Hallo, ich bin 22 Jahre alt und wohne in Bayreuth. Ich kann eine Arbeitsstelle in Nürnberg (ca 100km entfernt) antreten und müsste meinen Wohnort dort hin verlegen. Zahlt mir die Agentur für Arbeit den Umzug? Zahlt diese die Kaution als Darlehen, da ich diese in einer Summe nicht aufbrigen kann, aber die meisten Vermieter diese komplett bei Unterschrift des Vertrages möchten. Ich habe bei meiner jetzigen Vermieterin 600€ Kaution hinterlegt welche ich umgehend nach Auzug der Agentur zurrückzahlen könnte. Wie ist hier die Rechtslage?
Hi Benjamin!
Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster). "
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax
PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!
Sorry, das ist öffentliches Recht, wofür ich nicht zuständig bin
Guten Tag.
Die Rechtsgrundlage wäre der § 45 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch).
Ein Darlehen kann demnach nicht gezahlt werden.
Es besteht aber die Möglichkeit den Umzug zu bezahlen, ist aber eine Ermessenssache der zuständigen Agentur für Arbeit.
Einfach dort mal anfragen.
Hallo Benjamin,
so schnell wie möglich mit der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem zuständigen Arbeitsvermittler einen Termin vereinbaren! Aus dem Vermittlungsbudget können solche Kosten wie Umzugskosten nach VORHERIGER Absprache übernommen werden. Zwei Dinge sind hierbei wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen (immer trotzdem beantragen, also beim Vermittler auf Antragstellung bestehen und sich einen Antrag aushändigen lassen, bei Ablehnung grundsätzlich in Widerspruch gehen - die Chancen stehen gut). Die Kostenerstattung vor Entstehen der Kosten beantragen, also so rechtzeitig zum Vermittler gehen.