ALG/H oder Sozialhilfe?

Hallo zusammen,

ab wann kann man ALG/H (Arbeitslosengeld/hilfe) oder Sozialhilfe beantragen?

Ein Mann kam nach Deutschland und findet keine Arbeit. Kann dieser zum Arbeitsamt oder Sozialamt gehen und bekommt er dann Geld, bis er eine Anstellung gefunden hat?
Werden Ausländer überhaupt unterstützt?

Danke!

Ein Mann kam nach Deutschland und findet keine Arbeit. Kann
dieser zum Arbeitsamt oder Sozialamt gehen und bekommt er dann
Geld, bis er eine Anstellung gefunden hat?

Solange er für mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist, hat er Anspruch auf ALG2.

Werden Ausländer überhaupt unterstützt?

Wenn sie legal hier sind, ja.

Gruß
Nelly

Solange er für mindestens 3 Stunden täglich auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist, hat er Anspruch auf
ALG2.

Was soll das heißen?

Was ist mit den 12 Monaten versicherungspflichtiger Arbeit, braucht er die 12 Monate nicht zu erfüllen? Dieser Mann hat keine 12 Monate vA, kann er trotzdem ALG2 bekommen?

Dieser Mann ist legal in Deutschland.

Hallo Kinga,

um ALG II zu bekommen muss man vorher nicht 12 Monate einer versicherungspflichtiger Arbeit nachgegangen sein. Diese Bestimmung gilt für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

um ALG II zu bekommen muss man vorher nicht 12 Monate einer
versicherungspflichtiger Arbeit nachgegangen sein. Diese
Bestimmung gilt für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht
für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Und das ist deshalb so, weil Alg II für erwerbsfähige Arbeitslose die Sozialhilfe ersetzt. (Alhi ist ganz weggefallen.) Hierbei handelt es sich um eine Steuerleistung, nicht um eine Beitragsleistung wie bei Alg.
Nicht erwerbsfähige Arbeitslose bekommen Sozialgeld.

Übrigens: Arbeitslos ist arbeitslos. Ob nun Deutscher oder (legaler) Ausländer.

Gruß, Liza

Moin,

Solange er für mindestens 3 Stunden täglich auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist, hat er Anspruch auf
ALG2.

Das heißt aber, er braucht eine gültige Arbeitserlaubnis, oder nicht ?

Werden Ausländer überhaupt unterstützt?

Wenn sie legal hier sind, ja.

Touristen mit Touristenvisum sind auch legal hier, trotzdem bezweifele ich, dass sie Anrecht auf ALGII haben :smile:

Gruß
Marion

Solange er für mindestens 3 Stunden täglich auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist, hat er Anspruch auf
ALG2.

Was soll das heißen?

Das soll heißen, dass er gesundheitlich, körperlich usw. in der Lage ist, 3 Stunden täglich zu arbeiten. Was denn sonst!?

Was ist mit den 12 Monaten versicherungspflichtiger Arbeit,
braucht er die 12 Monate nicht zu erfüllen? Dieser Mann hat
keine 12 Monate vA, kann er trotzdem ALG2 bekommen?

Wie die anderen schon schrieben. ALG2 ist sozusagen der Nachfolger der Sozialhilfe. Dazu muss man nicht eine bestimmte Zeit vorher gearbeitet haben. Wenn du diese Zeit vorher gearbeitet hast, bekommst du ALG (also Arbeitslosengeld), das ist etwas anderes als ALG (also Arbeitslosengeld 2).

Gruß
Nelly

Das heißt aber, er braucht eine gültige Arbeitserlaubnis, oder
nicht ?

ja, die braucht er.

Touristen mit Touristenvisum sind auch legal hier, trotzdem
bezweifele ich, dass sie Anrecht auf ALGII haben :smile:

da hast du natürlich recht. daran habe ich nicht gedacht :wink:

Gruß
Nelly

Ich möchte mich bei allen herzlichst bedanken!

Ich kenne mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht aus, deshalb nochmal zum Verständnis:

Der Mann ist ausländischer Deutscher, mit deutscher Staatsangehörigkeit. Er findet keine Arbeit. Er kann ALG 2 beantragen, da es nicht nötig ist 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit nachzuweisen.

Ist das so richtig?

Der Mann ist ausländischer Deutscher, mit deutscher
Staatsangehörigkeit. Er findet keine Arbeit. Er kann ALG 2
beantragen, da es nicht nötig ist 12 Monate
versicherungspflichtige Arbeit nachzuweisen.

Ist das so richtig?

Jepp.