und wer bezahlt die Telefon-/Portkosten, die sind H4-Regelsatz nicht vorgesehen. Oder Älter dürfen bei der Kasse bleiben, Junge nicht?

Das alles gibt sozialen Zündstoff zum politisch verhassten Thema Hartz4. Besser ist es, die ARGE’n werden die 8 EUR (oder mehr) bezahlen und fertig.
Und mal ehrlich, nimm mal 2 Personenhaushalt im ALG2-Bezug, vielleicht die alleinerziehende Mutti mit Kind; das mind 16 EUR (oder mehr) die jeden Monat fehlen. Das ist nicht zumutbar.

Letztlich wird sowas durch die Sozialgerichte zu entscheiden sein.
Auch die „Praxisgebühr“ wurde seinerzeit dem H4 allein auferlegt. Und generell Zuzahlungsbefreit ist der H4 auch nicht. Es bleibt also spannend.

Hallo,

danke für das ausführliche Posting und für die Darstellung der einzelnen Diskussionsmöglichkeiten.

die Zuzahlung an die Krankenkasse von 8 Euro

Moment mal, also wenns nur 8 wären
(Statt 8 Euro Pauschale nimmt die BKK Westfalen-Lippe 12 Euro,
die BKK für Heilberufe und die GBK Köln fordern ein Prozent
des Bruttoeinkommens, höchstens 37,50 Euro.)

Das ist ja meines Wissens genau der springende Punkt: Bei 8 Euro entfällt nämlich die Einkommensüberprüfung, was wiederum Verwaltungskosten spart. Es gibt offenbar solche und solche Kassen. Den einen ist der soziale Aspekt egal (somit zahlt ein jeder 8 Euro), anderen offenbar nicht.

Gruß

Hermann

ot: Kündigungsfristen KK
Hi!

Hinzu kommt, dass (noch?) lange Kündigungsfristen einzuhalten sind. D.h. der jeweilige Wechsel ist gar nicht so als Kassen-Hopping durchzuführen.

Doch, weil hier die 18-Monats-Regelung nicht greift.
Wenn ich bspw. vor 4 Monaten von meiner „Zusatzbeitragskasse“ zu einer ohne gewechselt bin und die neue nun aber auch einen Zusatzbeitrag erhebt, habe ich hier wiederum erneut ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten – egal, ob ich erst 1 oder 18 Monate dort Mitglied bin!
Und so weiter.

LG
Jadzia

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Hi!

Die Agentur für Arbeit teilt wohl jedem auf Anfrage, ob diese 8 Euro/Monat von der Agentur für Arbeit übernommen werden mit, dass die Agentur für Arbeit die Alg-II-Empfänger auffordern würde, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Ist diese Aufforderung LEGAL?

Ich denke, dass dies letztendlich (wieder einmal) erst vor dem Bundessozialgericht (BSG) geklärt werden wird. D. h., mindestens einer der betroffenen Alg-II-Empfänger wird den Klageweg einschreiten müssen – und ich gehe davon aus, dass das sogar mehrere tun werden.

Bis zum Abschluss des (garantiert) langwierigen Verfahren, wird Rechtsunsicherheit bestehen und die Alg-II-Empfänger täten m. E. gut daran, die Beiträge erstmal (sofern möglich) aus eigener Tasche zu zahlen oder tatsächlich (jedesmal) die Kasse zu wechseln (solange es noch KKs ohne Zuzahlungen gibt).

Denn der Alg-II-Empfänger selber bekommt den Ärger mit den KKs wegen nicht bezahlter Zusatzbeiträge ab, nicht aber die ARGE. Hier stünden – auch bei Verweis auf ein schwebendes Gerichtsverfahren gegen die ARGEn zur Übernahme der Zusatzbeiträge – ggf. Mahnkosten oder sogar der Rauswurf(?) ins Haus, mindestens aber gäbe es Ärger und es wäre ein Batzen Geld, der bis zu dem Zeitpunkt auflaufen würde, an dem das BSG endlich in der Sache entscheidet. Und wenn dieses die ARGE-Praxis für rechtmäßig befinden würde … das wäre eine finanzielle Katastrophe.

Von daher ist es, denke ich, besser, sich zähneknirschend auf den „Vorschlag“ der ARGEn einzulassen und sich in ein paar Jahren vielleicht darüber zu freuen, dass das BSG gegen die ARGEn entscheidet und ggf. über ordentliche Nachzahlung (die m.E. dann auch nicht auf evtl. dann immer noch laufendes Alg II angerechnet werden dürfte) zu freuen.

LG
Jadzia

Danke

Hinzu kommt, dass (noch?) lange Kündigungsfristen einzuhalten sind. D.h. der jeweilige Wechsel ist gar nicht so als Kassen-Hopping durchzuführen.

Doch, weil hier die 18-Monats-Regelung nicht greift.
Wenn ich bspw. vor 4 Monaten von meiner „Zusatzbeitragskasse“
zu einer ohne gewechselt bin und die neue nun aber auch einen
Zusatzbeitrag erhebt, habe ich hier wiederum erneut ein
Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten – egal, ob ich erst 1 oder
18 Monate dort Mitglied bin!
Und so weiter.

Dank Jadzia, da habe ich zuweit ausgeholt beim reden. Sonderkündigungsrecht ist natürlich klar.
Mal sehen was daraus wird, wenn die Massen von Versicherten hin- und herspringen.