AlG = 67% vom BRUTTO?

Hallo Experten,

Ich habe weiter unten gelesen, daß das Arbeitslosengeld 67% (bei einem Kind) vom vorherigen Bruttolohn beträgt.
Seit wann ist das so?
Könnte jemand, der in 2003 als AlG 67% vom Nettolohn erhielt, einen Antrag auf Nachberechnung stellen und eventuell eine Nachzahlung erhalten?

Gruß
Sticky

Hallo Sticky

dat stimmt mit Sicherheit nicht, ALG gibts immer vom Netto, die Berechnung ist aber für den Laien nicht so richtig nachvollziehbar, wahrscheinlich bewusst so gemacht :wink:
Ich hatte damals lt. Berechnung 3200brutto davon gabs dann ALG um die 1400DM, den ganzen Kram hab ich noch

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mikesch,

dann bin ich ja einerseits beruhigt, andererseits natürlich ein wenig enttäuscht. Hätte das Geld für die Firma jetzt gut brauchen können :wink:

War übrigens der Satz:
60 (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mind. 1 Kind) vom letzten Bruttoarbeitsentgelt.
aus:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß und *
Sticky

Hallo,

ALG gibts immer vom Netto,

„Das Arbeitslosengeld beträgt …
des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).“

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__129.html

Dieses Nettoentgelt ist nicht das gleiche wie das Nettogehalt des Arbeitgebers. Die AA zieht einfach Pauschalen vom Brutto ab. Das ist nicht so rechenaufwändig, als wenn man bei jedem Arbeitslosen erst mal auseinanderklamüsert, was nun abgezogen werden sollte und was nicht. Hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__133.html näheres zu diesem Netto entgelt und wie es berechnet wird.

MfG

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Ja, sorry… Mein Fehler!
Hi!

Asche auf mein Haupt…

War übrigens der Satz:
60 (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mind. 1 Kind) vom
letzten Bruttoarbeitsentgelt.
aus:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Habe ich doch den selbstgeposteten Gesetztestext (und sogar entgegen besseres Wissen…) falsch zitiert.

Es muss natürlich heißen: " Das Arbeitslosengeld beträgt" [60 bzw. 67%] „vom pauschalierten Nettoentgelt (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).“ (§ 129 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__129.html).

Entschuldigende Grüße
Liza

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