Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Man wird zum 31. März diesen Jahres gekündigt, der Arbeitgeber hat das halbe Februar- und das ganze Märzgehalt noch nicht gezahlt. Der Arbeitnehmer hat diese 1 1/2 Gehalter eingeklagt, und zum April ALG beantragt. Zusätzlich noch harz 4, weil das ALG zu niedrig ist um davon leben zu können. In den 1 1/2 Monaten wo der Arbeitnehmer kein Gehalt bekommen hat, hat er sich nun um diese Summen verschuldet um leben zu können, Miete zu zahlen usw. Heute hat der Arbeitnehmer einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, in dem steht, dass er die Ansprüche, die er bei Arbeitgeber noch geltend macht selbst nicht nutzen darf, sondern diese an das Arbeitsamt abführen muss, bzw der Arbeitgeber es direkt an das Arbeitsamt überweisen muss.
Hab ich das jetzt etwa richtig verstanden??? Man bekommt sein eigenes Gehalt wofür man gearbeitet nicht und kann die Schulden nichtmal mehr begleichen??? Der Arbeitnehmer bekommt doch erst seid April ALG, die beim Arbeitgeber geltens gemachten Summen sind doch für Februar und März, das kann doch nicht sein oder??? Dann hätte der Arbeitnehmer ja rechnerisch so oder so 1 1/2 Monate ohne Geld klar kommen müssen. Und wenn der Arbeitgeber gleich normal gezahlt hätte, hätte das Arbeitsamt die Gelder doch auch nicht in Anspruch nehmen können??? Kann mir bitte einer erklären wie die das meinen, oder ob die nur eine eventuelle Abfindung meinen, die die behalten wollen?
Wäre um Rat sehr dankbar,
Liebe Grüße
Coonie