ARGE zahlt erhöhten Krankenkassenbeitrag nicht

Böse ARGE

einige Krankenkassen haben ja unlängst ihren Beitrag erhöht.
Diese Beitragserhöhung ist z.b. bei der DAK als Sonderbeitrag
tituliert worden. Nun sträubt sich die ARGE X diesen Beitrag
zu übernehmen und drängt den Leistungsempfänger Y (60 Jahre
alt, divese Krankheiten) dazu die Krankenkasse zu wechseln. Er
soll sich eine aussuchen, die den Beitrag noch nicht erhöht
hat.

Hier gibts auch was dazu
/t/alg-2-und-zuzahlung-krankenkasse/5704771/2

Y fragt sich jetzt wo der Sinn dahinter steht. Soll jetzt
Krankenkassenhopping betrieben werden? Laut Aussage der
Sachbearbeiterin handelt es sich um eine Kannbestimmung. Die
Sachbearbeiterin sagt sie ist aber angehalten diese wie oben
bechrieben durchzusetzen.

Dies ist mal wieder ein sehr interessantes Beispiel dafür, wie die ARGEN vorgehen.

Soll jetzt der Leitstungsempfänger
jedesmal die Krankenkasse wechseln, wenn der Beitrag erhöht
wird. Das kann es ja irgendwie nicht sein. Damit werden doch
die Verwaltungskosten enorm in die Höhe getrieben.

So ist es.

Die 8 Euro zahlen und in seiner jetzigen K-Kasse bleiben kommt
für den Leistungsempfänger Y leider nicht in Frage, da er sich
die 8 Euro jeden Monat nicht leisten kann.
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht? Gibt es dazu
schon irgendwelche generellen Regelungen?

Die ARGEN können das bezahlen.

Kann Y gegen den Wechsel irgendwie vorgehen?

Selbstverständlich. Mit einer Klage beim Sozialgericht. Alles andere, wie mit dem Sachbearbeiter sprechen und noch sprechen und einer Beschwerde an die ARGE und dann noch beschweren ist sinnlos. Klage einreichen.
Entsteht eine Notsituation für den Betroffenen, weil die ARGE die Kosten auch nicht unter Vorbehalt übernehmen will, Druck ausübt die Kasse zu wechseln, die Kasse den Zusatzbeitrag nicht stunden will/kann, ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz am Sozialgericht geboten. Das BVG hat erst vor kurzem entschieden, dass die „Regelsätze verfassungswidrig“ sind. Die Chancen für den Betroffenen, dass der Zusatzbeitrag übernommen werden muss, stehen gut!