Hallo zusammen,
einige Krankenkassen haben ja unlängst ihren Beitrag erhöht. Diese Beitragserhöhung ist z.b. bei der DAK als Sonderbeitrag tituliert worden. Nun sträubt sich die ARGE X diesen Beitrag zu übernehmen und drängt den Leistungsempfänger Y (60 Jahre alt, divese Krankheiten) dazu die Krankenkasse zu wechseln. Er soll sich eine aussuchen, die den Beitrag noch nicht erhöht hat.
Y fragt sich jetzt wo der Sinn dahinter steht. Soll jetzt Krankenkassenhopping betrieben werden? Laut Aussage der Sachbearbeiterin handelt es sich um eine Kannbestimmung. Die Sachbearbeiterin sagt sie ist aber angehalten diese wie oben bechrieben durchzusetzen. Soll jetzt der Leitstungsempfänger jedesmal die Krankenkasse wechseln, wenn der Beitrag erhöht wird. Das kann es ja irgendwie nicht sein. Damit werden doch die Verwaltungskosten enorm in die Höhe getrieben.
Die 8 Euro zahlen und in seiner jetzigen K-Kasse bleiben kommt für den Leistungsempfänger Y leider nicht in Frage, da er sich die 8 Euro jeden Monat nicht leisten kann.
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht? Gibt es dazu schon irgendwelche generellen Regelungen? Kann Y gegen den Wechsel irgendwie vorgehen? Der Leistungsempfänger möchte gerne in der Kasse bleiben da er dort immer sehr zufrieden war.
Gruß
Samira
