Alg i

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich Arbeitslosengeld I.

Kurz zu meiner Situation:

Ich bin 27 Jahre und habe mein Studium im Sommer 2007 beendet.
Daraufhin habe ich eine Anstellung gefunden. Ich war von
Oktober 07 bis Dezember 08 dort tätig und habe die
Anstellung selbst zum 31.12.08 gekündigt! Da ich eine
mündliche zusage einer anderen Firma hatte, ich mich jedoch
nicht 100% darauf verlassen wollte, habe ich vorsichtshalber
einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Glücklicherweise habe ich die Zusage erhalten und in der neuen
Firma am 19.01.09 - also fast nahtlos - angefangen.
Eine entsprechende Info habe ich dem Arbeitsamt mitgeteilt und
somit habe ich keinerlei Ansprüche von denen wahrgenommen!

Nun wurde mir in der letzten Firma aus betrieblichen Gründen zum 31.06.09 gekündigt.

Nun sagt das Arbeitsamt mir, dass der „alte“ Antrag
„berücksichtigt wird“, wo es eigentlich eine Sperrzeit von 3
Monaten aufgrund meiner eigenen Kündigung beim vorigen
Arbeitgeber gegeben hätte.

Im Klartext heisst das: Obwohl ich keine Ansprüche vom
Arbeitsamt genommen habe, rechnen Sie mir diesen Antrag an und
da ich seitdem nur 6 (statt mind. 12 Monate) gearbeitet habe,
kürzt das AA mir den Anspruch ALG!

Ist das so korrekt?

Ich würde mich um Hilfestellung sehr freuen!

Vorab vielen Dank

MfG

Hallo Daniel,

das ist eine leistungsrechtliche Frage aus dem SGBIII, da kann ich Dir nichts zuverlässiges sagen, evtl. hilft Dir in Deiner Agentur ein Leistungssachbearbeiter in einem persönlichen Gespräch weiter.
Wenn Du gar keine Leistung in Anspruch genommen hast, wäre die Sperrzeit etwas ungewöhnlich, aber frag besser nach.
Viele Grüße
Dirk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Daniel!

Leider darf ich Deine Frage nicht beantworten, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 (http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/0/1129) gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"_Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :

  • […]
  • Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster)._ "
    Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax