ARGE zahlt erhöhten Krankenkassenbeitrag nicht

Hallo zusammen,

einige Krankenkassen haben ja unlängst ihren Beitrag erhöht. Diese Beitragserhöhung ist z.b. bei der DAK als Sonderbeitrag tituliert worden. Nun sträubt sich die ARGE X diesen Beitrag zu übernehmen und drängt den Leistungsempfänger Y (60 Jahre alt, divese Krankheiten) dazu die Krankenkasse zu wechseln. Er soll sich eine aussuchen, die den Beitrag noch nicht erhöht hat.

Y fragt sich jetzt wo der Sinn dahinter steht. Soll jetzt Krankenkassenhopping betrieben werden? Laut Aussage der Sachbearbeiterin handelt es sich um eine Kannbestimmung. Die Sachbearbeiterin sagt sie ist aber angehalten diese wie oben bechrieben durchzusetzen. Soll jetzt der Leitstungsempfänger jedesmal die Krankenkasse wechseln, wenn der Beitrag erhöht wird. Das kann es ja irgendwie nicht sein. Damit werden doch die Verwaltungskosten enorm in die Höhe getrieben.

Die 8 Euro zahlen und in seiner jetzigen K-Kasse bleiben kommt für den Leistungsempfänger Y leider nicht in Frage, da er sich die 8 Euro jeden Monat nicht leisten kann.

Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht? Gibt es dazu schon irgendwelche generellen Regelungen? Kann Y gegen den Wechsel irgendwie vorgehen? Der Leistungsempfänger möchte gerne in der Kasse bleiben da er dort immer sehr zufrieden war.

Gruß

Samira

Böse ARGE

einige Krankenkassen haben ja unlängst ihren Beitrag erhöht.
Diese Beitragserhöhung ist z.b. bei der DAK als Sonderbeitrag
tituliert worden. Nun sträubt sich die ARGE X diesen Beitrag
zu übernehmen und drängt den Leistungsempfänger Y (60 Jahre
alt, divese Krankheiten) dazu die Krankenkasse zu wechseln. Er
soll sich eine aussuchen, die den Beitrag noch nicht erhöht
hat.

Hier gibts auch was dazu
/t/alg-2-und-zuzahlung-krankenkasse/5704771/2

Y fragt sich jetzt wo der Sinn dahinter steht. Soll jetzt
Krankenkassenhopping betrieben werden? Laut Aussage der
Sachbearbeiterin handelt es sich um eine Kannbestimmung. Die
Sachbearbeiterin sagt sie ist aber angehalten diese wie oben
bechrieben durchzusetzen.

Dies ist mal wieder ein sehr interessantes Beispiel dafür, wie die ARGEN vorgehen.

Soll jetzt der Leitstungsempfänger
jedesmal die Krankenkasse wechseln, wenn der Beitrag erhöht
wird. Das kann es ja irgendwie nicht sein. Damit werden doch
die Verwaltungskosten enorm in die Höhe getrieben.

So ist es.

Die 8 Euro zahlen und in seiner jetzigen K-Kasse bleiben kommt
für den Leistungsempfänger Y leider nicht in Frage, da er sich
die 8 Euro jeden Monat nicht leisten kann.
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht? Gibt es dazu
schon irgendwelche generellen Regelungen?

Die ARGEN können das bezahlen.

Kann Y gegen den Wechsel irgendwie vorgehen?

Selbstverständlich. Mit einer Klage beim Sozialgericht. Alles andere, wie mit dem Sachbearbeiter sprechen und noch sprechen und einer Beschwerde an die ARGE und dann noch beschweren ist sinnlos. Klage einreichen.
Entsteht eine Notsituation für den Betroffenen, weil die ARGE die Kosten auch nicht unter Vorbehalt übernehmen will, Druck ausübt die Kasse zu wechseln, die Kasse den Zusatzbeitrag nicht stunden will/kann, ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz am Sozialgericht geboten. Das BVG hat erst vor kurzem entschieden, dass die „Regelsätze verfassungswidrig“ sind. Die Chancen für den Betroffenen, dass der Zusatzbeitrag übernommen werden muss, stehen gut!

Hallo,

einige Krankenkassen haben ja unlängst ihren Beitrag erhöht.
Diese Beitragserhöhung ist z.b. bei der DAK als Sonderbeitrag
tituliert worden. Nun sträubt sich die ARGE X diesen Beitrag
zu übernehmen und drängt den Leistungsempfänger Y (60 Jahre
alt, divese Krankheiten) dazu die Krankenkasse zu wechseln. Er
soll sich eine aussuchen, die den Beitrag noch nicht erhöht
hat.

