ALG - Gehalt wegnehmen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Man wird zum 31. März diesen Jahres gekündigt, der Arbeitgeber hat das halbe Februar- und das ganze Märzgehalt noch nicht gezahlt. Der Arbeitnehmer hat diese 1 1/2 Gehalter eingeklagt, und zum April ALG beantragt. Zusätzlich noch harz 4, weil das ALG zu niedrig ist um davon leben zu können. In den 1 1/2 Monaten wo der Arbeitnehmer kein Gehalt bekommen hat, hat er sich nun um diese Summen verschuldet um leben zu können, Miete zu zahlen usw. Heute hat der Arbeitnehmer einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, in dem steht, dass er die Ansprüche, die er bei Arbeitgeber noch geltend macht selbst nicht nutzen darf, sondern diese an das Arbeitsamt abführen muss, bzw der Arbeitgeber es direkt an das Arbeitsamt überweisen muss.

Hab ich das jetzt etwa richtig verstanden??? Man bekommt sein eigenes Gehalt wofür man gearbeitet nicht und kann die Schulden nichtmal mehr begleichen??? Der Arbeitnehmer bekommt doch erst seid April ALG, die beim Arbeitgeber geltens gemachten Summen sind doch für Februar und März, das kann doch nicht sein oder??? Dann hätte der Arbeitnehmer ja rechnerisch so oder so 1 1/2 Monate ohne Geld klar kommen müssen. Und wenn der Arbeitgeber gleich normal gezahlt hätte, hätte das Arbeitsamt die Gelder doch auch nicht in Anspruch nehmen können??? Kann mir bitte einer erklären wie die das meinen, oder ob die nur eine eventuelle Abfindung meinen, die die behalten wollen?

Wäre um Rat sehr dankbar,

Liebe Grüße
Coonie

Hallo,

das ist richtig. Nennt sich Zufluss.
siehe hier: http://www.herbertmasslau.de/pageID_6183112.html
oder im § 37 SGB II

Da hilft nur noch eine privatrechtliche Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber auf Begleichung des Darlehens.
Und die wird nach Meinung der meisten Juristen Erfolg haben.

ALG-II Empfänger haben Anspruch auf eine Beratungshilfe.

Kopf hoch,
John

Nix Zuflussprinzip, da Alg I -> SGB III!
Trotzdem ist das Verhalten der AA korrekt; das Verfahren nennt sich „Anspruchsübergang“.

Hi!

Natürlich bekommt die AA nur das vom Gehalt, was dem AN für die Zeit zugestanden hätte, für die er Alg bekommen hat, und natürlich auch nur bis zu Höhe des gezahlten Alg. (Sonst würde der AN ja doppelt bekommen: Alg UND Gehalt, was das Gesetz selbstverständlich ausschließt).
Der Teil des Gehaltes, der das Alg übersteigt, steht dem AN zu und wird diesem seitens der AA auch nicht streitig gemacht.

Gruß
Liza

Hi!

Dann wissen mit meinem Beitrag von gestern wenigstens alle ALG-II Bezieher was seit dem 01.01.2009 passiert, wenn sie z.B. Zinsen auf ihr Vermögen erwirtschaften.

Oder Lohnzahlungen „zu spät“ eintreffen. Evtl. Antrag erst später stellen.

Bloß nicht über 49,99 € z.B. Zinsen im Jahr verwerten. Das ist der Freibetrag. Zinsen dürfen unbegrenzt erwirtschaftet werden wenn sie fiktiv bleiben, d.h. wenn sie nicht verwertet werden. Und immer die Obergrenze des zulässigen privaten Vermögens beachten.
Jedes Lebensjahr kommen 150,-- € dazu.

Gruß
John

Hallo,

Da hilft nur noch eine privatrechtliche Klage gegen den
ehemaligen Arbeitgeber auf Begleichung des Darlehens.
Und die wird nach Meinung der meisten Juristen Erfolg haben.

Erfolg bei einer Klage heisst aber noch lange nicht, dass man das Geld bekommt.
Ist der AG pleite, dann ist man als Ex-Angestellter meist das letzte Glied der Nahrungskette.

Gruß
Frank

Hallo

Wäre um Rat sehr dankbar,

Vielleicht wäre es sinnvoll, noch im April Wohngeld zu beantragen. Wenn im April noch sowohl Alg 1 als auch Lohnnachzahlungen zu erwarten sind, kann es gut sein, dass ein Wohngeldanspruch besteht. Und da Wohngeld vorrangige Leistung ist, käme das Hartz-4-Gesetz dann nicht zum tragen. Man bekommt nämlich entweder Wohngeld oder Hartz 4, aber nie beides gleichzeitig.

Für Wohngeld zählt in erster Linie das laufende Einkommen als Einkommen. Nachzahlungen werden da meines Wissens nicht für den laufenden Monat angerechnet.

Wenn dann trotz Wohngeld zu wenig Geld da ist, kann man dann immer noch den Hartz-4-Antrag erneuern, wenn die Nachzahlung dann schon zur Schuldentilgung gebraucht worden ist.

Ansonsten stimmt es natürlich, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass man sich Geld leihen musste, und dass der dafür aufkommen muss (wenn er kann).

Viele Grüße

Hallo nochmal, erstmal Danke für Eure Antworten.

Der Arbeitnehmenr hat letzte Woche das ALG I beantragt. Dienstag wäre der Termin wegen der Harz 4 Aufstockung, also den Antrag da stellen. Hatte jetzt zwar so geschrieben als wäre es schon passiert, aber der Termin ist erst Dienstag.
Jetzt habe ich es aber hier so verstanden, dass wenn man nur ALG I bekommt und statt Harz4 lieber Wohngeld dazu beantragt (auch wenn es bischen weniger wird) man dann aber sein „Vermögen“ (Die noch nicht gezahlten Gehälter) behalten darf.

Da der Antag auf Harz 4 noch gar nicht raus ist, stellt sich mir nun die Frage, warum das ArbeitsAmt trotzdem schon solche Vorderungen stellt, wie kommt denn das???

Liebe Grüße
Coonie

Hallo

Jetzt habe ich es aber hier so verstanden, dass wenn man nur ALG I bekommt und statt Harz4 lieber Wohngeld dazu beantragt (auch wenn es bischen weniger wird) man dann aber sein „Vermögen“ (Die noch nicht gezahlten Gehälter) behalten darf.

Richtigstellung: Wenn es Vermögen wäre, könnte man es mit Hartz 4 auch behalten. Vermögen, das sind Gelder, die man schon vorher hatte, bevor man den Antrag gestellt hat.

Dieses Vermögen darf 150,- pro Lebenjahr, mindestens ca. 3000,- und höchstens ca. 9800,- betragen, und zusätzlich noch 750,- Euro pro Person. Das darf man haben, ohne dass man es für den Lebensunterhalt einsetzen muss.

Aber alle Gelder, die man aber während des Alg-2-Bezuges erhält, sind ein Geldzufluss, und der wird angerechnet. Wenn es sich um Erwerbseinkommen handelt, wird es nicht komplett angerechnet, sondern es gibt gewisse Freibeträge, die aber nur bei Einkünften so um die 100,- bis 400,- noch so hoch sind, dass sie etwas Erfreuliches haben.

Bei Wohngeld werden Einkünfte natürlich auch angerechnet, aber eigentlich nur die laufenden Einkünfte. Ich glaube kaum, dass da das zu spät gezahlte Gehalt von Februar und März für den April angerechnet werden.

Bei Wohngeld hat sich aber in den letzten Monaten irgendwas geändert, da bin ich nicht mehr ganz auf dem Laufenden.

Um was ganz Genaues zu sagen, müsste man natürlich genaue Zahlen haben, aber wahrscheinlich ist es tatsächlich günstiger, den Alg-2-Antrag erst später zu stellen. Es gibt auch jede Menge Wohngeld-Rechner im Internet, da kann man ja gucken, was man wahrscheinlich kriegen würde. Aber 100-%-ig verlassen sollte man sich auf die natürlich auch nicht.

Da der Antag auf Harz 4 noch gar nicht raus ist, stellt sich mir nun die Frage, warum das ArbeitsAmt trotzdem schon solche Vorderungen stellt, wie kommt denn das???

Das würde mich auch mal interessieren.
Vielleicht leiden sie unter Geldmangel, und dachten sich, man kann es ja mal versuchen?

Viele Grüße

Huhu

Also beim Februar Gehalt handelt es sich nur noch um ca die Hälfte also knapp 500€, bei Märzgehalt um ca 1000€. Eingeklagt wurde bis jetzt nur das Februargehalt, weil der AG immer erst zum 10. zahlt und er somit praktisch noch 4 Tage Zeit hätte für das Märzgehalt. Wenn der AG das Märzgehalt pünktlich zahlt, kann das AA das trotzdem anrechnen? Weil es wäre ja rückwirkend für den März und das Arbeitlosengeld was am Ende des Aprils kommt, ist ja auch rückwirkend für den April, ein nahtloser Übergang also, zumindest meiner Meinung nach…

Achso, das AA spricht in dem Schreiben vom „ruhen“. Der Anspruch ruht. Alg I Anspruch sollen nur 420€ sein, weil der Verdienst eben nicht sehr hoch war…

Also bedeutet das, sie können mir das Gehalt vom Februar nicht streitig machen? Weil Alg I bekomme ich ja erst für April… Auch wenn es viel zu spät kommt, aber das ist doch nicht meine Schuld…