Hallo,
folgende Situation:
- Ich war ca. 5 Jahre am Stück beschäftigt (2,5 davon Ausbildung)
- Dann wurde mein Arbeitsverhältnis mit einem Auflösungsvertrag beendet.
- anschließend 1 Monat arbeitslos aber kein ALG wegen 3 Monaten Sperrzeit
- anschließend bei neuem AG beschäftigt. (seit 3 Monaten)
Welche Ansprüche auf ALG hätte ich nun wenn der neue AG mein Arbeitsverhältnis kündigt?
Die vollen 12 Monate oder fließt der Monat, in dem ich arbeitslos war (aber nichts bekommen hab) und die Sperrzeit irgendwie in die Berechnung ein?