Y fragt sich jetzt wo der Sinn dahinter steht.

es geht darum unnötige Kosten zu vermeiden. Kosten, die im übrigen von der Allgemeinheit aufgebracht werden.

Da alle Krankenkassen schon von Gesetz wegen die gleichen Leistungen erbringen, könnte der ALG Empfänger sich jetzt einfach sagen „erbringe ich mal eine gute Tat, entlaste die Allgemeinheit und wechsele die Kasse“ oder sich einfach bockig verhalten und sich kategorisch und rein aus Prinzip weigern.

Am besten noch vorm Sozialgericht durch alle Instanzen klagen und damit noch mehr Kosten verursachen.

Manchmal reicht doch schon der gesunde Menschenverstand um bestimmte Sachverhalte zu begreifen…

Gruß

S.J.

Mensch Steve,

es geht darum unnötige Kosten zu vermeiden. Kosten, die im
übrigen von der Allgemeinheit aufgebracht werden.

Komm mal wieder runter

Da alle Krankenkassen schon von Gesetz wegen die gleichen
Leistungen erbringen, könnte der ALG Empfänger sich jetzt
einfach sagen „erbringe ich mal eine gute Tat, entlaste die
Allgemeinheit und wechsele die Kasse“ oder sich einfach bockig
verhalten und sich kategorisch und rein aus Prinzip weigern.

Genau diese Entlastung wird dann eintreten, wenn die Kasse nicht gewechselt wird. Der dadurch verursachte bürokratische Aufwand dürfte mehrere Jahre an Zusatzbeiträgen locker übertreffen.

Am besten noch vorm Sozialgericht durch alle Instanzen klagen
und damit noch mehr Kosten verursachen.

Da hättste allerdings recht.

Manchmal reicht doch schon der gesunde Menschenverstand um
bestimmte Sachverhalte zu begreifen…

Da sag ich jetzt nix zu.

Ralph

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Hi Steve,

wenn du außer deinen Moralkeulen und Verbreitung deiner gesellschgaftspolitisch sehr einseitig geprägten Ansichten keine wirklich hilfreichen Tipps hast, kannst du dich ebenso gut nicht äußern.

Deine Ansichten sind den Stammlesern hier hinreichend bekannt. Und eine immerwährende Wiederholung ändert die Rechtslage auch nicht. Statt deinem Frust hier permanent Luft zu machen, solltest du diese Energie vielleicht in eine Initiative stecken, damit du wenigstens lokal, oder vielleicht sogar bundesweit etwas erreichtst und bewegst.

Hier wirst su sicher nicht viel bewegen und zu Änderungen beitragen, indem du derart auf die Frager „eingehst“.

Da musst du schon anderweitig aktiv werden, um eine gewisse Chance zu haben, dass dein Frust so umgesetz wird, wie du es dir wünscht.

Aber kalkuliere das jüngste Urteil des BVerfGe mit ein, denn dieses hat den bösen bösen „Hartz IV-lern“ nämlich ausdrücklich Sonderbedarfe eingeräumt. Dies macht es für dieses „Gesoxe“ zu deinem Leidwesen nun möglich, genau derlei Mehrkosten wie z. B. KV-Erhöhhungen und Ausgaben für Medikamente geltend zu machen.

Also tu was und gründe eine Initiative, mit der du dann erfolgreich dagegen kämpfen kannst, was du hier permanent und unewrmüdlich anprangerst und beklagst.

TM

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Hallo zusammen,

Y fragt sich jetzt wo der Sinn dahinter steht. Soll jetzt
Krankenkassenhopping betrieben werden?

JA! JA! JA!
Nur so funktioniert nämlich der Wettbewerb!!!

Laut Aussage der
Sachbearbeiterin handelt es sich um eine Kannbestimmung. Die
Sachbearbeiterin sagt sie ist aber angehalten diese wie oben
bechrieben durchzusetzen. Soll jetzt der Leitstungsempfänger
jedesmal die Krankenkasse wechseln, wenn der Beitrag erhöht
wird.

Ich halte das für zumutbar, kommt ja höchstens einmal im Jahr vor

Das kann es ja irgendwie nicht sein.

Das sehe ich anders

Damit werden doch die Verwaltungskosten enorm in die Höhe getrieben.

Woraus schließt Du das?

Die 8 Euro zahlen und in seiner jetzigen K-Kasse bleiben kommt
für den Leistungsempfänger Y leider nicht in Frage, da er sich
die 8 Euro jeden Monat nicht leisten kann.

