Alg: Erwerb von Anspruchszeiten

Lt. SGB III kann ein Anspruch auf Alg nur durch eine einjährige Tätigkeit erworben werden.

Wenn der Arbeitslose jetzt nur gelegentlich Zeitarbeitseinsätze bekommt, die natürlich kürzer sind als ein Jahr, besteht dann die Möglichkeit, seine Anspruchszeiten zu verlängern?

Könnten gegebenenfalls solche Kurzzeiteinsätze, die immer wieder von Zeiten der Arbeitslosigkeit unterbrochen werden, zusammengefasst und somit ein Jahr sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zusammengestückelt werden?

Oder werden diese Arbeitszeiten doch angerechnet, wenn man nachweisen kann, dass diese Tätigkeiten von vorn herein zeitlich begrenzt sind?

Vielen Dank im Voraus!

Hi!

Lt. SGB III kann ein Anspruch auf Alg nur durch eine einjährige Tätigkeit erworben werden.

Diese muss allerdings nicht zusammenhängend ausgeübt worden sein, sondern es muss „nur“ innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein ( § 123 i.V.m. § 124 (1) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html; http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html).

Könnten gegebenenfalls solche Kurzzeiteinsätze, die immer wieder von Zeiten der Arbeitslosigkeit unterbrochen werden, zusammengefasst und somit ein Jahr sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zusammengestückelt werden?

Ja, es kann grundsätzlich auch „gestückelt“ werden.

Oder werden diese Arbeitszeiten doch angerechnet, wenn man nachweisen kann, dass diese Tätigkeiten von vorn herein zeitlich begrenzt sind?

Das ist nicht von Belang und kann bei der AA nicht als Argument zur Verlängerung der Rahmenfrist angeführt werden.

LG
Liza