Liebe Leute, eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
ich hatte einen auf 15 Monate befristeten Job, der jetzt am 30.6 ausläuft. Es sieht gut aus und ich hoffe ab 1.9 einen neuen Job anzufangen, ebenfalls befristet für 10 Monate.
Für die zwei Monate dazwischen habe ich Anspruch auf ALG1 alles kein Problem, nun aber die Frage.
10 Monate reichen nicht für den erneuten Anspruch auf ALG 1 - Richtig? oder summiert sich das auf? Ich würde ja nur zwei Monate von meinem Anspruch auf eigentlich 6 sozusagen einlösen.
Ich bin jetzt etwas unschlüssig, ob ich ich nicht lieber die zwei Monate irgendwie überbrücke und mir meinen Anspruch nicht verscherze, da ich absehbar ja wieder arbeitslos werde.
Vielen Dank für Eure Hinweise!
PS:
Es geht mir nicht um Abzocke, es ist nur leider so, dass es immer weniger unbefristete Stellen gibt und mann einfach Pech hat, wenn der Vertrag auf unter 12 Monate ausgelegt ist.
Pat
Hi,
soviel ich weiß, musst du ja nicht die letzten 12 Monate gearbeitet haben, um ALG zu kommen, sondern mind. 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist von 3 Jahren:
§ 123 SGB III Fassung ab 01.01.2005
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
§ 124 SGB III Fassung ab 01.01.2004
(1) Die Rahmenfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Frag doch einfach den zuständigen Sachbearbeiter beim AA. Der müsste dir das auch sagen können.
Gruß
Nelly
Hallo
Liebe Leute, eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
ich hatte einen auf 15 Monate befristeten Job, der jetzt am
30.6 ausläuft.
da hättest du dich spätestens am 31.3. beim AA melden müssen, ansonsten gibts eh mind. 4 Wochen Sperrzeit, also kannste den einen Monat auch noch überbrücken und die 6 Monate nach den nächsten 10 Monaten nehmen
Es sieht gut aus und ich hoffe ab 1.9 einen
neuen Job anzufangen, ebenfalls befristet für 10 Monate.
Für die zwei Monate dazwischen habe ich Anspruch auf ALG1
alles kein Problem, nun aber die Frage.
10 Monate reichen nicht für den erneuten Anspruch auf ALG 1 -
Richtig? oder summiert sich das auf? Ich würde ja nur zwei
Monate von meinem Anspruch auf eigentlich 6 sozusagen
einlösen.
Ich bin jetzt etwas unschlüssig, ob ich ich nicht lieber die
zwei Monate irgendwie überbrücke und mir meinen Anspruch nicht
verscherze, da ich absehbar ja wieder arbeitslos werde.
Vielen Dank für Eure Hinweise!
PS:
Es geht mir nicht um Abzocke, es ist nur leider so, dass es
immer weniger unbefristete Stellen gibt und mann einfach Pech
hat, wenn der Vertrag auf unter 12 Monate ausgelegt ist.
Pat
LG
Mikesch
ich hatte einen auf 15 Monate befristeten Job, der jetzt am
30.6 ausläuft.
da hättest du dich spätestens am 31.3. beim AA melden müssen,
ansonsten gibts eh mind. 4 Wochen Sperrzeit
MOOOOMENT… Wer hat dir denn das erzählt???
Es ist richtig, dass, wenn sich Pat nicht spätestens am 08.04. (7 Tage Kulanzzeit) Arbeit suchend gemeldet hat, ihm/ihr das Alg gemindert (nicht gestrichen!!) wird. Die Höhe der Minderungssumme hängt davon ab, wie viele Tage er/sie sich zu spät gemeldet hat und von der Höhe des Alg-Bemessungsentgeltes. Gemindert wird tägliche Leistungssatz bis zu Hälfte und zwar so lange, bis die Minderungssumme erreicht ist.
Mikesch, ich möchte dich doch sehr darum bitten, keine falschen Wahrheiten im Brustton der Überzeugung zu verkünden. Mal ganz davon abgesehen sind Sperrzeiten entweder 1, 3, 6 oder 12 Wochen lang. 4-wöchige Sperrzeiten gibt es ÜBERHAUPT nicht!
Es sieht gut aus und ich hoffe ab 1.9 einen neuen Job anzufangen,
ebenfalls befristet für 10 Monate.
Für die zwei Monate dazwischen habe ich Anspruch auf ALG1 alles kein
Problem, nun aber die Frage.
10 Monate reichen nicht für den erneuten Anspruch auf ALG 1 -
Richtig?
Richtig; für einen Neu anspruch nicht.
Ich würde ja nur zwei Monate von meinem Anspruch auf eigentlich 6
sozusagen einlösen.
Auch richtig. Nach dem 10 Monate befristeten Vertrag ( Achtung: Arbeit-suchend-Meldung drei Monate vor Ende des befristeten Vertrages, sonst gibt’s (wieder?) 'ne Minderung) kriegste deinen Rest anspruch wieder bewilligt - in derselben Höhe wie vorher.
Und wenn du schaffst, noch mal 2 Monate SV-pflichtig zu arbeiten, bekommst du auch wieder einen Neu anspruch mit neuer, mind. 6-monatiger Anspruchsdauer.
Ich bin jetzt etwas unschlüssig, ob ich ich nicht lieber die
zwei Monate irgendwie überbrücke und mir meinen Anspruch nicht
verscherze, da ich absehbar ja wieder arbeitslos werde.
Bloß nicht! Du verscherzt dir nix.
Gruß
Liza
P.S.: Sorry für das er/sie bzw. ihm/ihr. Ich weiß leider nicht, ob du m oder w bist.
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