Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Es ist folgende Situation
Mein Freund hatte im Jahr 2005 Selbständigkeit und bezog Ich AG Grundungszuschuß. Nach vier Jahren wechselte er den Konzept und jetzt möchte er im gleichen Geschäft was anderes öffnen.Das Geshcäft vorher lief ganz gut,aber diesmal ist es besser.
Zwischenzeitlich wurde er Hartz 4 Empfänger ,aber dann hat er schnell eine Arbeit gefunden. Nach 2 Monaten möchte er das Geschäft neu eröffnen.Gibt es eine Art Förderung vom Arbeitsamt oder geht das nicht mehr,da er schon mal Ich AG Zuschuß bezogen hat.
Beim Arbeitsamt wurde nachgefragt aber so ganz glaubwürdig war es nicht.Ich habe im Internet auch recherschiert,aber leider nichts darüber gefunden.
Sorry,leider konnte ich unter Ich AG Existenzgrundungszuschuß keine Experten und Themen finden.ich hoffe ,dass Sie doch beim Thema helfen können.
Vielen Dank für Euere Hilfe
Hallo lilitik!
Leider darf ich Deine Frage nicht beantworten, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster). "
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax
P.S.: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!
Hallo,
leider bin ich in diesem Gebiet nicht wirklich bewandert… Diese Zuschüsse in Form der früheren Ich AG gibt es aber meines Wissens nicht mehr.
Was haben Sie denn für eine unglaubwürdige Aussage von der Agentur für Arbeit erhalten?
Grundsätzlich würde ich immer schriftlich einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Denn auch nur dann kann man eine schriftliche Antwort erhalten. Ein Ablehnungsbescheid müsste ja dann auch eine Begründung enthalten.
Tut mir leid, dass ich keine genaue Aussage treffen kann. Vielleicht kann dir ein anderer Experte genauer weiterhelfen.
Hallo Lilitik,
2 Jahre nach Bezug des letzen Zuschusses für eine Selbstständigkeit kann man wieder neu gründen. Allerdings gibt es einiges zu beachten, damit das auch klappt, es ist eine „kann“ Förderung. Melden Sie sich am besten unter 030/ 28879 437 für einen Termin in Berlin. oder ich sende Ihnen die Adresse unseres Ihnen nächstgelegenen Partners.
Wo sind Sie wohnhaft?
Gruß
Schottenloher