Aber in der Krankenkasse zu bleiben und jemand anders die 8 EUR zahlen zu lassen, kommt durchaus in Frage? Warum das?

Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht? Gibt es dazu
schon irgendwelche generellen Regelungen? Kann Y gegen den
Wechsel irgendwie vorgehen?

Das habe ich nicht verstanden, wogegen will er vorgehen? Er muss doch nicht wechseln, kann aber auch nicht erwarten, dass jemand anders einen erhöhten Beitrag für ihn bezahlt, wenn es auch günstiger geht, es ist ja nur ne ‚Grundsicherung‘.

Der Leistungsempfänger möchte gerne in der Kasse bleiben da er dort
immer sehr zufrieden war.

Siehe oben, wenn es ihm monatlich 8 EUR wert ist, sollte das kein Problem sein. Wenn er sich das nicht leisten kann oder will, bleibe ich dabei, dass ein Wechsel zumutbar ist, vermutlich betrifft dies einige Hilfeempfänger, da kommen für die ARGE monatlich schon einige EUR an vermeidbarer Mehrbelastung zusammen.

LG, der Kater

Hallo,

evtl. kann man sich auf das neueste Urteil des BVerfGe berufen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

z. B. auf
Rz: 135, 208, 220, da letzterer auf den Abschnitt C. IV Bezug nimmt.
Also Härtefallregelung. Anosnten ist das Thema KV Pauschalzuschlag mW bereits im Gespräch.

TM

Geht es dir jetzt besser?
o.w.T.

Moin Steve,

Da alle Krankenkassen schon von Gesetz wegen die gleichen
Leistungen erbringen, könnte der ALG Empfänger sich jetzt
einfach sagen „erbringe ich mal eine gute Tat, entlaste die
Allgemeinheit und wechsele die Kasse“ oder sich einfach bockig
verhalten und sich kategorisch und rein aus Prinzip weigern.

Die gesetzlichen Leistungen sind ein Minimalkonsenz. Die unterschiedlichen KK handeln aber sehr unterschiedlich, wenn es um die Ausschöpfung von Ermessensspielräumen geht.

Sie sind also nicht alle gleich!

Am besten noch vorm Sozialgericht durch alle Instanzen klagen
und damit noch mehr Kosten verursachen.

Jo, wenn es denn so gewollt ist.

Manchmal reicht doch schon der gesunde Menschenverstand um
bestimmte Sachverhalte zu begreifen…

Genau, aber es geht hier um Menschen nicht um Zahlen! Evtl. kann es für einen 80-jährigen billiger sein, sich endlich einen PC zu kaufen, einen Internetzugang zu haben und dann online seine Probleme zu lösen.

So kann nur ein Jurist oder BWLer denken, die auch gnadenlos Betriebe „verbilligen“.

Gruß Volker

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Hallo Steve,

zum Thema Kosten für die Allgemeinheit: Werden nicht gerade dadurch die Kosten für die Allgemeinheit wieder angehoben? Angenommen Y und auch tausende andere Leistungsempfänger wechseln jetzt die Krankenkasse. Leider weiß man im vorraus nicht ob die ausgesuchte Krankenkasse nicht auch irgendwann den Beitrag erhöht. Ein halbes Jahr später erhebt just die ausgesuchte Krankenkasse den Beitrag - es muss wieder gewechselt werden. Dieses Vorgehen muss dann eventuell so gemacht werden bis alle Kassen erhöht haben.

Wenn das tausende Leistungsempfänger so machen kostet der ständige Wechsel im die Krankenkassen unendliche viele Verwaltungskosten, die im Endeffekt wahrscheinlich wieder mit Erhöhung der Beiträge auf die Versicherten umgelegt wird. Deswegen ist das doch eine ziemliche Milchmädchenrechnung.

Gruß

Samira

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Moin,

unendliche viele
Verwaltungskosten,

Nicht nur sind diese Verwaltungskosten ärgerlich, diese ganze Verwaltung und Umverteilerei verschleiert auch, was hier tatsächlich vor sich geht.

Ich empfehle der Einfachheit halber, dass der Hartz IV Empfänger einfach einmal im Monat zu seinen arbeitenden Nachbarn geht und sich ein Viertel von deren Arbeitslohn auf die Hand bar auszahlen läßt. Die werden dann sicher auch Verständnis dafür haben, dass der Hartz IV Empfänger ab nächstem Monat 8 Euro mehr haben will, weil er keine Lust hat, die Krankenkasse zu wechseln.

