ALG-Anspruch nach kurzzeitiger Arbeitslosigkeit

Hallo,

folgende Situation:

  • Ich war ca. 5 Jahre am Stück beschäftigt (2,5 davon Ausbildung)
  • Dann wurde mein Arbeitsverhältnis mit einem Auflösungsvertrag beendet.
  • anschließend 1 Monat arbeitslos aber kein ALG wegen 3 Monaten Sperrzeit
  • anschließend bei neuem AG beschäftigt. (seit 3 Monaten)

Welche Ansprüche auf ALG hätte ich nun wenn der neue AG mein Arbeitsverhältnis kündigt?
Die vollen 12 Monate oder fließt der Monat, in dem ich arbeitslos war (aber nichts bekommen hab) und die Sperrzeit irgendwie in die Berechnung ein?

Hallo,

da eine Sperrzeit eingetreten ist, gehe ich mal davon aus, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt worden ist.
Sollte der neue AG nun kündigen, kann der alte Anspruch wieder geltend gemacht werden.
Ein neuer Anspruch entsteht erst wieder bei einer Beschäftigung von insgesamt 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre.

Gruß

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Leider blicke ich jetzt trotzdem noch nicht ganz durch…

Angenommen ich würde nun nach 6 Monaten vom neuen gekündigt werden, wie würde dass dann aussehen?
a) Anspruch auf 9 Monate (12 Monate - 3 Monate Sperrzeit) ?
b) 5 Monate (12 - 1 Monat(arbeitslos) - 6 Monate(beschäftigt))
c) etwas völlig anderes ^^

Oder anders gefragt, verschiebt sich der Anspruch nur durch die Beschäftigung oder wird er reduziert?

Gruß

Durch die Sperrzeit ruht der Anspruch nicht nur für 12 Wochen, er wird auch gemindert.
Die Anspruchsdauer findet man auf dem Bewilligungsbescheid.
Sowohl bei einer Beschäftigung von 3 Monaten als auch von 6 Monaten kann der alte Anspruch samt der Anspruchsdauer wieder geltend gemacht werden.
Die Anspruchsdauer reduziert sich also nicht durch die Beschäftigung.

Wow, das geht ja echt schnell hier :smile:

Also habe ich einen Anspruch auf mindestens 9 Monate, egal wann ich gekündigt werde? (12 Monate minus die Sperrzeit)

Wie verhält es sich mit der Sperrzeit? Davon war ja wärend der Arbeitslosigkeit 1 Monat verstrichen. Würde ich dann nach der Kündigung erst mal 2 weitere Monate kein Geld bekommen oder wäre die Sperrzeit durch die Beschäftigung auch abgegolten?

Hallo,

der Monat von der Sperrzeit fliesst natürlich mit ein. Damals hat der Alg-Anspruch begonnen.

Marion

Ich weiß nicht, wie lange die Anspruchsdauer war.
Man muss 12 Monate gearbeitet haben, damit man Anspruch hat.
Je nach Alter und Beschäftigungsdauer ergibt sich die Anspruchsdauer. Diese kann man dem Bewilligungsbescheid entnehmen.

Die Sperrzeit verläuft ab Anspruchsbeginn für 12 Wochen. Ob man in dieser Zeit wieder arbeitet, ist hierbei nicht relevant.
Nach Ablauf der 12 Wochen kann das Arbeitslosengeld gezahlt werden, sofern man in dieser Zeit wieder arbeitslos ist.

der Monat von der Sperrzeit fliesst natürlich mit ein. Damals
hat der Alg-Anspruch begonnen.

Also würde es erst mal 2 Monate kein Geld geben?
Und anschließend dann 9 Monate ALG (falls ich so lange arbeitslos wäre, was vermutlich nicht passieren wird)

Nein, die Sperrzeit ist ja bereits abgelaufen…die läuft 3 Monate (ab Beginn - egal wie lang man arbeitslos ist). Diesmal gibt es gleich ab Beginn das Alg. Für 9 Monate.

Einen Bewilligungsbescheid habe nie bekommen…
Nur einen Bescheid über die Sperrzeit und dann einen „Aufhebungsbescheid“ wegen „Aufnahme einer Beschäftigung“.
Ich war 5 Jahre ununterbrochen beschäftigt (bzw. 2,5 Jahre falls die Ausbildungszeit da nicht mit rein zählen würde).
Also sollten die Bedingungen für 12 Monate ALG (minus die Sperrzeit) ja locker erfüllt sein.

Okay, danke, so langsam kommt etwas Licht ins Dunkel :smile:

D.h. ich hätte dann auf jeden Fall Anspruch auf 9 Monate ALG egal wann ich gekündigt werden würde, ja? Egal ob die Kündigung jetzt sofort, in 3 Monaten oder in 6 Monaten erfolgen würde…

Gruß

Verstoß gegen FAQ:1129
Hallo!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen Deines Artikels beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht ( Link öffnet im neuen Fenster ).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur im Forum gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne noch einmal im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du dann FAQ:1129 beachtest (siehe dazu auch dortige Vorschaltseite)!

Bei der Person „Ich“ in meinem Beitrag handelt es sich selbstverständlich um eine fiktive Person, die nichts mit mir zu tun hat und frei erfunden ist…

Leider lässt sich der Beitrag nicht mehr editieren sonst würde ich das auch im original Post deutlich machen…

Guten Tag.
Ihr Anspruch besteht aus dem Rest, der bei Ihrer vorherigen Arbeitslosigkeit berechnet wurde, da Sie in dem neuen Beschäftigungsverhältnis nicht mind. 12 Monate geartbeitet haben.

Hallo,

danke für die Antwort.
Der Rest (9 Monate = 12 Monate - 12 Wochen Sperrzeit) würde sich dann aber nur verschieben und nicht durch die Beschäftigung reduziert werden oder?
Also egal ob ich jetzt sofort, in 3 Monaten oder in 6 Monaten gekündigt würde, ich hätte immer Anspruch auf diese 9 Monate, richtig?

Grüße

Hallo.
Ja genau, nur wenn Sie jetzt soviel arbeite, das Sie danach einen neuen und höheren Anspruch hätten, dann wird der höhere Anspruch genommen.
Ansonsten Ihr Restanspruch, egal ob Sie nun 3 oder 6 Monate arbeiten.

Alles klar! Vielen Dank für die Antworten und noch einen schönen Sonntag!

Ja soweit Deine Angaben stimmen schon.

Hallo,
Bei einem Auflösungsvertrag müssen immer beide Unterschreiben, ist dies der Fall dann gibt es keine Sperrzeit. ALG I wird nach dem Durchschnittverdienst der letzten 13 Monate berechnet.

Bei der Berechnung von ALG I mußt Du ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate Versicherungspflichtig gearbeitet haben. Da darf nicht mal 1 Tag dazwischen liegen.
Es gibt aber noch die Möglichkeit einen Antrag auf ALG II zu stellen.

folgende Situation:

  • Ich war ca. 5 Jahre am Stück beschäftigt (2,5 davon
    Ausbildung)
  • Dann wurde mein Arbeitsverhältnis mit einem
    Auflösungsvertrag beendet.
  • anschließend 1 Monat arbeitslos aber kein ALG wegen 3
    Monaten Sperrzeit
  • anschließend bei neuem AG beschäftigt. (seit 3 Monaten)

Welche Ansprüche auf ALG hätte ich nun wenn der neue AG mein
Arbeitsverhältnis kündigt?
Die vollen 12 Monate oder fließt der Monat, in dem ich
arbeitslos war (aber nichts bekommen hab) und die Sperrzeit
irgendwie in die Berechnung ein?