Es könnte alles so einfach sein…
Gruß
Marion

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Kriterien überprüfen
Hallo Samira,

Der Leistungsempfänger möchte
gerne in der Kasse bleiben da er dort immer sehr zufrieden
war.

Ich empfehle dem Leistungsempfänger, einmal seine Kriterien für die Beurteilung seiner Krankenkasse zu überprüfen. Die bisherige Krankenkasse hat es offenbar nicht geschafft, mit ihren Mitteln gut zu wirtschaften. Nur ein Bruchteil der Krankenkassen haben diesen Beitrag überhaupt eingeführt, trotzdem beschäftigt sich das Bundeskartellamt damit. Das bestimmt nicht, weil die Krankenkassen alle so gut sind.

LG Petra

Hallo Marion,

was soll denn bitte dieser Beitrag von dir?

Es ist nicht so, dass der Leistungsempfänger Y gerne Harz4 Empfänger ist. Ganz im Gegenteil. Er ist sogar heil froh darüber einen 1 Euro Job zu haben um wenigstens etwas für das Geld das er bekommt tun zu können.

Nichts desto trotz kann er sich die 8 Euro nicht leisten und wechselt somit die Krankenkasse. Bis er wieder gezwungen ist auch diese Kasse zu wechseln, weil es mit Sicherheit die ein oder andere Kasse geben wird die die Beiträge ebenfalls anhebt.

Die Logik dahinter erschließt sich Leistungsempfänger Y nicht wirklich und mir ehrlich gesagt auch nicht.

Gruß

Samira

Hallo

Ich empfehle der Einfachheit halber, dass der Hartz IV
Empfänger einfach einmal im Monat zu seinen arbeitenden
Nachbarn
geht und sich ein Viertel von deren Arbeitslohn auf
die Hand bar auszahlen läßt.

Und woraus schließt du hier so automatisch,dass dieser fiktive ALG2-Bezieher nicht selber arbeitet ? Da mittlerweile Millionen Menschen mit ihren Löhnen ihren Mindestlebensbedarf trotz oft Vollzeitarbeit nicht decken können und sie nur deshalb auf ergänzende ALG2-Leistungen angewiesen sind, ist deine Annahme „ALG2-Bezieher = Arbeitsloser“ falsch.

Und selbst wenn der Fiktive tatsächlich nicht erwerbstätig sein sollte und keine Lohnsteuer etc.abführt, so zahlt er dennoch täglich zumindest seine Mehrwertsteuer. Nur „vom Nachbarn“ lebt kein ALG2-Bezieher. :wink:

LG

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Hallo

Abschließend ist das für ALG2-Bezieher bisher noch nicht geregelt,aber wohl im Gespräch.

Die betreffenden Krankenkassen versehen ihr Schreiben aber mittlerweile häufig schon gleich mit dem Zusatz: „Für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, welche unter bestimmten Vorraussetzungen eine Erstattung des Zusatzbeitrags durch Ihren zuständigen Leistungsträger vorsieht (§26 Abs. 4 Satz 2 SGB II). Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Leistungsträger in Verbindung.“

Das SGB II sieht in § 26 Abs. 4 SGB II die Übernahme dieses Zusatzbeitrages nur dann vor, wenn der Wechsel seiner Krankenkasse für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte bedeuten würde. D.h. derzeit muss der Hilfebedürftige zunächst versuchen, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Nur wenn er das nicht kann, muss der SGB II-Leistungsträger diesen Zusatzbeitrag übernehmen.
Da die Krankenkasse diese Forderung lt. Gesetz direkt an den Versicherten stellt, muss dieser die Übernahme des Zusatzbeitrages dann bei seinem SGB II-Leistungsträger beantragen und darlegen, warum er seine Krankenkasse nicht wechseln kann. Kann er das nicht begründen, oder akzeptiert sein Leistungsträger den Grund nicht, oder will er nicht wechseln, muss er den Zusatzbeitrag aus seinem ALG II bezahlen.

Es gibt bei den Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Die Kasse muss ihre Versicherten aber spätestens einen Monat vorher auf ihr Kündigungsrecht hinweisen, andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend. Die Mitgliedschaft wird immer zum Ende des übernächsten Kalendermonats beendet. ( Kündigt die Kasse am 30. Januar einen Zusatzbeitrag zum 1. Februar an, dann kann zum 1. Mai gewechselt werden. Während dieser Frist muss kein Zusatzbeitrag gezahlt werden.)

LG